04.02.2014 Aufrufe

ZAHNÄRZ TEBLATT

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dr. Jobst-W. Carl (li.) begrüßte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />

Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,<br />

internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der<br />

Universität Mannheim und Mitglied im Deutschen Ethikrat.<br />

nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />

oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im<br />

Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Vereinigung<br />

hindeuten.<br />

Vertrauen als Grundlage (vertrags)ärztlicher<br />

Selbstverwaltung<br />

Die Grundlage der Selbstverwaltung liege in einem Vertrag<br />

zwischen der Gesellschaft und dem Berufsstand, dem<br />

weitgehende Autonomie in der Berufsausübung, -überwachung<br />

und der Schutz vor unqualifiziertem Wettbewerb<br />

zufalle, betonte Taupitz. Fachkompetenz, Integrität und<br />

Selbstkontrolle stellten ein glaubwürdiges Versprechen<br />

effektiver Selbstregulierung dar. Einen besonderen Stellenwert<br />

habe dabei das Vertrauen, und zwar individuell<br />

zwischen Patient und Arzt und auch gesamtgesellschaftlich<br />

gegenüber dem Berufsstand.<br />

Unzureichende Reaktion in Bezug auf Korruptionsbekämpfung<br />

unterminierten letztlich die Existenzberechtigung der<br />

Selbstverwaltung, lautete der Kernsatz des Referenten, der<br />

sich „höchste Sensibilität“ bei Verdacht auf Missstände<br />

wünschte.<br />

Chancen für die (vertrags-)ärztliche Selbstverwaltung<br />

Aufgrund seiner vorangegangenen Analyse regte Prof. Taupitz<br />

die Vereinheitlichung des Disziplinarrechts an, da einer<br />

Unübersichtlichkeit der Verdacht auf Ineffektivität folgen<br />

könne. Im Übrigen solle man die Forderung nach Erweiterung<br />

der Ermittlungsbefugnisse aufgreifen. Als Beispiel<br />

führte er eine Ärztekammer an, die über eine „qualifizierte<br />

Ermittlungskompetenz“ verfüge. Dort könne der Vorstand<br />

einen „Untersuchungsführer“ einsetzen, einen von der<br />

Landesaufsicht berufenen Volljuristen, z. B. einen Staatsanwalt.<br />

Nach Beauftragung durch die Ärztekammer könne er<br />

unabhängig von ihr tätig werden, beispielsweise richterliche<br />

Beschlüsse und sogar Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />

erwirken.<br />

Man solle durch diese Maßnahmen die Deutungshoheit<br />

richtigen bzw. falschen Verhaltens zurückgewinnen, lautete<br />

das Kredo des Referenten.<br />

Die Diskussion zeigte, dass eine Kompetenzerweiterung<br />

zahn(ärztlicher) Körperschaften auf dieser Ebene bei den<br />

Zuhörern auf Skepsis stieß.<br />

Fazit<br />

Die Berechtigung der vertrags(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung<br />

stehe und falle mit ihrer Effektivität bei der „Reinhaltung<br />

des Berufsstandes“. Diese setze jedoch die wirksame<br />

Ahndung von individuellem Fehlverhalten von Standesangehörigen<br />

voraus. Hierzu benötige der Berufsstand effektive<br />

Ermittlungsorgane und Ermittlungsbefugnisse, betonte Taupitz<br />

in seinem Resümee.<br />

Nicht zuletzt dadurch könne die Ärzteschaft einen erheblichen<br />

Einfluss auf die Auslegung des zukünftigen gesetzlichen<br />

Korruptionsstrafrechts erlangen.<br />

Einig war man sich allerdings in der Bewertung, dass es<br />

eine uneingeschränkte Aufarbeitung korruptiven Verhaltens<br />

auch im eigenen Interesse geben müsse. Allerdings würden<br />

die Bemühungen der Zahnärzteschaft gelegentlich durch<br />

die Einstellung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft<br />

konterkariert. <br />

— loe<br />

Pressemeldung von Transparency International<br />

vom 03.12.2013:<br />

Korruptionswahrnehmungsindex 2013 –<br />

Deutschland nicht im Spitzenfeld<br />

Lobbyismus braucht Gegengewicht in der Großen<br />

Koalition: Rechenschaft der Politik muss durch mehr<br />

Transparenz gestärkt werden<br />

Berlin, 03.12.2013 – Die Antikorruptionsorganisation<br />

Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex<br />

veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und<br />

Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen<br />

zusammen und misst die bei Politikern<br />

und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland<br />

erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener<br />

Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene<br />

Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit<br />

auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen<br />

Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89)<br />

die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem<br />

Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.<br />

Transparency fordert Integritätsoffensive<br />

der deutschen Politik<br />

Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre<br />

haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden<br />

Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen<br />

eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine<br />

Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören…<br />

Vollständig unter http://www.transparency.de/<br />

P O L I T I S C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!