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ZAHNÄRZ TEBLATT

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Rolle spiele. Das Ziel der Beratungsstellen sei zunächst die<br />

Stabilisierung der Betroffenen in ihrer Gewalt- und Bedrohungssituation.<br />

Für Zahnärzte gelte es, ein vertrauenförderndes<br />

und schutzgebendes Behandlungsangebot zu schaffen.<br />

Ihre Hinweise zur behutsamen Gesprächsführung mit traumatisierten<br />

Gewaltopfern rundeten ihren Vortrag ab.<br />

Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />

Für ein rechtssicheres Handeln bei der Begegnung mit den<br />

Folgen häuslicher Gewalt ist für Ärzte die Beachtung juristischer<br />

Besonderheiten von Belang. Oberstaatsanwältin<br />

Petra Herzog, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft<br />

Hildesheim, gab mit ihrem Beitrag wichtige Hinweise und<br />

Einblick in die Handhabung entsprechender Fälle durch die<br />

Staatsanwaltschaft. Ein Thema war die Stellung der befunderhebenden<br />

Ärzte im Verfahren. Die schwerpunktmäßig<br />

mit Jugendstrafrecht und Gewaltdelikten befasste Referentin<br />

unterlegte ihren Vortrag mit einigen konkreten Falldarstellungen.<br />

Was kann und was muss man tun? Im Allgemeinen und<br />

bis auf wenige Ausnahmen sei es dem Arzt untersagt,<br />

selbst Anzeige zu erstatten oder gegen den Willen des<br />

Betroffenen tätig zu werden. Dabei ging die Referentin auf<br />

die spezielle Bewertung im Falle häuslicher Gewalt gegen<br />

Kinder ebenso ein wie auf Ausnahmesituationen des<br />

„rechtfertigenden Notstandes“ und die sich daraus ergebende<br />

Abwägungsproblematik. Auf jeden Fall müsse sich<br />

der Arzt eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben<br />

lassen. Bereits die Bestätigung, dass es sich bei<br />

einer Person um einen eigenen Patienten handeln würde,<br />

verletze ggf. die ärztliche Schweigepflicht. Bei vermuteter<br />

Gewalt gegen Kinder riet die Referentin, sich zunächst<br />

durch das Jugendamt mit anonymisierten Daten beraten<br />

zu lassen. In besonderen Notfällen könne man auch unter<br />

V.l.n.r.: Moderatorin Sabine Steding mit den Referenten<br />

Prof. Dr. Anette Solveig Debertin, Dr. Reinhard Schilke, Silvia Fauth<br />

und Petra Herzog.<br />

Namensnennung aktiv werden. Schließlich betonte Oberstaatsanwältin<br />

Herzog, dass die Staatsanwaltschaft<br />

wohl niemals einen Arzt rechtlich verfolgen werde, der die<br />

Situation zum Schutz eines Kindes möglicherweise falsch<br />

eingeschätzt habe.<br />

Diese Fortbildungsveranstaltung hat einmal mehr gezeigt,<br />

dass die niedersächsische Kollegenschaft dem Thema<br />

„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ einen hohen Stellenwert<br />

einräumt - zum Schutz der von Gewalt betroffenen<br />

Frauen, Kinder und Männer. Zugegebenermaßen ein Terrain,<br />

dass viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und<br />

Engagement verlangt. <br />

—<br />

Dr. Michael Loewener<br />

P O L I T I S C H E S<br />

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