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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Kanton Zürich<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

Teilrevision Nutzungsplanung<br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Orts- und Regionalplaner FSU sia<br />

Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch 31012 – 22.3.2011


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung 5<br />

2. Ziele 7<br />

3. Quantitative Grundlagen 8<br />

3.1 Bauzonenreserven 8<br />

3.2 Bauzonenbedarf für Wohnen 9<br />

3.3 Bauzonenbedarf für Arbeiten 10<br />

3.4 Fazit 10<br />

4. Kernzonenpläne 11<br />

4.1 Allgemeines 11<br />

4.2 Festlegungen in den Kernzonenplänen 14<br />

4.3 Kernzonenplan 1 Ebertswil 19<br />

4.4 Kernzonenplan 2 Heisch 20<br />

4.5 Kernzonenplan 3 Hirzwangen 21<br />

4.6 Kernzonenplan 4 Husertal 22<br />

4.7 Kernzonenplan 5 Oberalbis 23<br />

4.8 Kernzonenplan 6 Tüfenbach 24<br />

4.9 Kernzonenplan 7 <strong>Hausen</strong> 25<br />

4.10 Kernzonenplan 8 Hinteralbis 26<br />

4.11 Kernzonenplan 9 Mittleralbis 27<br />

4.12 Kernzonenplan 10 Schweikhof 28<br />

4.13 Kernzonenplan 11 Türlen 29<br />

4.14 Kernzonenplan 12 Vollenweid 30<br />

4.15 Kernzonenplan 13 Riedmatt 31<br />

5. Anpassungen Zonenplan 32<br />

5.1 Anpassung an die Kernzonenpläne 32<br />

5.2 Bestehende Gestaltungspläne 32<br />

5.3 <strong>Hausen</strong> - Nachtweid 32<br />

5.4 <strong>Hausen</strong> – Weid/Jonentäli 33<br />

5.5 <strong>Hausen</strong> - Widiacher 34<br />

5.6 <strong>Hausen</strong> - ARA 34<br />

5.7 <strong>Hausen</strong> - Im Graben 35<br />

5.8 <strong>Hausen</strong> - Rifferswilerstrasse 35<br />

5.9 Heisch - Juchweg 36<br />

5.10 Heisch - Mitteldorf 36<br />

5.11 Heisch - Unterdorf/Hanslimatt 37<br />

5.12 <strong>Hausen</strong> – Wässeri 37<br />

5.13 Ebertswil - Langrüti 38<br />

5.14 Ebertswil - Dorfstrasse 38<br />

5.15 Ebertswil - Fabrikstrasse 39<br />

5.16 Anpassen Zonierung auf Parzellengrenzen 40<br />

2 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

6. Anpassungen der Bau- und Zonenordnung 41<br />

6.1 Zonen 41<br />

6.2 Kernzonen 45<br />

6.3 Wohnzonen 51<br />

6.4 Gewerbezonen 53<br />

6.5 Zone für öffentliche Bauten 53<br />

6.6 Erholungszonen 53<br />

6.7 Besondere Bestimmungen für Arealüberbauungen 54<br />

6.8 Weitere Bestimmungen 55<br />

7. Auswirkungen der Teilrevision 57<br />

7.1 Einwohner- und Arbeitsplatzkapazität 57<br />

7.2 Orts- und Landschaftsbild 58<br />

7.3 Umweltschutz 59<br />

8. Mitwirkung 63<br />

8.1 Übersicht 63<br />

8.2 Anhörung 64<br />

8.3 Öffentliche Auflage 64<br />

8.4 Kantonale Vorprüfung 64<br />

9. Schlussbemerkung 64<br />

Auftraggeber<br />

Bearbeitung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Peter von Känel, Projektleitung<br />

Anita Suter, Sachbearbeitung<br />

Beat Jossi, Sachbearbeitung<br />

3 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

1. Einleitung<br />

Kontinuierliche Entwicklung<br />

Veränderungen zeichnen<br />

sich ab<br />

Anlass für grundsätzliche<br />

Überlegungen<br />

Grundlagenbericht<br />

Kantonaler Richtplan in<br />

Revision<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> blickt auf eine rege, jedoch<br />

kontrollierte bauliche Entwicklung mit einem kontinuierlichen<br />

Bevölkerungswachstum zurück.<br />

Die bauliche Entwicklung erfolgte vor allem in den beiden Dorfteilen<br />

<strong>Hausen</strong> und Ebertswil. In den Weilern erfolgten lediglich<br />

punktuelle Veränderungen.<br />

Mit der Eröffnung der A4 und dem vierspurigen Autobahntunnel<br />

durch den Üetliberg ist das ganze Knonauer<strong>am</strong>t direkter an die<br />

Stadt Zürich und das übrige Hochleistungsstrassennetz angebunden.<br />

Dies dürfte in den nächsten Jahren zu einem grösseren<br />

Entwicklungsschub in der Region führen.<br />

Diese Entwicklung bietet Chancen, aber auch Gefahren. Die<br />

sich abzeichnenden Herausforderungen will der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

aktiv angehen. Aufgrund der Entwicklungen in der Region ist<br />

der Zeitpunkt gekommen, die konzeptionellen Grundlagen der<br />

Ortsplanung ges<strong>am</strong>thaft zu überdenken.<br />

In einem Grundlagenbericht wurden die Grundlagen in einem<br />

grösseren Zus<strong>am</strong>menhang festgehalten und erste Überlegungen<br />

zu Umzonungen und zur Kernzonenthematik angestellt.<br />

Der Grundlagenbericht wurde durch die Planungskommission<br />

<strong>am</strong> 20.10.2009 verabschiedet. Darauf aufbauend wurde<br />

gleichzeitig der Umfang für die anstehende Revision genauer<br />

definiert.<br />

Das Siedlungsgebiet ist im kantonalen Richtplan festgelegt und<br />

bildet die Voraussetzung für das Bezeichnen einer Bauzone im<br />

Zonenplan einer <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Zurzeit wird der kantonale Richtplan ges<strong>am</strong>thaft überprüft. Für<br />

<strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> hat der Kanton in seinem Entwurf eine Reduktion<br />

des Siedlungsgebietes bei den beiden Reservezonen in<br />

<strong>Hausen</strong> (Nachtweid) und Ebertswil vorgesehen. Im Rahmen<br />

der Anhörung der <strong>Gemeinde</strong>n Ende 2009 hat die <strong>Gemeinde</strong> ihr<br />

Interesse an der Beibehaltung der Nachtweid im Siedlungsgebiet<br />

bekundet und dem Kanton andere Flächen als Kompensation<br />

vorgeschlagen. An den <strong>Gemeinde</strong>gesprächen im August<br />

2010 hat die <strong>Gemeinde</strong> ihr Anliegen noch einmal bekräftigt.<br />

Soweit sich der Kanton den Anliegen der <strong>Gemeinde</strong>n anschliessen<br />

kann, fliessen diese nun in die Revision des kantonalen<br />

Richtplanes ein. Es muss allerdings d<strong>am</strong>it gerechnet<br />

werden, dass der neue kantonale Richtplan erst im Jahr 2012<br />

vorliegt.<br />

5 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anlass Revision<br />

Ortsplanung<br />

Bestandteile Teilrevisionsvorlage<br />

Nutzungsplanung<br />

Im Rahmen des gültigen<br />

Richtplanes möglich<br />

Die heute gültigen Instrumente der Ortsplanung haben sich in<br />

den letzten Jahren durchaus bewährt. Im Laufe der Zeit sind<br />

aber neue Themenbereiche und Bedürfnisse dazugekommen,<br />

welche durch die heutigen Instrumente nicht oder nur ungenügend<br />

abgedeckt werden. Aus der Bevölkerung wurden verschiedene<br />

Anliegen an die <strong>Gemeinde</strong> herangetragen und aufgrund<br />

der überkommunalen Vorgaben sind insbesondere im<br />

Kernzonenbereich Anpassungen angezeigt. Ausserdem haben<br />

sich bei der Arbeit der Baubehörde verschiedene Probleme ergeben,<br />

die im Zuge einer Revision der Ortsplanung angegangen<br />

werden sollten.<br />

Die vorliegende Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung<br />

besteht aus:<br />

• Kernzonenpläne Nr. 1 bis 13<br />

• Anpassung Zonenplan<br />

• Anpassung Bau- und Zonenordnung<br />

• Erläuternder <strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

• <strong>Bericht</strong> der nicht berücksichtigten Einwendungen<br />

(wird nach der öffentlichen Auflage erstellt)<br />

In einer separaten Vorlage wird gleichzeitig auch die kommunale<br />

Richtplanung überprüft und angepasst.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Um- und Einzonungen<br />

gemäss dieser Vorlage sowohl im Rahmen des gültigen kantonalen<br />

Richtplanes vom 31.1.1995 (Teilrevision Landschaft vom<br />

2.4.2001) als auch mit dem neuen kantonalen Richtplan möglich<br />

sind.<br />

Projektorganisation<br />

6 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

2. Ziele<br />

Ziele der Teilrevision der<br />

Nutzungsplanung<br />

Das Hauptziel der vorliegenden Teilrevision der kommunalen<br />

Nutzungsplanung besteht darin, die BZO und den Zonenplan<br />

auf geänderte und neue Bedürfnisse und Themenbereiche<br />

anzupassen.<br />

Folgende Ziele sollen erreicht werden:<br />

• Klärung der Ausnützungsverhältnisse in unklaren<br />

Situationen<br />

• Situative Vereinfachung und Klärung der Zonierung (Anpassung<br />

der Zonierung auf veränderte Parzellengrenzen)<br />

• Umsetzung der überkommunalen Ortsbildinventare im<br />

Rahmen von Kernzonenplänen<br />

• Förderung zukunftsgerichteter Energiesysteme<br />

• Sicherstellung der künftigen Qualität in noch unbebauten<br />

Bauzonen insbesondere bezüglich guter Architektur und<br />

moderner Energiestandards<br />

• Gewährleistung einer ansprechenden – und wo möglich<br />

auch ökologisch sinnvollen – Aussenraumgestaltung<br />

• Vermeidung zunehmender Belastungen durch Verkehr<br />

Anleitung zum Dorfbau -<br />

Räumliches Entwicklungsleitbild<br />

<strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

Unter dem Titel „Anleitung zum Dorfbau“ wurde durch Prof.<br />

Markus Gasser von der TU Darmstadt in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit<br />

der <strong>Gemeinde</strong>behörde ein räumliches Entwicklungsleitbild<br />

entworfen, diskutiert und illustriert. Es wurden verschiedene<br />

Varianten für die Dorfentwicklung beleuchtet. Schliesslich<br />

wurde der Ansatz „Dorf Kompakt“ für die weitere Entwicklung<br />

favorisiert.<br />

Dieser Ansatz baut auf den beiden Ortsteilen und der Weilerstruktur<br />

auf. Insbesondere geht es darum, die bestehende<br />

Siedlungsform zu arrondieren und nach innen zu verdichten.<br />

Konzept „Dorf Kompakt“ aus „Anleitung zum Dorfbau“<br />

7 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3. Quantitative Grundlagen<br />

3.1 Bauzonenreserven<br />

Statistik ARV Stand 2008<br />

Die Baulandstatistik des ARV 2008 weist für <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

folgende Bauzonenreserven aus:<br />

Total vorhanden bebaut unbebaut<br />

Arbeitszonen 2.1 ha 2.1 ha 0.0 ha<br />

Zone für öffentliche Bauten 17.2 ha 12.6 ha 4.6 ha<br />

Wohnzonen 39.9 ha 33.0 ha 6.9 ha<br />

Mischzonen 52.3 ha 46.3 ha 5.9 ha<br />

Total Bauzonen 111.5 ha 94.1 ha 17.4 ha*<br />

* Grosse Teile der Reserven in Zonen für öffentliche Bauten sind vom Wohnheim<br />

<strong>Albis</strong>brunn belegt und sind daher für die <strong>Gemeinde</strong> nicht verfügbar.<br />

