ZAHNÄRZ TEBLATT
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Rolle spiele. Das Ziel der Beratungsstellen sei zunächst die<br />
Stabilisierung der Betroffenen in ihrer Gewalt- und Bedrohungssituation.<br />
Für Zahnärzte gelte es, ein vertrauenförderndes<br />
und schutzgebendes Behandlungsangebot zu schaffen.<br />
Ihre Hinweise zur behutsamen Gesprächsführung mit traumatisierten<br />
Gewaltopfern rundeten ihren Vortrag ab.<br />
Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />
Für ein rechtssicheres Handeln bei der Begegnung mit den<br />
Folgen häuslicher Gewalt ist für Ärzte die Beachtung juristischer<br />
Besonderheiten von Belang. Oberstaatsanwältin<br />
Petra Herzog, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft<br />
Hildesheim, gab mit ihrem Beitrag wichtige Hinweise und<br />
Einblick in die Handhabung entsprechender Fälle durch die<br />
Staatsanwaltschaft. Ein Thema war die Stellung der befunderhebenden<br />
Ärzte im Verfahren. Die schwerpunktmäßig<br />
mit Jugendstrafrecht und Gewaltdelikten befasste Referentin<br />
unterlegte ihren Vortrag mit einigen konkreten Falldarstellungen.<br />
Was kann und was muss man tun? Im Allgemeinen und<br />
bis auf wenige Ausnahmen sei es dem Arzt untersagt,<br />
selbst Anzeige zu erstatten oder gegen den Willen des<br />
Betroffenen tätig zu werden. Dabei ging die Referentin auf<br />
die spezielle Bewertung im Falle häuslicher Gewalt gegen<br />
Kinder ebenso ein wie auf Ausnahmesituationen des<br />
„rechtfertigenden Notstandes“ und die sich daraus ergebende<br />
Abwägungsproblematik. Auf jeden Fall müsse sich<br />
der Arzt eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben<br />
lassen. Bereits die Bestätigung, dass es sich bei<br />
einer Person um einen eigenen Patienten handeln würde,<br />
verletze ggf. die ärztliche Schweigepflicht. Bei vermuteter<br />
Gewalt gegen Kinder riet die Referentin, sich zunächst<br />
durch das Jugendamt mit anonymisierten Daten beraten<br />
zu lassen. In besonderen Notfällen könne man auch unter<br />
V.l.n.r.: Moderatorin Sabine Steding mit den Referenten<br />
Prof. Dr. Anette Solveig Debertin, Dr. Reinhard Schilke, Silvia Fauth<br />
und Petra Herzog.<br />
Namensnennung aktiv werden. Schließlich betonte Oberstaatsanwältin<br />
Herzog, dass die Staatsanwaltschaft<br />
wohl niemals einen Arzt rechtlich verfolgen werde, der die<br />
Situation zum Schutz eines Kindes möglicherweise falsch<br />
eingeschätzt habe.<br />
Diese Fortbildungsveranstaltung hat einmal mehr gezeigt,<br />
dass die niedersächsische Kollegenschaft dem Thema<br />
„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ einen hohen Stellenwert<br />
einräumt - zum Schutz der von Gewalt betroffenen<br />
Frauen, Kinder und Männer. Zugegebenermaßen ein Terrain,<br />
dass viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und<br />
Engagement verlangt. <br />
—<br />
Dr. Michael Loewener<br />
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