Nr. Bezug Frage Antwort
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Öffentliche Ausschreibung<br />
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" 4,48 Mio. Fensterumschläge"<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>Bezug</strong> <strong>Frage</strong> <strong>Antwort</strong><br />
1 Anlage 4 Benötigen Sie von uns als Großhändler ebenfalls<br />
unser FSC Zertifikat?<br />
Die Anlage 4 muss unterschrieben werden, wenn<br />
das Produkt keine Zertifizierung hat.<br />
In der Leistungsbeschreibung unter Musskriterien<br />
Punkt 2 " Qualität " wird eine FSC bzw. PEFC<br />
Zertifizierung vorausgesetzt/benötigt. Wird dann<br />
doch ein Zertifikat benötigt?<br />
nein<br />
Wenn die Erfüllung des Musskriteriums<br />
bejaht wird, ist entweder die Anlage 4<br />
auszufüllen oder das jeweilige Zertifikat<br />
einzureichen.<br />
2 LB Musskriterium<br />
Zertifikat<br />
3 Verpackung In Ihren Unterlagen steht geschrieben, dass die<br />
Briefumschläge a 800 Stück stehend in Postboxen<br />
verpackt und mit Folie umwickelt werden sollen.<br />
Kurz darauf wird aber erwähnt, dass die Kartons<br />
durch Einsteckverfahren oder Klebeband zu<br />
verschließen sind.<br />
Bedeutet dies, dass die Umschläge auch sicher in<br />
Kartons verpackt verschickt werden können und<br />
keine Postboxen benötigt werden?<br />
Hinweis der Vergabestelle:<br />
Die Eigenerklärung , dass die<br />
Voraussetzungen des Zertifikates erfüllt<br />
werden,befindet sich entgegen unserer<br />
Angaben auf Seite 12 der LB in Anlage 4.<br />
Nein. Der Absatz hinsichtlich der erwähnten<br />
Kartons in der Leistungsbeschreibung ist<br />
nicht korrekt und wird unter <strong>Nr</strong>.4 geändert.<br />
Die Verpackung erfolgt ausschließlich in<br />
Postboxen.
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4 Vertragliche<br />
Regelungen<br />
Verpackung<br />
Hinweis der Vergabestelle: Der Punkt<br />
II."Vertragliche Regelungen Verpackung"<br />
auf Seite 20 der Bewerbungsunterlagen<br />
wird wie folgt geändert: Die Umschläge<br />
sind in Postboxen (800 Umschläge je<br />
Behälter) verpackt alle stehend in gleicher<br />
Richtung, mit zugeklappter<br />
Verschlussklappe. Lieferung auf<br />
Europaletten (70 Postboxen, 10 Lagen a 7<br />
Behälter je Palette) mit Stretch Folie<br />
vollständig umschlossen. Die in den<br />
Postboxen verpackten Kuverts dürfen nicht<br />
zusammenkleben oder miteinander verhakt<br />
sein und weder Knick noch Quetschfalten<br />
aufweisen. Die Verpackung muss mit dem<br />
Vermerk „BU 152 K“ sowie der<br />
Firmenkennzeichnung versehen sein.