Kapazitätsreserven<br />

(Bestand 2007)<br />

In den bestehenden Zonen bestehen 2007 gemäss eigener<br />

Schätzung, der Schätzung gemäss REK und Berechnungen<br />

des Kantons folgende realistische Kapazitätsreserven:<br />

Einwohner: 3235 EW<br />

Eigene<br />

Berechnung<br />

Schätzung<br />

der Region<br />

Kanton ZH<br />

(geschätzte<br />

Zunahme)<br />

Arbeitsplätze: ca. 660 AP<br />

Eigene<br />

Berechnung<br />

Kanton ZH<br />

(geschätzte<br />

Zunahme)<br />

Kapazitätsreserven in überbauten<br />

Bauzonen (Verdichtung 20%) 200 EW 214 EW 39 AP 84 AP<br />

Kapazitätsreserven in unüberbauten<br />

Bauzonen Ausbaugrad 80% 870 EW 560 EW 105 AP 185 AP<br />

Kapazitätsreserven in heutigen<br />

Bauzonen Total + 1’070 EW + 1'275 EW + 774 EW + 144 AP + 269 AP<br />

Fassungsvermögen in heutigen<br />

Bauzonen (Ges<strong>am</strong>tkapazität)<br />

rund<br />

4’305 EW<br />

4'300 EW<br />

4’510 EW<br />

4'500 EW<br />

4’009 EW<br />

4’000 EW<br />

804 AP<br />

800 AP<br />

929 AP<br />

900 AP<br />

Differenzen<br />

Der Kanton rechnet mit geringeren Kapazitäten für die nächsten<br />

15 Jahre (geschätzte Zunahme) bei den Einwohnern als die<br />

Region und die eigenen Berechnungen. Dafür liegt der Kanton<br />

bei den Arbeitsplätzen höher. Dies liegt daran, dass der Kanton<br />

bei Mischzonen mit 50% Arbeitsplätzen rechnet, während bei<br />

den eigenen Berechnungen von einem Wohnanteil zwischen 60<br />

und 80% ausgegangen wurde.<br />

Kapazität ARA<br />

4’500 EWG<br />

Die Abwasserreinigungsanlage der <strong>Gemeinde</strong> ist auf 4'500<br />

Einwohnergleichwerte ausgelegt. Wird diese Einwohnerzahl<br />

überschritten, ist ein Ausbau der ARA zu prüfen.<br />

8 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3.2 Bauzonenbedarf für Wohnen<br />

Zusätzlicher Bedarf an<br />

Bauzonen?<br />

Bauzonenbedarf gemäss<br />

bisherigem Verbrauch<br />

Gemäss <strong>Art</strong>. 15 RPG sollen die Bauzonenreserven nicht mehr<br />

Land umfassen, als voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt<br />

und erschlossen wird. Der Bedarf wird daher auf einen Planungshorizont<br />

von 15 Jahren (2009 – 2024) berechnet.<br />

Wohn- & Mischzonenbedarf<br />

Arbeitsplatzzonenbedarf<br />

15 Jahresverbrauch 10.6 ha<br />

gemäss Durchschnitt der letzten 15 Jahre<br />

Bedarf bis 2024<br />

gemäss Durchschnitt der letzten 5 Jahre<br />

Bedarf bis 2024<br />

(0.7 ha/J)<br />

10.5 ha<br />

(0.6 ha/J)<br />

9.0 ha<br />

(0.01 ha/J)<br />

0.1 ha<br />

(0.00 ha/J)<br />

0.0 ha<br />

Der Bauzonenbedarf an Wohn- und Mischzonen, berechnet<br />

nach bisherigem Verbrauch, kann mit den bestehenden Reserven<br />

2007 von 12.8 ha gedeckt werden.<br />

Bauzonenbedarf für<br />

Wohnen je nach<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Je nach angestrebter Entwicklung besteht ein anderer zusätzlicher<br />

Bauzonenbedarf. Gemäss der Zielsetzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

soll eine Entwicklung von 1 % pro Jahr möglich sein. Dies<br />

entspricht auch dem durchschnittlichen Wachstum der letzten<br />

15 Jahre (1993-2007).<br />

Einwohnerzuwachs<br />

EW Zuwachs<br />

2007 - 2024<br />

Einwohnerzahl<br />

2020 2024 2030<br />

Zielwachstum <strong>Gemeinde</strong> 1% pro J. + 600 3'600 3’800 4’070<br />

Schätzung gemäss Region (RPK) + 800 3’800 4’000 4’200<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

und Bauzonen<br />

Bauzonenbedarf gemäss<br />

gewünschter und erwarteter<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Die gewünschten und erwarteten neuen Einwohner haben<br />

gemäss Kapazitätsschätzung platz innerhalb der bestehenden<br />

Bauzonen. Aufgrund des angestrebten Einwohnerzuwachses<br />

besteht daher für die nächsten 15 Jahre kein Bedarf neue<br />

Bauzonen auszuscheiden oder Reservezonen einzuzonen.<br />

9 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

3.3 Bauzonenbedarf für Arbeiten<br />

Bauzonenbedarf gemäss<br />

bisherigem Verbrauch<br />

gemäss Durchschnitt letzte 15 Jahre<br />

Bedarf bis 2024<br />

gemäss Durchschnitt letzte 5 Jahre<br />

Bedarf bis 2024<br />

Bauzonenbedarf für Arbeiten<br />

(0.01 ha/J)<br />

0.1 ha<br />

(0.00 ha/J)<br />

0.0 ha<br />

Der Bedarf an Gewerbezonen ist schwierig abzuschätzen, da er<br />

von grösseren Schwankungen betroffen ist. Will sich ein neuer<br />

Betrieb ansiedeln, besteht im betroffenen Jahr ein hoher Verbrauch,<br />

in den folgenden Jahren kann der Verbrauch dagegen<br />

sehr tief sein. Da seit 2000 keine Gewerbezonen mehr zur Verfügung<br />

stehen, kann aufgrund des bisherigen Verbrauchs keine<br />

Schätzung für die Bauzonen für Arbeiten gemacht werden.<br />

Bauzonen für Arbeiten Arbeitsplatzzuwachs AP Zuwachs Anzahl Arbeitsplätze<br />

2007 - 2024 2020 2024 2030<br />

Zielsetzung gemäss Region (RPK) + 100 740 760 800<br />

Bauzonenbedarf gemäss der<br />

Zielsetzung Arbeitsplätze<br />

Arbeitsplätze im regionalen<br />

Kontext<br />

Arbeitsplätze im Ober<strong>am</strong>t<br />

Gemäss Kapazitätsschätzung können auch die Arbeitsplätze innerhalb<br />

der heutigen Bauzonen angesiedelt werden. Allerdings<br />

sind sämtliche Gewerbezonen überbaut, so dass neue Arbeitsplätze<br />

nur durch bestehende Betriebe oder in Mischzonen geschaffen<br />

werden können.<br />

In der Region bestehen rund 20 ha unbebaute Bauzonen für<br />

Arbeitsplätze oder rund 270'000 m2 Geschossflächenreserven.<br />

Die Region möchte bis 2030 rund 3000 neue Arbeitsplätze im<br />

Knonauer<strong>am</strong>t ansiedeln. Diese sollten in den bestehenden Reserven<br />

untergebracht werden können. Der 15 Jahresverbrauch<br />

der Region lag bei rund 8 ha. Sollte in den nächsten 15 Jahren<br />

der gleiche Verbrauch resultieren, könnte alleine Affoltern a. A.<br />

mit Reserven von ca. 12 ha diesen Bedarf decken.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> verfügt über das einzige Arbeitsplatzgebiet<br />

von regionaler Bedeutung im Ober<strong>am</strong>t. D<strong>am</strong>it das lokale<br />

Gewerbe, Klein- und Mittelbetriebe, in der <strong>Gemeinde</strong> eine<br />

existenzsichernde Zukunft haben kann, sind bestmögliche<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Rahmen der Teilrevision<br />

der Nutzungsplanung sind daher entsprechende Flächen für<br />

neue Gewerbezonen vorzusehen.<br />

3.4 Fazit<br />

Keine grossflächigen Einzonungen<br />

Gemäss RPG besteht daher für die <strong>Gemeinde</strong> kein Spielraum<br />

für grossflächige Einzonungen. Denkbar sind grundsätzlich nur<br />

Umlegungen von unbebauten Bau- oder Reservezonen an<br />

geeignetere Stellen und kleinere Arrondierungen.<br />

10 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4. Kernzonenpläne<br />

4.1 Allgemeines<br />

Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> ist mit den Ortsteilen Ebertswil,<br />

Heisch, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach im<br />

Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler<br />

Bedeutung aufgeführt. Das Inventar wurde <strong>am</strong> 15.6.2001 durch<br />

die Baudirektion festgesetzt.<br />

Das Ziel aus der Sicht des Ortsbildschutzes ist die Erhaltung<br />

und sinngemässe Weiterführung der charakteristischen Bebauungsstruktur<br />

mit den ortstypisch ausgeprägten Umgebungsbereichen<br />

und Freiräumen. Diese sind zus<strong>am</strong>men mit der<br />

wertvollen Altbausubstanz massgebend für die besondere<br />

Bedeutung als überkommunales Ortsbild.<br />

Ortsbildinventar: Beispiel Heisch<br />

Umsetzung in Kernzonenplänen<br />

Die Ortsbildinventare sind in Kernzonenplänen umzusetzen,<br />

welche insbesondere<br />

• die ortsbaulich wichtigen, prägenden Gebäude bezeichnen<br />

• für mögliche Neubauten Baubereiche ausweisen<br />

• die Freiräume festlegen<br />

• die besonderen Elemente der Aussenräume bezeichnen<br />

(z.B. räumliche Begrenzungen, Brunnen, Bäume)<br />

11 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Ziele<br />

Umsetzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Die Kernzonenpläne sind auf folgende Hauptziele ausgerichtet:<br />

• Umsetzung des überkommunalen Ortsbildinventars<br />

• Stärkung der Qualitäten im öffentlichen Aussenraum<br />

• Abstimmung auf das kommunale Inventar der kunst- und<br />

kulturhistorischen Objekte<br />

• Begrenzung der baulichen Entwicklung in den Weilern<br />

• Einbindung der vorhandenen Reitplätze<br />

• Einzonung von Umgebungsflächen, die offensichtlich nicht<br />

der Landwirtschaft dienen (Spielplätze etc.)<br />

• Abstimmung auf Grundstücksgrenzen und Kulturgrenzen<br />

Die vorgegebenen Inhalte der überkommunalen Ortsbildinventare<br />

werden im Grundsatz übernommen. Sie entfalten durch die<br />

Umsetzung in die Kernzonenpläne grundeigentümerverbindliche<br />

Wirkung.<br />

Auch für die Kernzonen, die nicht als überkommunale Ortsbilder<br />

eingestuft sind, werden Kernzonenpläne mit entsprechenden<br />

Festlegungen erstellt. Diese beschränken sich auf die<br />

wichtigsten Inhalte. Auf verbindliche Aussagen zu Freiräumen,<br />

Platz-/Strassenräumen Vorgärten und Bäumen wird bei diesen<br />

weniger hoch eingestuften Ortsbildern im Interesse eines<br />

grösseren Gestaltungsspielraumes verzichtet.<br />

Nachstehend wird aufgezeigt, in welcher Form die Inhalte der<br />

überkommunalen Ortsbildinventare in den Kernzonenplänen<br />

und in der Bau- und Zonenordnung berücksichtigt sind.<br />

Bebauungsstruktur<br />

Frei- und Aussenraumstruktur<br />

Inhalt Ortsbildinventar<br />

Prägende/strukturbildende<br />

Gebäude<br />

Prägende Firstrichtungen<br />

Wichtige Freiräume<br />

Ausgeprägte Platz-/Strassenräume<br />

Markante Bäume<br />

Ortstypische Elemente (Brunnen)<br />

Raumwirks<strong>am</strong>e Mauern<br />

(gemäss Ortsbildinventar keine<br />

vorhanden)<br />

Festlegungen<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Rot bezeichnete Bauten (Ziffer 2.2.1)<br />

Fassadenbereiche (Ziffer 2.3.2)<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Hauptfirstrichtung (Ziffer 2.6.3)<br />

Rot bezeichnete Bauten (Ziffer 2.2.1)<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Freiräume (Ziffer 2.9.3)<br />

Vorgärten (Ziffer 2.9.5)<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Platz- / Strassenräume (Ziffer 2.9.2)<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Markante Bäume (Ziffer 2.9.6)<br />

Kernzonenplan / BZO<br />

Brunnen (Ziffer 2.9.7)<br />

BZO<br />

Umgebungsgestaltung (Ziffer 2.9)<br />

12 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />

von überkommunaler<br />

Bedeutung<br />

Die vier Kernzonen Türlen, Vollenweid, Riedmatt und Tüfenbach<br />

liegen im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutz<br />

des Türlersees (Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit überkommunaler<br />

Bedeutung in den <strong>Gemeinde</strong>n Aeugst a. A.,<br />

<strong>Hausen</strong> a. A. und Langnau a. A.).<br />

Die übrigen neun Kernzonen und Weiler werden von keinen<br />

überkommunalen Schutzverordnungen tangiert.<br />

Die Abgrenzung der Weiler- und Siedlungsrandzonen VII in der<br />

Schutzverordnung (SVO) stimmen mit den geltenden Zonenabgrenzungen<br />

überein. Die in den Kernzonenplänen ausgewiesenen<br />

Anpassungen der Zonenabgrenzungen dürften auch<br />

eine entsprechende Anpassung der SVO bedingen.<br />

Ausschnitte SVO mit Weilern Türlen, Vollenweid, Riedmatt und Tüfenbach<br />

13 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.2 Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen weisen auf den inhaltlichen<br />

