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Anbietung und Aussonderung - Landesarchivverwaltung Rheinland ...

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LANDESARCHIVVERWALTUNG<br />

Ihre Ansprechpartner im Archiv:<br />

Landeshauptarchiv Koblenz<br />

Dr. Beate Dorfey<br />

Karmeliterstraße 1/3<br />

56068 Koblenz<br />

Telefon 0261 9129-0<br />

0261 9129-103<br />

Telefax 0261 9129-112<br />

E-Mail post@landeshauptarchiv.de<br />

b.dorfey@landeshauptarchiv.de<br />

Landesarchiv Speyer<br />

Dr. Franz Maier<br />

Otto-Mayer-Straße 9<br />

67346 Speyer<br />

Telefon 06232 9192-0<br />

06232 9192-126<br />

Telefax 06232 9192-100<br />

E-Mail post@landesarchiv-speyer.de<br />

f.maier@landesarchiv-speyer.de<br />

Weitere Hinweise <strong>und</strong> Formulare für die <strong>Anbietung</strong>s- <strong>und</strong><br />

Übergabeverzeichnisse zum Download finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter: www.landeshauptarchiv.de<br />

LANDESARCHIVVERWALTUNG<br />

Herausgeber<br />

Landeshauptarchiv Koblenz<br />

Karmeliterstraße 1/3<br />

56068 Koblenz<br />

Telefon 0261 9129-0<br />

Telefax 0261 9129-100<br />

E-Mail post@landeshauptarchiv.de<br />

Stand Februar 2010<br />

<strong>Anbietung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Aussonderung</strong><br />

Hinweise <strong>und</strong> Informationen


<strong>Anbietung</strong> <strong>und</strong> <strong>Aussonderung</strong><br />

Jede staatliche Behörde des Landes <strong>Rheinland</strong>-Pfalz ist gesetzlich<br />

verpflichtet, ihre zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigten<br />

Unterlagen dem zuständigen Landesarchiv anzubieten<br />

(Landesarchivgesetz § 1 <strong>und</strong> § 7). Das Archiv entscheidet<br />

dann im Benehmen mit der anbietenden Stelle, welche Unterlagen<br />

von bleibendem Wert <strong>und</strong> damit als archivwürdig dauerhaft<br />

zu verwahren sind <strong>und</strong> welche vernichtet werden dürfen<br />

(LArchG § 8).<br />

In einem ersten Schritt informiert die Behörde ihren Ansprechpartner<br />

im Archiv, dass sie Unterlagen aussondern <strong>und</strong> dem<br />

Archiv anbieten möchte. Je präziser dabei die Angaben sind,<br />

desto leichter ist das Verfahren für beide Seiten. Bitte bereiten<br />

Sie sich auf folgende Fragen vor:<br />

– Welche Unterlagen werden angeboten (Aktenzeichen,<br />

Sach gebiete, Abteilungen, Referate etc.)?<br />

– Welchen Zeitraum umfassen die Unterlagen?<br />

– Welchen Umfang haben die Unterlagen?<br />

– In welcher Form liegen die Unterlagen vor (Papierakten,<br />

Karten, Fotos, Broschüren, digitale Unterlagen etc.)?<br />

– Wo befinden sich die Unterlagen?<br />

Zur Erleichterung haben wir für Sie Formulare für ein <strong>Anbietung</strong>sverzeichnis<br />

entwickelt, die Ihnen die Arbeit erleichtern<br />

werden.<br />

Im zweiten Schritt bewertet das Archiv die angebotenen Unterlagen<br />

im Benehmen mit der Behörde. Dies geschieht zum<br />

einen im Rahmen von Behördenbesuchen vor Ort durch persönliche<br />

Akteneinsicht (Autopsie), häufig jedoch können wir<br />

bereits anhand der <strong>Anbietung</strong>sverzeichnisse entscheiden, ob<br />

eine Akte archivwürdig (= A) ist oder bewertet (=B), d.h. einer<br />

Autopsie unterzogen werden muss, oder vernichtet (=V)<br />

werden kann.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage unseres schriftlichen Bescheids über die<br />

