ZAHNÄRZ TEBLATT
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Dr. Jobst-W. Carl (li.) begrüßte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />
Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,<br />
internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der<br />
Universität Mannheim und Mitglied im Deutschen Ethikrat.<br />
nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />
oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im<br />
Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Vereinigung<br />
hindeuten.<br />
Vertrauen als Grundlage (vertrags)ärztlicher<br />
Selbstverwaltung<br />
Die Grundlage der Selbstverwaltung liege in einem Vertrag<br />
zwischen der Gesellschaft und dem Berufsstand, dem<br />
weitgehende Autonomie in der Berufsausübung, -überwachung<br />
und der Schutz vor unqualifiziertem Wettbewerb<br />
zufalle, betonte Taupitz. Fachkompetenz, Integrität und<br />
Selbstkontrolle stellten ein glaubwürdiges Versprechen<br />
effektiver Selbstregulierung dar. Einen besonderen Stellenwert<br />
habe dabei das Vertrauen, und zwar individuell<br />
zwischen Patient und Arzt und auch gesamtgesellschaftlich<br />
gegenüber dem Berufsstand.<br />
Unzureichende Reaktion in Bezug auf Korruptionsbekämpfung<br />
unterminierten letztlich die Existenzberechtigung der<br />
Selbstverwaltung, lautete der Kernsatz des Referenten, der<br />
sich „höchste Sensibilität“ bei Verdacht auf Missstände<br />
wünschte.<br />
Chancen für die (vertrags-)ärztliche Selbstverwaltung<br />
Aufgrund seiner vorangegangenen Analyse regte Prof. Taupitz<br />
die Vereinheitlichung des Disziplinarrechts an, da einer<br />
Unübersichtlichkeit der Verdacht auf Ineffektivität folgen<br />
könne. Im Übrigen solle man die Forderung nach Erweiterung<br />
der Ermittlungsbefugnisse aufgreifen. Als Beispiel<br />
führte er eine Ärztekammer an, die über eine „qualifizierte<br />
Ermittlungskompetenz“ verfüge. Dort könne der Vorstand<br />
einen „Untersuchungsführer“ einsetzen, einen von der<br />
Landesaufsicht berufenen Volljuristen, z. B. einen Staatsanwalt.<br />
Nach Beauftragung durch die Ärztekammer könne er<br />
unabhängig von ihr tätig werden, beispielsweise richterliche<br />
Beschlüsse und sogar Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />
erwirken.<br />
Man solle durch diese Maßnahmen die Deutungshoheit<br />
richtigen bzw. falschen Verhaltens zurückgewinnen, lautete<br />
das Kredo des Referenten.<br />
Die Diskussion zeigte, dass eine Kompetenzerweiterung<br />
zahn(ärztlicher) Körperschaften auf dieser Ebene bei den<br />
Zuhörern auf Skepsis stieß.<br />
Fazit<br />
Die Berechtigung der vertrags(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung<br />
stehe und falle mit ihrer Effektivität bei der „Reinhaltung<br />
des Berufsstandes“. Diese setze jedoch die wirksame<br />
Ahndung von individuellem Fehlverhalten von Standesangehörigen<br />
voraus. Hierzu benötige der Berufsstand effektive<br />
Ermittlungsorgane und Ermittlungsbefugnisse, betonte Taupitz<br />
in seinem Resümee.<br />
Nicht zuletzt dadurch könne die Ärzteschaft einen erheblichen<br />
Einfluss auf die Auslegung des zukünftigen gesetzlichen<br />
Korruptionsstrafrechts erlangen.<br />
Einig war man sich allerdings in der Bewertung, dass es<br />
eine uneingeschränkte Aufarbeitung korruptiven Verhaltens<br />
auch im eigenen Interesse geben müsse. Allerdings würden<br />
die Bemühungen der Zahnärzteschaft gelegentlich durch<br />
die Einstellung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft<br />
konterkariert. <br />
— loe<br />
Pressemeldung von Transparency International<br />
vom 03.12.2013:<br />
Korruptionswahrnehmungsindex 2013 –<br />
Deutschland nicht im Spitzenfeld<br />
Lobbyismus braucht Gegengewicht in der Großen<br />
Koalition: Rechenschaft der Politik muss durch mehr<br />
Transparenz gestärkt werden<br />
Berlin, 03.12.2013 – Die Antikorruptionsorganisation<br />
Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex<br />
veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und<br />
Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen<br />
zusammen und misst die bei Politikern<br />
und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland<br />
erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener<br />
Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene<br />
Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit<br />
auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen<br />
Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89)<br />
die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem<br />
Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.<br />
Transparency fordert Integritätsoffensive<br />
der deutschen Politik<br />
Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre<br />
haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden<br />
Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen<br />
eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine<br />
Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören…<br />
Vollständig unter http://www.transparency.de/<br />
P O L I T I S C H E S<br />
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