Zus<strong>am</strong>menhang zwischen den Festlegungen in den Kernzonenplänen<br />

und in der Bau- und Zonenordnung hin. Gleichzeitig<br />

werden Abweichungen vom überkommunalen Ortsbildinventar<br />

begründet.<br />

Rot bezeichnete Bauten<br />

Ziffer 2.2.1<br />

Fassadenbereiche<br />

Ziffer 2.3.2<br />

Hauptfirstrichtungen<br />

Ziffer 2.6.3<br />

Die rot bezeichneten Bauten entsprechen denjenigen Gebäuden,<br />

die im überkommunalem Ortsbildinventar als „prägend<br />

oder strukturbildend“ bezeichnet sind. Diese Bauten sind zum<br />

grössten Teil auch im kommunalen Inventar der kunst- und<br />

kulturhistorischen Objekte aufgeführt. Abbrüche von rot gekennzeichneten<br />

Bauten sind nur in begründeten Fällen möglich,<br />

weil im Inventar entsprechende Schutzziele umschrieben sind.<br />

Abweichungen vom Ortsbildinventar:<br />

Einzelne untergeordnete, zumeist später angefügte Teile von<br />

im Ortsbildinventar als „prägend oder strukturbildend“ bezeichneten<br />

Gebäuden sind im Kernzonenplan nicht rot bezeichnet.<br />

Bei abgebrochenen oder neu aufgebauten Kuben sind anstelle<br />

von rot bezeichneten Bauten Fassadenbereiche und Firstrichtungen<br />

festgelegt.<br />

Die gemäss dem überkommunalen Ortsbildinventar wichtigen<br />

Begrenzungen von Strassen-, Platz- und Freiräumen sind mit<br />

den rot bezeichneten Bauten bereits weitestgehend gewährleistet.<br />

Darüber hinaus sind weitere mit Fassadenlinien bezeichnete<br />

Gebäudeseiten prägend für die Fassung des Strassenraumes.<br />

Diese Fassadenbereiche beziehen sich jedoch nicht auf die<br />

Fassadengestaltung, sondern auf die Lage der Fassade, oft<br />

auch in Verbindung mit der Firstrichtung. Die Bezeichnung<br />

basiert auf dem Ziel, bei einem Abbruch des bestehenden<br />

Gebäudes den Neubau wieder an diese Linie zu stellen. D<strong>am</strong>it<br />

wird die Kontinuität des Orts- und Strassenbildes gestützt, ohne<br />

den Bebauungsspielraum wesentlich einzuschränken.<br />

Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />

gemäss überkommunalem Ortsbildinventar.<br />

Darüber hinaus ist die Hauptfirstrichtung bei einzelnen weiteren<br />

Gebäuden festgelegt, welche für das Orts- und Strassenbild<br />

von Bedeutung sind.<br />

Abweichungen vom Ortsbildinventar:<br />

Bei den im Kernzonenplan rot bezeichneten Bauten wird auf<br />

eine Festlegung der prägenden Firstrichtung gemäss Ortsbildinventar<br />

verzichtet, weil dieses Ziel mit der d<strong>am</strong>it vorgegebenen<br />

Beibehaltung der bestehenden Ausmasse und der Dachform<br />

ohnehin erreicht wird.<br />

14 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Platz- und Strassenräume<br />

Ziffer 2.9.2<br />

Freiräume<br />

Ziffer 2.9.3<br />

Markante Bäume<br />

Ziffer 2.9.6<br />

Als Platz- und Strassenräume sind im Kernzonenplan hauptsächlich<br />

Bereiche bezeichnet, die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />

als „ausgeprägte Platz- und Strassenräume“ beurteilt<br />

sind. Es handelt sich in der Regel um Aussenräume, in<br />

denen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />

in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese Qualitäten, die sich<br />

in einem authentischen Zus<strong>am</strong>menspiel von Vorgärten, Vorplätzen<br />

mit gekiesten oder gepflästerten Flächen, Mauern mit<br />

Zäunen, Brunnen und Bäumen äussert, gilt es in ihren konzeptionellen<br />

Ausprägungen zu erhalten bzw. zu entwickeln.<br />

Dies gilt im Übrigen auch bei Strassensanierungen.<br />

Abweichungen vom Ortsbildinventar:<br />

Die Abgrenzung der Signatur im Ortsbildinventar wird je nach<br />

Situation etwas ausgeweitet (z.B. Heisch).<br />

Die im 1. Kernzonenplan bezeichneten Freiräume entsprechen zu<br />

einem wesentlichen Teil der Signatur „wichtige Freiräume“ gemäss<br />

dem überkommunalen Ortsbildinventar. Dabei werden<br />

nur jene Flächen erfasst, welche innerhalb der Kernzonen liegen<br />

und nicht bereits als Vorgärten bezeichnet sind. Strassenund<br />

Wegflächen werden nicht den Freiräumen zugerechnet.<br />

Im Rahmen von Kernzonenerweiterungen neu eingezonte Flächen<br />

sind in der Regel ebenfalls mit der Freiraumsignatur überlagert.<br />

Dadurch wird sichergestellt, dass die entsprechenden<br />

Flächen <strong>am</strong> Siedlungsrand nicht überbaut werden und keine<br />

über die heutigen Möglichkeiten hinausgehende bauliche Entwicklung<br />

stattfinden kann. So kann nicht nur das Ortsbild erhalten,<br />

sondern auch ein unerwünschter Ausbau der Infrastruktur<br />

vermieden werden. Mit einem Abtausch von untergeordneten<br />

Freiraumflächen im Sinne des abgebildeten Beispiels<br />

kann der Bebauungsspielraum im Einzelfall optimiert werden.<br />

Abweichungen vom Ortsbildinventar:<br />

Der Freiraum im Süden des Gebietes Heisch wird verkleinert,<br />

da hier bereits 2007 ein Bauvorhaben mit vier neuen Gebäuden<br />

bewilligt wurde. In Oberalbis ist ein siedlungsinterner Freiraum<br />

ebenfalls nicht erfasst, da ein neuer Unterstand diesen beeinträchtigt.<br />

Im überkommunalen Ortsbildinventar sind insges<strong>am</strong>t 15 markante<br />

Bäume verzeichnet. Diese werden mehrheitlich in die<br />

Kernzonenpläne übernommen, auch wenn einige Einträge eher<br />

fragwürdig erscheinen.<br />

Abweichungen vom Ortsbildinventar:<br />

Einige Bäume stehen nicht mehr oder sind überhaupt nicht<br />

markant. Eine Bezeichnung solcher Bäume im Kernzonenplan<br />

macht wenig Sinn, zumal im Ortsbild verschiedene andere<br />

Bäume auffälliger in Erscheinung treten. Dafür wird im Ortsteil<br />

Heisch ein zusätzlicher Baum bezeichnet, weil dieser in einem<br />

neu einzuzonenden Gebiet liegt.<br />

15 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Brunnen<br />

Ziffer 2.9.7<br />

Verzicht auf Baubereiche<br />

Die im überkommunalen Ortsbildinventar enthaltenen Brunnen<br />

sowie weitere bestehende Brunnen werden in den Kernzonenplänen<br />

bezeichnet. Diese sind insbesondere auch im Rahmen<br />

von Strassenraumgestaltungen zu beachten.<br />

Auf die im überkommunalen Ortsbildinventar geforderte Festlegung<br />

von Baubereichen in den Baulücken der Kernzone wird<br />

verzichtet. Die „richtige“ Gebäudestellung lässt sich nicht ohne<br />

weiteres im Voraus festlegen. Für verschiedene Lösungsmöglichkeiten<br />

gibt es gute Gründe. Gerade solche einengenden<br />

Vorgaben haben sich nicht bewährt. Baubereiche haben die<br />

zeitgemässe bauliche Entwicklung oft eher gehemmt, weshalb<br />

sie wieder aufgehoben wurden (z.B. in Mönchaltorf).<br />

Mit dem Bauverbot in Freiräumen (Ziffer 2.9.3 BZO) und Vorgärten<br />

(Ziffer 2.9.5 BZO), dem zulässigen Bauen an die Strassengrenze<br />

(Ziffer 2.3.3 BZO), dem Einordnungsgebot von §<br />

238 Abs. 2 PBG sowie der erforderlichen Zustimmung der Baudirektion<br />

zu allen Bauvorhaben im Einzugsbereich des überkommunalen<br />

Ortsbildinventars bestehen genügend Einflussmöglichkeiten<br />

zur Entwicklung guter Lösungen.<br />

Nachfolgend sind diejenigen Inhalte erläutert, die nicht vom<br />

überkommunalen Ortsbildinventar vorgegeben, sondern<br />

zusätzlich in den Kernzonenplänen geregelt sind.<br />

Umnutzungsbeschränkung<br />

Ziffer 2.2.5<br />

Von dieser Umnutzungsbeschränkung betroffen sind ausschliesslich<br />

neu eingezonte grossvolumige Ökonomiegebäude.<br />

Die grossen Gebäudetiefen erschweren die Belichtung und die<br />

Gebäudestrukturen sind nicht auf Wohnnutzungen ausgerichtet.<br />

In den Weilern soll die Siedlungsentwicklung nicht übermässig<br />

gefördert werden, weil dies oft Infrastrukturprobleme<br />

nach sich zieht. Die Beschränkung von Umnutzungen zu<br />

Wohn- und Arbeitszwecken auf 2/3 des Altbauvolumens trägt<br />

diesem Anliegen Rechnung. Dabei ist es auch möglich, innerhalb<br />

der heutigen Stellung einen entsprechend verkleinerten<br />

Neubau mit gleicher Länge zu erstellen.<br />

Die folgenden Querschnittskizzen zeigen die Herleitung der<br />

Beschränkung auf 2/3:<br />

Querschnitt Scheune<br />

Querschnitt Wohnhaus<br />

16 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Insges<strong>am</strong>t sind sechs neu eingezonte grossvolumige Ökonomiegebäude<br />

mit der Signatur Umnutzungsbeschränkung bezeichnet.<br />

Diese Gebäude stehen in den Weilern Oberalbis (1),<br />

Hinteralbis (1), Mittleralbis (2), Heisch (1) und Ebertswil (1).<br />

Die umnutzbare Baumasse dieser Gebäude beträgt rund<br />

15’000 m3. Nach Abzug der Volumen für Gebäudehülle und<br />

Treppenhäuser stehen für die eigentlichen Umnutzungsflächen<br />

noch rund 12'000 m3 zur Verfügung. Wenn alle diese Flächen<br />

für Wohnungen genutzt werden, entspricht dies bei 3 m Geschosshöhe<br />

und einer Wohnungsgrösse von 150 m2 etwa 26<br />

Wohneinheiten mit einem Potential von rund 80 Einwohnern.<br />

Reitplätze<br />

Ziffer 2.9.4<br />

In den Kernzonen Vollenweid, Husertal und Mittleralbis sind im<br />

Laufe der Zeit Reitplätze in der Landwirtschaftszone entstanden.<br />

Die Zulässigkeit dieser Nutzung ist nicht immer eindeutig.<br />

Um klare Verhältnisse zu schaffen, werden diese Flächen eingezont<br />

und d<strong>am</strong>it legalisiert. Dabei bleibt die Nutzung auf den<br />

heutigen Gegebenheiten beschränkt, eine spätere Überbauung<br />

dieser Flächen wird ausgeschlossen.<br />

Künftige Reitplätze, die innerhalb der Kernzonen entstehen<br />

können (z.B. Ebertswil), sind nicht bezeichnet.<br />

Vorgärten<br />

Ziffer 2.9.5<br />

Im überkommunalen Ortsbildinventar sind Vorgärten nicht speziell<br />

hervorgehoben, teilweise jedoch in der Signatur „wichtige<br />

Freiräume“ enthalten. Im Kernzonenplan sind die besonders<br />

schönen Vorgärten zusätzlich bezeichnet. Diese sind nicht nur<br />

von Bauten freizuhalten, sondern auch in ihrem Charakter zu<br />

erhalten. Grundsätzlich sind nur Gärten im Nahbereich des<br />

öffentlichen Strassenraumes bezeichnet, welche für dessen<br />

Atmosphäre von Bedeutung sind.<br />

Nicht bezeichnete Vorgärten sind für das Ortsbild ebenfalls von<br />

Bedeutung. Veränderungen sind im Rahmen der Anforderungen<br />

an die Einordnung und die Umgebungsgestaltung zu<br />

beurteilen (Ziffer 2.9 BZO / § 238 Abs. 2 PBG).<br />

17 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Legende<br />

Nachfolgend sind alle Kernzonen separat erläutert. Dabei ist zu<br />

beachten, dass in keinem der Kernzonenpläne sämtliche dieser<br />

Festlegungen vorkommen.<br />

Vorab sind die Kernzonenpläne 1-6 (Ebertswil, Heisch, Hirzwangen,<br />

Husertal, Oberalbis und Tüfenbach) erläutert, welche<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung sind.<br />

Danach folgen die Kernzonenpläne 7-13 (<strong>Hausen</strong>, Hinteralbis,<br />