Bewertungsentscheidung der Unterlagen erfolgen dann die<br />

nächsten Schritte. In einem dritten Schritt bitten wir Sie,<br />

die archivwürdigen von den zu vernichtenden Unterlagen zu<br />

trennen <strong>und</strong> unter Beachtung ihrer bisherigen Ordnung (Aktenzeichen,<br />

Jahrgang, Bandzählung) mit einer fortlaufenden<br />

Nummer zu versehen. Die entnommenen <strong>und</strong> nummerierten<br />

Unterlagen werden von Ihnen anschließend in einem Übergabeverzeichnis<br />

erfasst. Dieses dient Ihnen zum einen als<br />

sicherer Nachweis über die ordnungsgemäße Übergabe der<br />

bezeichneten Unterlangen an uns. Zum anderen ist es bis zur<br />

endgültigen Erschließung der Unterlagen ein wichtiges Hilfsmittel,<br />

im Bedarfsfall Ihre Unterlagen schnell wiederzufinden,<br />

falls sie zwischenzeitlich doch nochmals von Ihnen benötigt<br />

werden.<br />

Anschließend werden die Unterlagen von Ihnen in Kartons<br />

gepackt, die Kartons fortlaufend analog der Reihenfolge der<br />

aufgelisteten Positionen des Übergabeverzeichnisses nummeriert<br />

<strong>und</strong> mit der Aufschrift „Abgabe an das Landeshauptarchiv<br />

Koblenz“ oder „Abgabe an das Landesarchiv Speyer“<br />

versehen.<br />

Nach terminlicher Absprache mit uns bringen Sie in einem<br />

letzten Schritt die archivwürdigen Unterlagen zu uns ins<br />

Archiv.<br />

Archivierung <strong>und</strong> Benutzung<br />

Die aufgr<strong>und</strong> unserer Bewertung von Ihnen übernommenen<br />

Unterlagen werden mit einer Archivsignatur versehen, inhaltlich<br />

erschlossen <strong>und</strong> in den jeweiligen Archivbestand eingearbeitet.<br />

Unterlagen, denen im Rahmen der Erschließung unseres<br />

Erachtens kein bleibender Wert zukommt, werden nach<br />

Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Wir teilen Ihnen<br />

die Signatur Ihrer hier archivierten Unterlagen in Form eines<br />

Datenbankauszuges mit, damit Sie als abgebende Stelle im<br />

Bedarfsfall darauf zurückgreifen können. Weiterhin werden<br />

die Unterlagen von uns inhaltlich erschlossen <strong>und</strong> den Benutzern,<br />

soweit Sperrfristen dem nicht entgegenstehen, zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Wir tragen auch für die dauerhafte Erhaltung Ihrer Unterlagen<br />

Sorge. Durch ideale klimatische Bedingungen, konservatorische<br />

Schutzmaßnahmen, Sicherungsverfilmung bis hin zu<br />

Restaurierungen in unserer eigenen, auf die Anforderungen<br />

der Papierrestaurierung abgestimmten Werkstatt sind wir<br />

bemüht, Ihre Unterlagen für zukünftige Generationen zu erhalten.<br />

Zuständigkeit des Landeshauptarchivs Koblenz<br />

(LHA)<br />

Das Landeshauptarchiv Koblenz ist zuständig für die obersten<br />

<strong>und</strong> oberen Landesbehörden mit landesweiter Zuständigkeit<br />

sowie die staatlichen Behörden mit regionaler Zuständigkeit<br />

im nördlichen <strong>Rheinland</strong>-Pfalz in den ehemaligen Regierungsbezirken<br />

Koblenz <strong>und</strong> Trier.<br />

Die Betreuung der aktuell über 330 anbietungspflichtigen<br />

Stellen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptarchivs<br />

Koblenz ist Aufgabe der Abteilung 400.<br />

Zuständigkeit des Landesarchivs Speyer (LASP)<br />

Das Landesarchiv Speyer ist zuständig für die SGD Süd <strong>und</strong><br />

die staatlichen Behörden mit regionaler Zuständigkeit im Süden<br />

des Landes in den ehemaligen Bezirken Rheinhessen <strong>und</strong><br />

Pfalz.<br />

Innerhalb des Landesarchivs Speyer ist die Abteilung 700 mit<br />

der Betreuung der über 200 anbietungspflichtigen Stellen im<br />

südlichen <strong>Rheinland</strong>-Pfalz beauftragt.

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