Mittleralbis, Schweikhof, Türlen, Vollenweid, Riedmatt), welche<br />

lediglich kommunale Bedeutung haben.<br />

18 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.3 Kernzonenplan 1 Ebertswil<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Der Verlauf der Zonengrenze ist an mehreren Stellen unzweckmässig,<br />

weil sie quer durch Grundstücke und Gebäude führt.<br />

Eine grössere Ökonomiebaute befindet sich in der Reservezone.<br />

Die Zonenabgrenzung ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume) bzw.<br />

Umnutzungsbeschränkung (Stall)<br />

• Vorgärten zwecks Wahrung stimmungsvoller Umschwung<br />

• Ermöglichung Reitplatz an Fabrikstrasse<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

19 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.4 Kernzonenplan 2 Heisch<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Der Verlauf der Zonengrenze ist an mehreren Stellen unzweckmässig,<br />

weil sie quer durch Grundstücke und Gebäude führt.<br />

eine grössere Ökonomiebaute befindet sich in der Landwirtschaftszone.<br />

Die Zonenabgrenzung ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume) bzw.<br />

Umnutzungsbeschränkung (Stall)<br />

• Vorgärten zwecks Wahrung stimmungsvoller Umschwung<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

20 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.5 Kernzonenplan 3 Hirzwangen<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Mehrere gärtnerische Umgebungsflächen befinden sich in der<br />

Landwirtschaftszone. Der Verlauf der Zonengrenze ist in<br />

mehrfacher Hinsicht unklar. Die Zonenabgrenzung ist daher<br />

nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

21 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.6 Kernzonenplan 4 Husertal<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Der Verlauf der Zonengrenze ist im westlichen Teil unklar. Der<br />

bestehende Reitplatz befindet sich in der Landwirtschaftszone.<br />

Die Zonenabgrenzung ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Vorgärten zwecks Wahrung eines stimmungsvollen<br />

Umschwungs<br />

• Legalisierung des Reitplatzes<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

22 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.7 Kernzonenplan 5 Oberalbis<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Einzelne Gebäude, Gärten und Spielplätze befinden sich in der<br />

Landwirtschaftszone, sind jedoch vielfach der Wohnnutzung<br />

zugeordnet. Die Zonenabgrenzung ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume) bzw.<br />

Umnutzungsbeschränkung (Stall)<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

23 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.8 Kernzonenplan 6 Tüfenbach<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von überkommunaler Bedeutung<br />

Die Zonengrenze zerschneidet zwei Gebäude und folgt mehrheitlich<br />

nicht einer sauber definierten Linie. Zwei weitere Bauten<br />

befinden sich in der Landwirtschaftszone. Die Zonenabgrenzung<br />

ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Umsetzung Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Vorgärten mit Brunnen zur Wahrung des stimmungsvollen<br />

Umschwunges<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Ortsbildinventar<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

24 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

4.9 Kernzonenplan 7 <strong>Hausen</strong><br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Die Zonengrenze ist teilweise nicht zweckmässig. An der<br />

Rifferswilerstrasse werden zwei Liegenschaften von der<br />

Wohnzone in die Kernzone umgezont, weil sie zus<strong>am</strong>men mit<br />

einem dritten Bau ein Ensemble nahe an der Strassengrenze<br />

mit geringen Gebäudeabständen bilden. An der Bergstrasse<br />

wird die Kernzone erweitert. Die Zonenabgrenzung ist daher<br />

nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

25 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.10 Kernzonenplan 8 Hinteralbis<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Die Zonengrenze zerschneidet zwei Gebäude. Zwei inventarisierte<br />

Wohnhäuser sowie eine grössere Ökonomiebaute befinden<br />

sich in der Landwirtschaftszone. Die Zonenabgrenzung<br />

ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume) bzw.<br />

Umnutzungsbeschränkung (Stall)<br />

• Platz- und Strassenraum zur räumlichen Fassung<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

26 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.11 Kernzonenplan 9 Mittleralbis<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Eine grössere Ökonomiebaute in der Landwirtschaftszone steht<br />

leer und bedarf zur Umnutzung einer Einzonung. Der bestehende<br />

Reitplatz sowie ein Teil eines inventarisierten Gebäudes<br />

befinden sich ebenfalls in der Landwirtschaftszone. Die Zonenabgrenzung<br />

ist daher nicht zweckmässig.<br />

Offen ist, ob der Schweinestall trotz der Geruchsimmissionen<br />

eingezont werden soll.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Relativ grosses neu eingezontes Gebiete mit Bauverbot<br />

(Freiräume) bzw. Umnutzungsbeschränkung (Ställe)<br />

• Legalisierung des Reitplatzes<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

27 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.12 Kernzonenplan 10 Schweikhof<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Verschiedene gärtnerische Umgebungsflächen befinden sich in<br />

der Landwirtschaftszone. Die Zonengrenze ist teilweise unklar.<br />

Die Zonenabgrenzung ist daher nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

28 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.13 Kernzonenplan 11 Türlen<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Im Norden und Süden befinden sich gärtnerische Umgebungsflächen<br />

in der Landwirtschaftszone. Vereinzelte Bauten stehen<br />

auf der Zonengrenze und respektieren den Abstand von 3.50 m<br />

zur Landwirtschaftzone nicht. Die Zonenabgrenzung ist daher<br />

nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

29 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.14 Kernzonenplan 12 Vollenweid<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Mehrfach befinden sich gärtnerische Umgebungsflächen in der<br />

Landwirtschaftszone. Die Zonengrenze folgt mehrheitlich nicht<br />

einer sauber definierten Linie. Die Zonenabgrenzung ist daher<br />

nicht zweckmässig.<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume)<br />

• Sicherung des Reitplatzes<br />

• Korrekturen der Zonenabgrenzung<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

30 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

4.15 Kernzonenplan 13 Riedmatt<br />

Ausgangslage<br />

Bestehende Probleme<br />

Ortsbild von kommunaler Bedeutung<br />

Das ges<strong>am</strong>te Gebiet befindet sich heute in der Landwirtschaftszone.<br />

Die nach Bundesrecht geltenden Grundvoraussetzungen<br />

für eine Einzonung sind erfüllt:<br />

• 5 Wohngebäude vorhanden<br />

• Stützpunktfunktion durch nahe gelegenen Getränkeladen<br />

(100 m nördlich) und den Weiler Türlen<br />

• mit öffentlichem Verkehr erschlossen (Bushaltestelle mit<br />

Linie in die Stadt Zürich)<br />

• Infrastruktur ist vorhanden (Werkleitungen)<br />

Hauptmassnahmen • Sinngemässe Umsetzung analog Ortsbildinventar<br />

• Neu eingezonte Gebiete mit Bauverbot (Freiräume), soweit<br />

sie die bestehenden Gebäude nicht eng umschliessen<br />

Zonenplan Ausschnitt<br />

31 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5. Anpassungen Zonenplan<br />

Darstellung neue Abgrenzung<br />

der Kernzonen<br />

5.1 Anpassung an die Kernzonenpläne<br />

Im Rahmen der Erarbeitung der neuen Kernzonenpläne wurde<br />

die Abgrenzung der Kernzonen überprüft und an diversen<br />

Stellen angepasst (siehe Kapitel 4). Die neuen Abgrenzungen<br />

werden in den Zonenplan aufgenommen.<br />

Darstellung bestehende<br />

Gestaltungspläne<br />

5.2 Bestehende Gestaltungspläne<br />

An verschiedenen Stellen bestehen Gestaltungspläne, welche<br />

die Grundordnung überlagern. Um zumindest diejenigen Gestaltungspläne,<br />

welche zum heutigen Zeitpunkt bekannt sind,<br />

für die Bauwilligen erkennbar zu machen, werden diese im<br />

Zonenplan dargestellt. Da bis zur nächsten Revision des<br />

Zonenplanes sicherlich wieder Gestaltungspläne dazukommen<br />

bzw. auch Gestaltungspläne aufgehoben werden könnten, kann<br />

dieser Inhalt nicht vollständig sein und nur orientierenden<br />

Charakter haben.<br />

Anliegen<br />

5.3 <strong>Hausen</strong> - Nachtweid<br />

Um dem Bedarf nach reinen Arbeitsplatzzonen gerecht zu werden,<br />

soll die Reservezone Nachtweid in die Gewerbezone eingezont<br />

werden. Das Gebiet Nachtweid befindet sich neben der<br />

bestehenden Gewerbezone und liegt relativ zentral in der Nähe<br />

des Dorfzentrums (Postplatz) von <strong>Hausen</strong>. Die entsprechende<br />

Bauordnungsbestimmung ist in Kapitel 6 beschrieben.<br />

Änderung<br />

Einzonung in die Gewerbezone mit Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht<br />

für die Parzellen Kat. Nrn. 3265, 3368 und<br />

Teile von 3367.<br />

Planausschnitt Bestehend: L/R Neu: G GP<br />

32 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

5.4 <strong>Hausen</strong> – Weid/Jonentäli<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat Bedarf nach einer Erweiterung der Anlagen<br />

für Sport. Die bestehenden Flächen in Zonen für öffentliche<br />

Bauten, welche sich im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> befinden, wurden<br />

jedoch aufgrund der Erschliessung sowie des einzuhaltenden<br />

Gewässer- und Waldabstands als ungeeignet beurteilt.<br />

Bei der Prüfung von Alternativstandorten hat sich der Bereich<br />

der heutigen Freihaltezone Weid aufgrund der Nähe zum Parkplatz<br />

Chratz, zur Schulanlage sowie zum Zentrum als <strong>am</strong> geeignetsten<br />

herausgestellt. Hier sollen eine Mehrzweckhalle für<br />

Sport und andere Nutzungen im öffentlichen Interesse entstehen<br />

können. Das Gebäude könnte auch während der Chilbi<br />

oder anderen Veranstaltungen auf dem Chratzparkplatz genutzt<br />

werden.<br />

Das Gebiet Weid soll daher in die Zone für öffentliche Bauten<br />

umgezont werden. Gleichzeitig wird im Sinne einer Kompensation<br />

die für öffentliche Bauten ungeeignete Fläche im Jonentäli<br />

aus der Zone für öffentliche Bauten entlassen und der Erholungszone<br />

zugewiesen. Ausserdem werden die an die neue<br />

Zone Weid angrenzenden unschönen Zonengrenzverläufe den<br />

Parzellengrenzen angepasst.<br />

Umzonung des südwestlichen Teils von Kat. Nr. 3034 von der<br />

Freihaltezone in die Zone für Öffentliche Bauten.<br />

Umzonung des südöstlichen Teils von Kat. Nr. 3024 von der<br />

Zone für öffentliche Bauten in die Erholungszone Ea.<br />

Umzonung der Weidstrasse Kat. Nr. 3033 von der Erholungszone<br />

in die Zone für öffentliche Bauten und eines Spickels von<br />

Kat. Nr. 745 von der Zone für öffentliche Bauten in die Erholungszone.<br />

Bestehend: F / E / Oe<br />

Neu: Oe / Ea<br />

33 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5.5 <strong>Hausen</strong> - Widiacher<br />

Anliegen<br />

Die Erholungszone im Widiacher wird nicht genutzt. Auch der<br />

Bedarf ist nicht gegeben und die Lage für die ursprünglich vorgesehenen<br />

Tennisplätze ist nicht optimal. Die Erholungszone<br />

wird aufgehoben und das Gebiet der Landwirtschaftszone<br />

zugeteilt.<br />

Änderung Auszonung des Erholungszonenteils von Kat. Nr. 1686.<br />

Bestehend: Eb<br />

Neu: L<br />

5.6 <strong>Hausen</strong> - ARA<br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

Die Abwasserreinigungsanlage von <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> liegt derzeit<br />

in der Landwirtschaftszone. Eine Zuordnung zur Zone für<br />

öffentliche Bauten würde der Nutzung besser entsprechen.<br />

Ausserdem ermöglicht diese Zonierung allfällige ergänzende<br />

Bauten, welche in näherer Zukunft notwendig werden könnten.<br />

Einzonung der Fläche der Abwasserabreinigungsanlage in die<br />

Zone für öffentliche Bauten.<br />

Bestehend: L<br />

Neu: Oe<br />

34 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

5.7 <strong>Hausen</strong> - Im Graben<br />

Die Zufahrt zu den beiden Häusern Im Graben liegt nicht in der<br />

Bauzone. Ausserdem wurde im Anschluss an die Kernzone<br />

eine Holzschnitzelheizung erstellt, welche nun ebenfalls eingezont<br />

werden soll.<br />

Einzonung der Strassenfläche Kat. Nr. 1195 in die Wohnzone<br />

W/1.4 und Einzonung der Teilfläche von Kat. Nr. 3555 mit der<br />

bestehenden Holzschnitzelanlage in die Kernzone KI. Gleichzeitig<br />

muss der hier festgelegte Aussichtsschutzbereich geringfügig<br />

angepasst werden.<br />

Bestehend: L<br />

Neu: KI / W/1.4<br />

5.8 <strong>Hausen</strong> - Rifferswilerstrasse<br />

Anliegen Die drei bestehenden Gebäude an der Rifferswilerstrasse 1, 3<br />

und 5 gegenüber der Post bilden ein Ensemble. Sie stehen<br />

nahe an der Strasse und weisen sehr geringe Gebäudeabstände<br />

auf. Die beiden Bauten auf den Grundstücken Kat. Nr. 2827<br />

und 2828, wovon eines im Inventar aufgeführt ist, liegen jedoch<br />

nicht in der Kernzone und würden bei einem Ersatz ihre Abstandsprivilegierung<br />

verlieren. Dies würde sich auch für das<br />

Ortsbild nachteilig auswirken. Die Einbindung in die Kernzone<br />

verbessert die Voraussetzungen für gute Lösungen und dient<br />

privaten wie öffentlichen Interessen gleichermassen.<br />

Änderung<br />

Umzonung von der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung<br />

WG/2.0 in die Kernzone KI.<br />

Bestehend: WG/2.0<br />

Neu: KI<br />

35 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

5.9 Heisch - Juchweg<br />

Die Umzonung im Gebiet Juchweg ist eine Folge der geänderten<br />

Kernzonenabgrenzung im Gebiet Heisch. Das Gebäude<br />

entspricht keinem eigentlichen Kernzonenbau. Es ist zudem<br />

über den Juchweg erschlossen, so dass es auch von der<br />

Quartierstruktur her zur Wohnzone gehört. Das Gebäude besteht,<br />

so dass die Umzonung in die angrenzende Wohnzone<br />

W1/8 eher eine Erleichterung als eine Einschränkung darstellt.<br />

Umzonung von der Kernzone KII in die Wohnzone W/1.8.<br />

Bestehend: KII<br />

Neu: W/1.8<br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

5.10 Heisch - Mitteldorf<br />

Auch die Umzonung im Gebiet Mitteldorf dient der Abstimmung<br />

auf die Kernzonenabgrenzung gemäss Kernzonenplan Heisch.<br />

Die heute quer durch die Überbauung verlaufende, unzweckmässige<br />

Zonengrenze wird mit der Zuordnung des Gebietes zur<br />

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.0 korrigiert.<br />

Umzonung von der Kernzone KII in die Wohnzone mit Gewerbeerleichterung<br />

WG/2.0.<br />

Bestehend: KII<br />

Neu: WG/2.0<br />

36 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

5.11 Heisch - Unterdorf/Hanslimatt<br />

Anliegen<br />

Die Umzonungen in den Gebieten Unterdorf und Hanslimatt<br />

sind eine Folge der geänderten Kernzonenabgrenzung im<br />

Gebiet Heisch. Im Unterdorf betrifft dies eine Einzonung mit<br />

beschränkter Umnutzungsmöglichkeit, in der Hanslimatt eine<br />

Abstimmung auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Änderungen Umzonung von der Kernzone KII in die Landwirtschaftszone L,<br />

Umzonung von der Landwirtschaftszone L in die Kernzone KII.<br />

Bestehend: KII<br />

Neu: KII / L<br />

5.12 <strong>Hausen</strong> – Wässeri<br />

Anliegen<br />

Die Zonengrenze zwischen der Zone WG 3.0 und der Gewerbezone<br />

verläuft durch die Reithalle. Die Zonengrenze soll auf die<br />

Parzellengrenze angepasst werden.<br />

Änderungen Umzonung von der Gewerbezone in die Zone WG 3.0.<br />

Bestehend: G Neu: WG 3.0<br />

37 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

5.13 Ebertswil - Langrüti<br />

Um die Zonierung an die tatsächliche Nutzung anzupassen,<br />

wünscht der Grundeigentümer, die Kat. Nrn. 3283 und 3284 der<br />

Wohnzone W/1.8 zuzuweisen. Die Anpassung ist jedoch nicht<br />

notwendig und würde Spielraum für einen Neubau bieten. Der<br />

Garten dieses Neubaus könnte dann wiederum weiter in die<br />

Landwirtschaftszone hinauswachsen. Eine kleine Anpassung<br />

entlang der Zufahrt soll jedoch vorgenommen werden, um eine<br />

Zufahrt über die Bauzone zu gewährleisten.<br />

Änderung<br />

Die Zonengrenzen werden geringfügig angepasst. Die Häuser<br />

erhalten gegen Norden einen Abstand von 5 m zur Zonengrenze.<br />

Gegen Westen orientiert sich die neue Zonengrenze an<br />

der südwestlichsten Parzellenecke, d<strong>am</strong>it die ges<strong>am</strong>te Parkierung<br />

innerhalb der Bauzone zu liegen kommt.<br />

Planausschnitt Bestehend: Neu:<br />

Anliegen<br />

5.14 Ebertswil - Dorfstrasse<br />

Die ehemalige Käserei an der Dorfstrasse 19 in Ebertswil liegt<br />

in der Wohnzone W/1.4 und wird nicht mehr gewerblich genutzt.<br />

Es bestehen nun Bestrebungen, wiederum eine eher gewerbliche<br />

Nutzung vorzusehen, was aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> an<br />

dieser Stelle erwünscht ist. Die Parzelle soll daher einer Wohnzone<br />

W/1.4 mit Gewerbeerleichterung zugewiesen werden.<br />

Änderung<br />

Überlagerung der W/1.4 mit der Signatur „mässig störende<br />

Betriebe zulässig“ (Empfindlichkeitsstufe III) und Anpassung der<br />

Zonengrenzen auf die Parzellengrenzen.<br />

Planausschnitt Bestehend: W/1.4 Neu: W/1.4 ES III<br />

38 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

Änderung<br />

5.15 Ebertswil - Fabrikstrasse<br />

Die Reservezone in Ebertswil ist bereits teilweise bebaut. Es<br />

bestehen Absichten, die bestehenden Ökonomiegebäude umzunutzen.<br />

Ergänzungen sind hier aus kommunaler Sicht ebenfalls<br />

erwünscht, so dass der Bereich zwischen Fabrikstrasse<br />

und der bestehenden Kernzone teilweise eingezont werden<br />

soll. Westlich der Fabrikstrasse sind Pferdestallungen, Parkplätze,<br />

ein Bewegungsplatz und eine Abfalls<strong>am</strong>melstelle geplant.<br />

Hier soll daher ein Streifen von ca. 40 m Tiefe eingezont<br />

werden. Der weiter westlich gelegene Teil der Reservezone soll<br />

ausgezont werden, was auch den Vorstellungen des Kantons<br />

entspricht, der diesen Teil aus dem Sieldungsgebiet ins Landwirtschaftsgebiet<br />

entlassen will.<br />

Einzonung von R nach KII und Auszonung der restlichen Reservezone.<br />

Im Bereich Einmündung der Oberdorfstrasse in die<br />

Kappelerstrasse wird ausserdem eine Teilfläche von der Kernzone<br />

bzw. W/1.4 mit Gewerbeerleichterung in die Reservebzw.<br />

Landwirtschaftszone ausgezont, um die Zonengrenzen<br />

den Parzellengrenzen anzupassen.<br />

Bestehend: R<br />

Neu: L / KII<br />

39 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anliegen<br />

5.16 Anpassen Zonierung auf Parzellengrenzen<br />

An diversen Stellen weicht die Zonierung minim von den Parzellengrenzen<br />

ab. Dies verkompliziert die Situation für die Baubehörde<br />

und macht sachlich kaum Sinn, so dass die Parzellen<br />

und Zonengrenzenverläufe sowie teilweise die Perimeter von<br />

gestaltungsplanpflichtigen Gebieten den Parzellengrenzen<br />

angepasst werden.<br />

Änderung<br />

Die Zonengrenzen werden den Parzellengrenzen und die GP-<br />

Pflichtperimeter den Zonengrenzen angepasst.<br />

Die unten abgebildeten Fälle sind Beispiele für solche Anpassungen.<br />

Darüber hinaus können im Rahmen der Revisionsarbeiten<br />

weitere technische Anpassungen in der aufgezeigten<br />

<strong>Art</strong> erfolgen.<br />

Allmend-/Giselstrasse Bestehend: Neu:<br />

Sihlbrugg Bestehend: Neu:<br />

40 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

6. Anpassungen der Bau- und<br />

Zonenordnung<br />

Schlanke BZO<br />

<strong>Bericht</strong>struktur<br />

<strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> soll eine möglichst schlanke BZO erhalten. Inhalte,<br />

welche bereits im Planungs- und Baugesetz des Kantons<br />

Zürich vorgeschrieben sind, werden daher nicht wiederholt.<br />

Allerdings ist es nicht vermeidbar, dass aufgrund der neuen<br />

Kernzonenpläne eine ganze Anzahl neuer Bestimmungen hinzugefügt<br />

wird. Die Inhalte der Pläne müssen jeweils in den zugehörigen<br />

Bauordnungsartikeln beschrieben werden.<br />

Im Folgenden werden die Änderungen in der Reihenfolge der<br />

Bauordnung behandelt (d.h. Kapitel 6.1 befasst sich mit dem<br />

ersten Abschnitt der Bauordnung, 6.3 mit dem dritten etc.).<br />

Zoneneinteilung<br />

Ziffer 1.1.1<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Ziffer 1.1.3<br />

Grundgedanke der<br />

Gestaltungsplanpflichten<br />

6.1 Zonen<br />

Im Sinne der Vereinfachung wird eine Umformulierung der<br />

Ziffern vorgenommen.<br />

Durch den Erlass einer Gestaltungsplanpflicht kann eine bestimmte<br />

ortsbauliche und nutzungsmässige Absicht formuliert<br />

und eine höhere Qualität erzielt werden.<br />

Die Ansichten von den Einfallsachsen ins Dorf sollen möglichst<br />

schonend behandelt werden. Die noch unbebauten grösseren<br />

Flächen an den Ortsrändern stellen für das Ortsbild sensible<br />

Lagen dar. Entsprechend den Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> bezüglich<br />

guter Architektur und fortschrittlicher Energiesysteme<br />

gilt es in diesen Bereichen hochwertige Bebauungen zu erreichen.<br />

Für die betroffenen Gebiete wird klargestellt, welches<br />

die Zielsetzungen der Gestaltungsplanpflichten sind.<br />

Grundsätzlich würde auch das Gebiet Langrüti eine grössere<br />

unbebaute Fläche <strong>am</strong> Ortsrand darstellen, bei welchen eine<br />

Gestaltungsplanpflicht vorgesehen werden könnte. Hier ist jedoch<br />

das Planungsverfahren schon weit fortgeschritten, so<br />

dass hier keine Gestaltungsplanpflicht vorgesehen werden soll.<br />

Auch das Gebiet Törlenmatt stellt eine grössere unbebaute<br />

Fläche dar. Allerdings liegt diese zurückversetzt in einer hinteren<br />

Bautiefe. Die Lage wird daher als etwas weniger sensibel<br />

beurteilt. Um dennoch eine sehr hochwertige Bebauung zu<br />

sichern wurde hier ein Studienauftrag veranstaltet bei welchem<br />

ebenfalls gute Architektur und fortschrittliche Energieversorgung<br />

gefordert wurde. Als Grundeigentümer kann hier die<br />

<strong>Gemeinde</strong> zudem die <strong>Art</strong> der Überbauung steuern, so dass hier<br />

eine Gestaltungsplanpflicht weder nötig noch sinnvoll ist.<br />

41 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Rotägerten<br />

Ziffer 1.1.3.1<br />

Gemäss der „Anleitung Dorfbau“<br />

bestehen Vorstellungen zur<br />

Gestaltung des Siedlungsrandes,<br />

die ebenfalls aufgenommen<br />

werden sollen.<br />

Derzeit besteht im Bereich Heisch/Rotägerten ein grosses unbebautes<br />

Grundstück an attraktiver Lage. Neue Gebäude sollen<br />

hier im Sinne eines allfälligen künftigen „Energiestadtlabels“<br />

und der Nachhaltigkeit mit effizienten alternativen Energiesystemen<br />

ausgerüstet sein.<br />

Aufgrund der Siedlungsrandlage ist das Gebiet relativ gut einsehbar.<br />

Es liegt ausserdem in Nachbarschaft zum überkommunalen<br />

Ortsbildbereich Heisch, so dass eine besonders gute<br />

Eingliederung und Bauten von hoher Qualität an dieser ortsbildprägenden<br />

Lage sicherzustellen sind.<br />

Planausschnitt Bestehend: W/1.8 Neu: W/1.8 GP<br />

42 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Rauchmatt<br />

Ziffer 1.1.3.2<br />

Wie im Bereich Heisch/Rotägerten sollen neue Gebäude auch<br />

im Gebiet Rauchmatt im Sinne der Nachhaltigkeit mit effizienten<br />

und fortschrittlichen alternativen Energiesystemen ausgerüstet<br />

sein.<br />

Aufgrund der Siedlungsrandlage <strong>am</strong> westlichen Ortseingang<br />

von <strong>Hausen</strong> ist das Gebiet relativ gut einsehbar. An dieser<br />

ortsbildprägenden Lage ist daher eine besonders sorgfältige<br />

ortsbauliche Eingliederung und eine architektonisch hochwertige<br />

Bebauung sicherzustellen. Besondere Anforderungen<br />

stellt dabei die relativ hohe zulässige bauliche Dichte von 3.0<br />

m3/m2.<br />

Planausschnitt Bestehend: WG/3.0 Neu: WG/3.0 GP<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

Nachtweid<br />

Ziffer 1.1.3.3<br />

Das Gebiet Nachtweid soll von der Reservezone in die Gewerbezone<br />

eingezont werden. Auch hier liegt eine Siedlungsrandsituation<br />

vor. Die optische Erscheinung der Ortseinfahrt<br />

über die Zugerstrasse mit den hier vorhandenen Inventarobjekten<br />

(Grandezza, Haus Alder etc.) und der zugehörigen Bestockung<br />

soll möglichst beibehalten werden. Im Rahmen erster<br />

Überlegungen zur Erschliessung des Gebietes wurde aufgezeigt,<br />

wie die Sichtbeziehung ab der Zugerstrasse zu den<br />

Inventarobjekten offen gehalten werden können und wie durch<br />

eine geschickte Anordnung der Freiflächen ein Respektabstand<br />

geschaffen werden könnte. Die Freihaltung der Sicht auf den<br />

Ortsrand und insbesondere auf die Inventarobjekte stellt ein<br />

wichtiges Ziel der Gestaltungsplanpflicht dar.<br />

Im Rahmen der Erschliessung des Gebietes Nachtweid könnten<br />

auch Probleme der Erschliessung des bestehenden Gewerbegebietes,<br />

welche teilweise über die Fabrikstrasse führt,<br />

gelöst werden. Daher wird auch die Erschliessung als Ziel der<br />

Gestaltungsplanpflicht festgelegt.<br />

Planausschnitt Bestehend: L/R Neu: G GP<br />

43 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Wie die Skizze zeigt, könnte mit<br />

der Anordnung der Freifläche auf<br />

der Nordostseite des Grundstücks,<br />

einer neuen Zufahrt und einer<br />

ansprechenden Konzeption der<br />

Gewerbebauten eine gute Lösung<br />

gefunden werden.<br />

Bestehende<br />

Gestaltungspläne<br />

Ziffer 1.1.4<br />

Massgebende Pläne<br />

Ziffer 1.2.1<br />

Abgrenzung<br />

Ziffer 1.2.2<br />

Einordnungshinweise<br />

Ziffer 1.3<br />

Für verschiedene Gebiete sind rechtsgültige Gestaltungspläne<br />

vorhanden, welche von einer Ausnützungsziffer ausgehen. Dies<br />

hat zu Unsicherheiten geführt. Die neue Ziffer 1.1.4 stellt klar,<br />

dass in diesen Gebieten weiterhin von der Ausnützungsziffer<br />

gemäss Gestaltungsplan auszugehen ist.<br />

Der Übersichtlichkeit halber werden alle massgebenden Pläne<br />

unter einer Ziffer zus<strong>am</strong>mengefasst. Die bisherige Ziffer 1.2.2<br />

erübrigt sich daher. Da im Zuge der laufenden Teilrevision neu<br />

Kernzonenpläne erstellt werden, werden diese unter Ziffer 1.2.1<br />

aufgelistet.<br />

Neu sind nicht mehr nur die gedruckten Pläne im Massstab<br />

1:5000 massgeblich, sondern es gelten die genauen Abgrenzungen,<br />

wie sie in der <strong>am</strong>tlichen Vermessung KVAV definiert<br />

sind (Kantonale Verordnung über die <strong>am</strong>tliche Vermessung<br />

vom 17. Dezember 1997). Dies wird neu in Ziffer 1.2.2 festgehalten.<br />

Die grundsätzlich in allen Bauzonen anwendbaren Prinzipien<br />

für Dorfbau und Detailgestaltung sind der Publikation „Anleitung<br />

Dorfbau“ von Prof. M. Gasser entnommen (Kap. 2.3.8, S. 40).<br />

Es geht darum, nicht nur eine genügende Einordnung und Gestaltung<br />

einzufordern, sondern auch zu zeigen, worauf es dabei<br />

im Wesentlichen ankommt. Die Prinzipien sind nicht als absolute<br />

Vorschriften zu verstehen, sondern als Hinweise zur Sensibilisierung<br />

und als Hilfsmittel für die ortsverträgliche Einordnung<br />

im Groben (Dorfbau) und im Feinen (Detailgestaltung).<br />

Einzelne Abweichungen und freiere Interpretationen sind möglich,<br />

wenn eine bewusste Einordnung und Gestaltung mit Lokalbezug<br />

spürbar bleibt.<br />

44 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Kernzonenpläne<br />

Zweck<br />

Ziffer 2.1.1<br />

Einordnungsanforderungen<br />

Ziffer 2.1.2<br />

Unterschutzstellungen<br />

Ziffer 2.1.3<br />

Rot bezeichnete Bauten<br />

Ziffer 2.2.1<br />

Abweichungen<br />

Ziffer 2.2.1<br />

Übrige Bauten<br />

Ziffer 2.2.2<br />

6.2 Kernzonen<br />

Für sechs Kernzonen von <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> bestehen überkommunale<br />

Ortsbildinventare. Deren Ziele und Inhalte sind in<br />

Kernzonenplänen zu konkretisieren und grundeigentümerverbindlich<br />

festzulegen. Auf die einzelnen Kernzonenpläne und<br />

ihre Inhalte wird im Kapitel 4 näher eingegangen.<br />

Der Zweck der Kernzonenpläne und der entsprechenden Bestimmungen<br />

wird umschrieben. Der Zweckartikel nimmt Bezug<br />

auf § 50 PBG unter Betonung der erwünschten zeitgemässen<br />

Erneuerung.<br />

Die neu vorgesehene Klarstellung der Einordnungsanforderungen<br />

weist auf die zu erbringende Gestaltungsleistung im<br />

Sinne von § 238 Abs. 2 PBG hin. Als Anregung könnte im Anhang<br />

der BZO die Publikation „Anleitung Dorfbau“ von Prof.<br />

Gasser auszugsweise wiedergegeben werden, insbesondere<br />

Kap. 2.3.<br />

Mit der Bau- und Zonenordnung können noch keine Gebäude<br />

geschützt werden. Eine Unterschutzstellung erfolgt durch eine<br />

Verordnung, eine Verfügung oder einen Vertrag. Darin können<br />

Pflege, Unterhalt und nötigenfalls Restaurierung sichergestellt<br />

werden (vgl. § 205 ff PBG). Der neue <strong>Art</strong>ikel klärt dieses Verhältnis<br />

mit dem Vorbehalt von Unterschutzstellungen.<br />

Die rot bezeichneten Bauten entsprechen denjenigen Gebäuden,<br />

die im überkommunalem Ortsbildinventar als „prägend<br />

oder strukturbildend“ bezeichnet sind. Diese Bauten sind zum<br />

grössten Teil auch im kommunalen Inventar der kunst- und<br />

kulturhistorischen Objekte aufgeführt. Abbrüche von rot gekennzeichneten<br />

Bauten sind nur in begründeten Fällen möglich,<br />

weil im Inventar entsprechende Schutzziele umschrieben sind<br />

Mehrhöhen oder Abstandsunterschreitungen sollen auf Drittgrundstücken<br />

nicht zu Verschlechterungen führen, was entsprechend<br />

präzisiert wird. Als geringfügig können z.B. bauliche<br />

Eingriffe im Rahmen des Anzeigeverfahrens (§ 14 BBV) gelten.<br />

Laut BRKE III 0149/2006 (Mönchaltorf) ist die Anordnung von<br />

Abweichungen nicht zulässig, weshalb dieser Passus gestrichen<br />

wird.<br />

Da nicht alle bestehenden Gebäude rote Bauten sind, wird eine<br />

Kategorie für die übrigen bestehenden Bauten eingeführt. Die<br />

„Kann-Formulierung“ erlaubt einen Wiederaufbau in den alten<br />

Abmessungen, verlangt ihn aber nicht.<br />

45 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Freiräume<br />

Ziffer 2.2.4<br />

Umnutzungsbeschränkung<br />

Ziffer 2.2.5<br />

Zweites Dachgeschoss<br />

Ziffer 2.2.6<br />

Besondere Gebäude<br />

Ziffer 2.2.8<br />

Fassadenbereiche<br />

Ziffer 2.3.2<br />

Strassenabstand<br />

Ziffer 2.3.3<br />

Die Bestimmung stellt klar, dass die in den Kernzonenplänen<br />

bezeichneten Freiräume nicht ausnützbar sind. Die Ermittlung<br />

der massgeblichen Grundfläche setzt präzis abgegrenzte<br />

Freiräume voraus.<br />

Die Umnutzungsbeschränkung bezweckt eine sind ausschliesslich<br />

neu eingezonte grossvolumige Ökonomiegebäude.<br />

Die grossen Gebäudetiefen erschweren die Belichtung und die<br />

Gebäudestrukturen sind nicht auf Wohnnutzungen ausgerichtet.<br />

In den Weilern soll die Siedlungsentwicklung nicht übermässig<br />

gefördert werden, weil dies oft Infrastrukturprobleme<br />

nach sich zieht.<br />

Die Beschränkung von Umnutzungen zu Wohn- und Arbeitszwecken<br />

auf 2/3 des Altbauvolumens trägt diesem Anliegen<br />

Rechnung. Dabei ist es auch möglich, innerhalb der heutigen<br />

Stellung einen entsprechend verkleinerten Neubau zu erstellen.<br />

Zur Schonung der Dachlandschaft sollen Dachaufbauten und<br />

Dachflächenfenster im 2. DG möglichst vermieden werden. Unkonventionelle<br />

Lösungen wie schmale Dachflächen-Lichtbänder<br />

im First sind bei besonders guter Gestaltung möglich.<br />

Die Bestimmung hat sich grundsätzlich bewährt. Hingegen soll<br />

die Garagierung generell erleichtert werden, weil hier die zulässigen<br />

Abmessungen mit den geltenden Längen- und Ausnützungsbeschränkungen<br />

rasch überschritten werden können.<br />

Voraussetzung ist eine Qualifizierung nach § 269 PBG, wonach<br />

Tiefgaragen das gewachsene Terrain um nicht mehr als 0.5 m<br />

überragen dürfen.<br />

Die gemäss dem überkommunalen Ortsbildinventar wichtigen<br />

Begrenzungen von Strassen-, Platz- und Freiräumen sind mit<br />

den rot bezeichneten Bauten bereits weitestgehend gewährleistet.<br />

Darüber hinaus sind weitere mit Fassadenlinien bezeichnete<br />

Gebäudeseiten prägend für die Fassung des Strassenraumes.<br />

Diese Fassadenbereiche beziehen sich jedoch nicht<br />

auf die Fassadengestaltung, sondern auf die Lage der<br />

Fassade, oft auch in Verbindung mit der Firstrichtung. Die<br />

Bezeichnung basiert auf dem Ziel, bei einem Abbruch des<br />

bestehenden Gebäudes den Neubau wieder an diese Linie zu<br />

stellen. D<strong>am</strong>it wird die Kontinuität des Orts- und Strassenbildes<br />

gestützt, ohne den Bebauungsspielraum wesentlich<br />

einzuschränken.<br />

Die Festlegungen in den Kernzonenplänen gelten abschliessend.<br />

Bei rot bezeichneten Bauten oder solchen mit Fassadenbereichen<br />

ist ein Näherbauen an die Strasse ausgeschlossen,<br />

zumal diese den Strassenabstand meist schon unterschreiten.<br />

46 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Grosser Grundabstand<br />

Ziffer 2.5<br />

Grundsatz Dachgestaltung<br />

Ziffer 2.6.1<br />

Dachform<br />

Ziffer 2.6.2<br />

Hauptfirstrichtung<br />

Ziffer 2.6.3<br />

Dachaufbauten<br />

Ziffer 2.6.4<br />

Dachabschlüsse<br />

Ziffer 2.6.5<br />

Dachflächenfenster<br />

Ziffer 2.6.7<br />

Solaranlagen<br />

Ziffer 2.6.8<br />

Die Festlegungen in den Kernzonenplänen gelten abschliessend.<br />

Die Stellung von rot bezeichneten Bauten oder Fassadenbereichen<br />

können nicht durch Näherbaurechte beeinflusst<br />

werden.<br />

Dächer sollen mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch<br />

in Einklang stehen und der Ges<strong>am</strong>teindruck der geschlossenen<br />

Dachfläche soll erhalten bleiben. Dieser neu eingefügte<br />

Grundsatz betont den hohen Stellenwert der Dachgestaltung<br />

im grösseren räumlichen Zus<strong>am</strong>menhang.<br />

Bei Besonderen Gebäuden und untergeordneten Gebäudeteilen<br />

ist mehr Spielraum für die Gestaltung der Dachform erwünscht.<br />

Daher werden die Bestimmungen etwas gelockert.<br />

Die Hauptfirstrichtungen entsprechen den „prägenden Firstrichtungen“<br />

gemäss überkommunalem Ortsbildinventar.<br />

Darüber hinaus ist die Hauptfirstrichtung bei einzelnen weiteren<br />

Gebäuden festgelegt, welche für das Orts- und Strassenbild<br />

von Bedeutung sind.<br />

Herkömmliche Schleppgauben haben liegend-rechteckige und<br />

Giebellukarnen hoch-rechteckige Proportionen. Schleppgauben<br />

sollen daher nicht zu hoch werden. In den Kernzonen Heisch,<br />

Ebertswil, Hirzwangen, Husertal, Oberalbis und Tüfenbach als<br />

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung erscheint eine<br />

Lockerung der Ges<strong>am</strong>tbreite für Dachaufbauten von 1/5 auf 1/4<br />

und in den übrigen Kernzonen auf 1/3 vertretbar.<br />

Flachdächer sind neu bei besonderen Gebäuden und bei untergeordneten<br />

Gebäudeteilen möglich. Da unklar ist, was die traditionelle<br />

Weise der Gestaltung von Dachabschlüssen bei Flachdächern<br />

sein könnte, wird die Bestimmung auf Schrägdächer<br />

beschränkt.<br />

Das Glaslicht ist für die Beurteilung der Einordnung aussagekräftiger<br />

als das Rahmenlicht. 0.35 m2 Glaslicht einem Velux-<br />

Dachfenster 55x118 cm.<br />

Gemäss § 18a RPG sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen<br />

integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen<br />

zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler<br />

von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt<br />

werden. Auf kommunaler Ebene kann diese bundesrechtliche<br />

Anforderung nicht verschärft, sondern nur präzisiert werden.<br />

<strong>47</strong> Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Bedachungsmaterial<br />

Ziffer 2.6.9<br />

Grundsatz Fassadengestaltung<br />

Ziffer 2.7.1<br />

Fassadenmaterialien<br />

Ziffer 2.7.2<br />

Fenster<br />

Ziffer 2.7.3<br />

Balkone und Lauben<br />

Ziffer 2.7.4<br />

Auflagen<br />

Ziffer 2.7.5<br />

Bei nicht rot bezeichneten Bauten ist eine differenziertere Regelung<br />

für die Wahl einer ortsbildverträglichen Dacheindeckung<br />

erwünscht. Bei rot bezeichneten Bauten sind Tonziegel vorzusehen,<br />

während für die übrigen Bauten mehr Spielraum für<br />

Dacheindeckungen besteht.<br />

Der neu eingefügte Grundsatz betont den hohen Stellenwert<br />

der Fassadengestaltung bei bestehenden Bauten. Dies<br />

entspricht auch den Anliegen der „Studie Gasser“. Dabei soll<br />

die traditionelle Gliederung der Gebäude in Wohn- und Ökonomieteil<br />

sichtbar bleiben. Bei Neubauten und Ersatzbauten<br />

besteht mehr Gestaltungsspielraum.<br />

Nicht nur bei Verputz sondern bei allen Materialien sollen<br />

Fantasiestrukturen ausgeschlossen werden. Derartige<br />

Strukturen wirken in der Regel unruhig und oftmals störend.<br />

Beim Umbau von Wohnteilen sollen die herkömmlichen Fenster<br />

respektiert und bei der Umnutzung von Scheunen die typische<br />

Brettverschalung mit Lüftungsschlitzen möglichst erhalten bleiben.<br />

Bei Neubauten ist ein Nachbilden herkömmlicher Fensterformen<br />

wenig sinnvoll, da diese den Bedürfnissen des zeitgemässen<br />

Wohnens oft nicht mehr entsprechen. Beide Fälle<br />

bedingen einen entsprechenden Abweichungsspielraum. Durch<br />

die Formulierung „in der Regel“ wird der Baubehörde der nötige<br />

Beurteilungsspielraum gegeben.<br />

Es wird auf die ortbaulich gut verträgliche Möglichkeit von innenliegenden<br />

Loggien als Alternative zu vorgebauten Balkonen<br />

hingewiesen. Bei den strassenabgekehrten Gebäudeseiten, die<br />

weniger ortsbildprägend sind, soll mehr Spielraum für zeitgemässe<br />

Balkonanbauten geschaffen werden.<br />

Bei den nicht rot bezeichneten Bauten besteht deutlich weniger<br />

Veranlassung, Auflagen zur Fassadengestaltung hinsichtlich<br />

Sprossenteilung, Fensterläden und -gewände sowie Türen<br />

anzuordnen. Daher wird die Kompetenz neu auf die rot bezeichneten<br />

Bauten beschränkt.<br />

48 Suter • von Känel • Wild • AG


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<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Platz- und Strassenräume<br />

Ziffer 2.9.2<br />

Freiräume<br />

Ziffer 2.9.3<br />

Reitplätze<br />

Ziffer 2.9.4<br />

Vorgärten<br />

Ziffer 2.9.5<br />

Als Platz- und Strassenräume sind im Kernzonenplan hauptsächlich<br />

Bereiche bezeichnet, die im überkommunalen Ortsbildinventar<br />

als „ausgeprägte Platz- und Strassenräume“<br />

beurteilt sind. Es handelt sich grösstenteils um Aussenräume, in<br />

denen der ursprüngliche Charakter der Umgebungsgestaltung<br />

in hohem Masse intakt geblieben ist. Diese Qualitäten, die sich<br />

in einem authentischen Zus<strong>am</strong>menspiel von Vorgärten, Vorplätzen<br />

mit gekiesten oder gepflästerten Flächen, Mauern mit<br />

Zäunen, Brunnen und Bäumen äussert, gilt es prioritär zu erhalten.<br />

Wo die Qualitäten nicht mehr in besonderem Masse erkennbar<br />

sind soll insbesondere bei Strassensanierungen hoher<br />

Wert auf eine ortsbildgerechte Platz- und Strassenraumgestaltung<br />

gelegt werden, bei welcher die prägenden Merkmale<br />

wieder hergestellt bzw. eine Gestaltung entwickelt wird, die in<br />

ihren konzeptionellen Bestandteilen die herkömmlichen Merkmale<br />

enthält.<br />

Die im Kernzonenplan bezeichneten Freiräume entsprechen zu<br />

einem wesentlichen Teil der Signatur „wichtige Freiräume“ gemäss<br />

dem überkommunalen Ortsbildinventar. Dabei werden nur<br />

jene Flächen erfasst, welche innerhalb der Kernzonen liegen<br />

und nicht bereits als Vorgärten bezeichnet sind. Strassen- und<br />

Wegflächen werden nicht den Freiräumen zugerechnet.<br />

Im Rahmen von Kernzonenerweiterungen neu eingezonte Flächen<br />

sind in der Regel ebenfalls mit der Freiraumsignatur überlagert.<br />

Dadurch wird sichergestellt, dass die entsprechenden<br />

Flächen <strong>am</strong> Siedlungsrand nicht überbaut werden und keine<br />

über die heutigen Möglichkeiten hinausgehende bauliche Entwicklung<br />

stattfinden kann. So kann nicht nur das Ortsbild erhalten,<br />

sondern auch ein unerwünschter Ausbau der Infrastruktur<br />

vermieden werden. Mit einem Abtausch von untergeordneten<br />

Freiraumflächen im Sinne des abgebildeten Beispiels<br />

kann der Bebauungsspielraum im Einzelfall optimiert werden.<br />

In den Kernzonen Vollenweid, Husertal und Mittleralbis sind im<br />

Laufe der Zeit Reitplätze in der Landwirtschaftszone entstanden.<br />

Die Zulässigkeit dieser Nutzung ist nicht immer eindeutig.<br />

Um klare Verhältnisse zu schaffen, werden diese Flächen eingezont<br />

und d<strong>am</strong>it legalisiert. Dabei bleibt die Nutzung auf den<br />

heutigen Gegebenheiten beschränkt, eine spätere Überbauung<br />

dieser Flächen wird ausgeschlossen.<br />

Im überkommunalen Ortsbildinventar sind Vorgärten nicht speziell<br />

hervorgehoben, teilweise jedoch in der Signatur „wichtige<br />

Freiräume“ enthalten. Im Kernzonenplan sind die besonders<br />

schönen Vorgärten zusätzlich bezeichnet. Diese sind nicht nur<br />

von Bauten freizuhalten, sondern auch in ihrem Charakter zu<br />

erhalten. Grundsätzlich sind nur Gärten im Nahbereich des<br />

öffentlichen Strassenraumes bezeichnet, welche für dessen<br />

Atmosphäre von Bedeutung sind.<br />

49 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Bäume<br />

Ziffer 2.9.6<br />

Brunnen<br />

Ziffer 2.9.7<br />

Geländeveränderungen<br />

Ziffer 2.9.8<br />

Parkierung<br />

Ziffer 2.9.9<br />

Rekl<strong>am</strong>e<br />

Ziffer 2.9.10<br />

Aussenrenovationen<br />

Ziffer 2.11<br />

Im überkommunalen Ortsbildinventar sind insges<strong>am</strong>t 15 markante<br />

Bäume verzeichnet. Diese werden mehrheitlich in die<br />

Kernzonenpläne übernommen, auch wenn einige Einträge eher<br />

fragwürdig erscheinen.<br />

Die im überkommunalen Ortsbildinventar enthaltenen Brunnen<br />

sowie weitere bestehende Brunnen werden in den Kernzonenplänen<br />

bezeichnet. Diese sind insbesondere auch im Rahmen<br />

von Strassenraumgestaltungen zu beachten.<br />

Die Formulierung „herkömmliche Weise“ hat zu Missverständnissen<br />

geführt. „Herkömmlich“ wird in der ganzen Bauordnung<br />

mit der Bedeutung „traditionell im Sinne der Bauweise“ verwendet.<br />

Die Ziffer soll durch die Verwendung des Begriffs „Terrainverlauf“<br />

präzisiert werden.<br />

Lange, offene R<strong>am</strong>pen sind im Ortsbild störend und sollen<br />

durch eine geschickte Konzeption der Garagezufahrt vermieden<br />

werden. R<strong>am</strong>pen zu Tiefgaragen sind daher explizit zu überdecken<br />

oder in das Hauptgebäude zu integrieren<br />

Rekl<strong>am</strong>en und Beschriftungen sollen insbesondere in Kernzonen<br />

zurückhaltend gestaltet sein. Sie müssen sich sowohl in<br />

das Strassenbild als auch in das Fassadenbild gut einordnen.<br />

Erwünscht ist ein Anleuchten statt Selbstleuchten.<br />

Erneuerungsarbeiten können die Ausstrahlung eines Gebäudes<br />

beeinträchtigen, weshalb die Bestimmung erweitert werden soll.<br />

Dies betrifft n<strong>am</strong>entlich K<strong>am</strong>ine bei herkömmlichen Gebäuden.<br />

50 Suter • von Känel • Wild • AG


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<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Kleiner Grundabstand<br />

Ziffer 3.1.1<br />

Gebäude- / Ges<strong>am</strong>tlänge<br />

Ziffer 3.1.1<br />

Bauweise<br />

Ziffer 3.3<br />

Freistehende<br />

Einf<strong>am</strong>ilienhäuser<br />

Streichung bisherige Ziffer 3.3.2<br />

6.3 Wohnzonen<br />

Der kleine Grundabstand beträgt heute in allen Wohnzonen<br />

6 m, was vergleichsweise viel ist. Der Anteil der nicht bebaubaren<br />

Abstandsflächen an der Grundstücksfläche ist<br />

überdurchschnittlich hoch. Dies wirkt sich n<strong>am</strong>entlich bei<br />

kleineren Parzellen in den Wohnzonen W/1.8, WG/2.0 und<br />

WG/3.0 aus. Dadurch ist die Ausnützung oft nur mit<br />

Schwierigkeiten ausschöpfbar. Mit der Reduktion des kleinen<br />

Grundabstandes auf 5 m kann dieses Problem etwas entschärft<br />

werden. Im Übrigen können im Rahmen von nachbarlichen<br />

Vereinbarungen auch Näherbaurechte gemäss § 270 PBG<br />

begründet werden.<br />

Die Reduktion der maximal zulässigen Gebäudelänge von 40 m<br />

auf 30 m in den dichteren Wohnzonen W/1.8, WG/2.0 und<br />

WG/3.0 liegt im Interesse des Ortsbildes, weil überlange Gebäude<br />

in offener Bauweise nicht typisch sind. Dies ist auch ein<br />

Postulat der Untersuchung „Anleitung Dorfbau“ von Prof. M.<br />

Gasser. In der W/1.8 sind heute praktisch keine Gebäude<br />

länger als 30 m und in den beiden WG-Zonen überschreiten<br />

rund 90% der in offener Bauweise erstellten Bauten diese<br />

Gebäudelänge ebenfalls nicht. Die in den Wohnzonen W/1.8,<br />

WG/2.0 und WG/3.0 bisher zulässige Gebäudelänge von 40 m<br />

bleibt bei geschlossener Bauweise nach wie vor möglich.<br />

Bei geschlossener Bauweise soll für Besondere Gebäude<br />

gemäss § 273 PBG ein Zuschlag von 10 m über die zulässige<br />

zonengemässe Ges<strong>am</strong>tlänge hinaus möglich sein. Im Übrigen<br />

wird die Formulierung präzisiert. Die zulässige Ges<strong>am</strong>tlänge<br />

von 20 m bzw. 40 m kann somit auf 30 m bzw. 50 m erhöht<br />

werden, jedoch nur dann, wenn die Mehrlänge ausschliesslich<br />

von Besonderen Gebäuden wie Garagen, Unterständen oder<br />

Sitzplätzen beansprucht wird.<br />

Die Landhauszone, welche freistehende Einf<strong>am</strong>ilienhäuser vorschrieb,<br />

wurde im Zuge der letzten Revision gestrichen. Auf<br />

<strong>Art</strong>ikel 3.3.2 kann verzichtet werden, da in <strong>Hausen</strong> keine Zonen<br />

vorkommen, die freistehende Einf<strong>am</strong>ilienhäuser vorschreiben.<br />

51 Suter • von Känel • Wild • AG


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<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Dachgestaltung<br />

Ziffer 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.3<br />

Quartierverträgliche<br />

Nutzweisen<br />

Ziffer 3.5.2<br />

Wohnanteil<br />

Streichung bisherige Ziffer 3.5.3<br />

Nutzungsverlagerung<br />

Streichung bisherige Ziffer 3.5.5<br />

Unverhältnismässig Verkehr<br />

auslösende Betriebe<br />

Streichung bisherige Ziffer 3.5.6<br />

Um den Übergang zwischen Kernzonen und Wohnzonen bezüglich<br />

Dachform fliessend zu gestalten, war bisher für Hauptgebäude<br />

mit räumlicher Beziehung zur Kernzone eine Satteldachpflicht<br />

vorgeschrieben. Um klarer festzulegen, wo diese<br />

räumliche Beziehung gegeben ist, und um die Erscheinung der<br />

an die Kernzonen angrenzenden Bauten nicht auf die Dachgestaltung<br />

zu beschränken, wird der <strong>Art</strong>ikel umformuliert. Neu soll<br />

stärker auf die Ges<strong>am</strong>twirkung des Baus und des Umschwungs<br />

geachtet werden. Erwünscht wäre eine Umsetzung der charakteristischen<br />

Strukturen, Elemente und Farben der Kernzonen<br />

in eine zeitgenössische, moderne Architektur.<br />

Dachaufbauten tragen wesentlich zur harmonischen Erscheinung<br />

eines Ortes bzw. der Dachlandschaft bei. Während Dachaufbauten<br />

gemäss PBG begrenzt sind, ist dies für Dacheinschnitte<br />

und technische Aufbauten nicht der Fall. Eine übermässige<br />

Ausdehnung der Dachaufbauten, insbesondere im<br />

zweiten Dachgeschoss und technische Dachaufbauten stören<br />

die Dachlandschaft und d<strong>am</strong>it das Ortsbild erheblich. Sie ergeben<br />

ein unruhiges Bild, insbesondere dann, wenn sie von<br />

weitem sichtbar sind. Sie sollen daher auch in der Wohnzone<br />

so weit als möglich vermieden werden.<br />

Die Betriebe in einem Quartier sollen von der Nutzweise her mit<br />

diesem verträglich sein. Nutzungen wie zum Beispiel Kindergarten,<br />

aber auch Büros oder Arztpraxen, stellen quartierverträgliche<br />

Nutzungen dar. Als Nutzungen, die durch ihre Erscheinung<br />

oder Ihr Verkehrsaufkommen die Wohnqualität<br />

schmälern können, gelten z.B. Sexgewerbe, Sterbehilfe oder<br />

Nutzungen mit Geruchsemissionen.<br />

In den Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung einen minimalen<br />

Wohnanteil vorzuschreiben, ist heute nicht mehr zeitgemäss.<br />

Das Erreichen eines Wohnanteils von über 50 % stellt in<br />

der Regel kein Problem dar. Die bisherige Ziffer 3.5.3 ist ausserdem<br />

kaum kontrollierbar, so dass darauf verzichtet wird.<br />

Ziffer 3.5.5 zur Nutzungsverlagerung ist eine Wiederholung des<br />

Gesetzes bzw. der Rechtsprechung. Solche<br />

Doppelspurigkeiten sollen vermieden werden. Der <strong>Art</strong>ikel wird<br />

daher gestrichen.<br />

Gemäss PBG § 52 Abs. 3 gilt für Wohnzonen:<br />

3<br />

Mässig störende Betriebe sind gestattet, wo die Bau- und<br />

Zonenordnung sie zulässt; stark störende und solche, die<br />

unverhältnismässigen Verkehr auslösen, sind unzulässig.<br />

Auf die bisherige Ziffer 3.5.6 kann daher verzichtet werden.<br />

52 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Gewerbeerleichterung<br />

Streichung bisherige Ziffer 3.6<br />

Die <strong>Art</strong>ikel zur Gewerbeerleichterung wurden ursprünglich festgelegt,<br />

um Gewerbebetrieben in den Wohnzonen mehr Spielraum<br />

zu geben. In der Regel vertragen sich aber solche Gewerbebetriebe<br />

nicht besonders gut mit den Wohnnutzungen.<br />

Die kleineren Grenzabstände, die im Sinne der Gewerbeerleichterung<br />

erlaubt sind, tragen eher zu einer Verschlechterung<br />

der Verträglichkeit von Gewerbebetrieben bei. Ausserdem besteht<br />

heute die Tendenz, ursprünglich für Gewerbe genutzte<br />

oder vorgesehene Gebäudeteile für Wohnzwecke umzunutzen.<br />

Ein gleichzeitiges Reduzieren der Baumasse, der Gebäudehöhe<br />

und ein Vergrössern der Abstände ist kaum realisierbar.<br />

Die <strong>Art</strong>ikel zur Gewerbeerleichterung werden daher gestrichen.<br />

Kein Anpassungsbedarf<br />

6.4 Gewerbezonen<br />

Zu den Themen der Gewerbezonen bestehen derzeit keine<br />

Anliegen, die eine Anpassung der Bauordnung erfordern.<br />

Gebäudehöhe<br />

Ziffer 5.1<br />

6.5 Zone für öffentliche Bauten<br />

Zu den Themen der Zonen für öffentliche Bauten bestehen derzeit<br />

keine Anliegen, die dazu führen würden, dass eine Anpassung<br />

der Bauordnung notwendig wäre.<br />

Die bestehenden Grundmasse sind grundsätzlich nach wie vor<br />

zweckmässig. Im Hinblick auf das beabsichtigte Mehrzwecksportgebäude<br />

Weid soll die Gebäudehöhe von max. 11.4 m in<br />

der Zone für öffentliche Bauten jedoch gestrichen werden, weil<br />

dieses Mass knapp erscheint und den Projektierungsspielraum<br />

einschränkt. D<strong>am</strong>it gilt subsidiär die kantonalrechtliche Gebäudehöhe<br />

von max. 25 m.<br />

In der Zone für öffentliche Bauten ist faktisch ohnehin jedes<br />

Baugesuch der <strong>Gemeinde</strong>vers<strong>am</strong>mlung vorzulegen. Die<br />

Stimmberechtigten können d<strong>am</strong>it im Rahmen der<br />

entsprechenden Vorlage auch zur dannzumal projektierten<br />

Gebäudehöhe Stellung nehmen.<br />

Kein Anpassungsbedarf<br />

6.6 Erholungszonen<br />

Zu den Themen der Erholungszonen bestehen derzeit keine<br />

Anliegen, die eine Anpassung der Bauordnung erfordern.<br />

53 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Ausnützungszuschlag<br />

Energie<br />

Ziffer 7.3.1 und 7.3.2<br />

6.7 Besondere Bestimmungen für<br />

Arealüberbauungen<br />

Arealüberbauungen haben die Anforderungen gemäss § 71<br />

PBG zu erfüllen:<br />

1 Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen<br />

besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und<br />

ausgerüstet sein.<br />

2 Bei der Beurteilung sind insbesondere folgende Merkmale zu<br />

beachten: Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und<br />

landschaftlichen Umgebung; kubische Gliederung und architektonischer<br />

Ausdruck der Gebäude; Lage, Zweckbestimmung,<br />

Umfang und Gestaltung der Freiflächen; Wohnlichkeit und<br />

Wohnhygiene; Versorgungs- und Entsorgungslösung; <strong>Art</strong> und<br />

Grad der Ausrüstung.<br />

Im Hinblick auf ein allfälliges Energiestadtlabel und im Sinne<br />

der nachhaltigen Energieversorgung wurden Möglichkeiten gesucht,<br />

Anreize für alternative Energie- und<br />

Wärmeversorgungen zu finden. Neben den allgemeinen<br />

Anforderungen gemäss § 71 PBG sollen daher<br />

Arealüberbauungen, die eine wegweisende Energie- und/oder<br />

Wärmeversorgung gewährleisten, einen erhöhten<br />

Ausnützungszuschlag erhalten. Für diejenigen, welche dies<br />

nicht gewährleisten, wird nur noch ein Zuschlag von 5 %<br />

gewährt.<br />

Die Baumasse im Bereich der WG/3.0 Zonen ist bereits heute<br />

sehr hoch. Der zusätzliche Ausnützungszuschlag wird hier<br />

daher auf 5 % beschränkt, was insges<strong>am</strong>t dem heutigen Zuschlag<br />

von 1/10 entspricht. Bei den anderen Zonen wird für<br />

energetisch wegweisende Projekte ein Zuschlag von insges<strong>am</strong>t<br />

15 % als möglich beurteilt.<br />

Auf die Bindung an ein privates Label (z.B. Minergie ® ) soll bewusst<br />

verzichtet werden. <strong>Gemeinde</strong>rat und Baubehörde prüfen<br />

die energetisch wegweisenden Projekte periodisch und halten<br />

die zu erfüllenden Voraussetzungen in einer Liste fest. Dabei<br />

sollen neben den Kriterien Komfort/Energieeffizienz auch<br />

diejenigen zu Ökologie/graue Energie (z.B. Minergie-ECO ® )<br />

miteinbezogen werden.<br />

54 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Flachdachgestaltung<br />

Ziffer 8.2<br />

6.8 Weitere Bestimmungen<br />

Im Sinne der Biodiversität sollen auch innerhalb der Siedlung<br />

hochwertige Lebensräume gefördert werden. Flachdächer,<br />

welche nicht als Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden<br />

eignen sich gut für Ruderalflächen. Hier soll daher eine extensive<br />

Begrünung angelegt werden.<br />

Abstände zu Strassen,<br />

Plätzen und Wegen<br />

Ziffer 8.3.2<br />

Abstände unterirdischer<br />

Gebäude<br />

Ziffer 8.3.3<br />

Abstände gegenüber der<br />

Nichtbauzone<br />

Ziffer 8.4<br />

Aussichtsschutz<br />

Ziffer 8.7<br />

Fahrzeugabstellplätze für<br />

autoarme Nutzungen<br />

Ziffer 8.8.3<br />

Ein Mehrhöhenzuschlag ist in <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> nicht definiert.<br />

Auf seine Erwähnung in Ziffer 8.3.2 wird daher verzichtet.<br />

Um sicherzustellen, dass im Bereich zwischen unterirdischen<br />

Bauten und den Strassen, Wegen und Plätzen genügend Raum<br />

für unterirdische Leitungen vorhanden ist, wurde auch für unterirdische<br />

Gebäude und Gebäudeteile ein Abstand festgelegt.<br />

Sofern im Bereich der Bauzonengrenze gegenüber der Landwirtschaftszone<br />

keine Eigentumsgrenze vorhanden ist, kann<br />

heute auf die Bauzonengrenze gebaut werden. Gartenanlagen,<br />

befestigte Sitzplätze etc. befinden sich dann jedoch in der<br />

Landwirtschaftszone. Dies ist nicht erwünscht. Der Kanton<br />

verlangt daher, dass ein Abstand gegenüber der Nichtbauzone<br />

eingeführt wird. Grundsätzlich erscheint es wünschenswert,<br />

dass der Kanton seine Anliegen, welche alle zürcher <strong>Gemeinde</strong>n<br />

betreffen, auf kantonaler Ebene löst, im Zuge der laufenden<br />

Teilrevision kann dem Anliegen jedoch einfach<br />

Rechnung getragen werden.<br />

Die Aussichtsschutzbereiche tragen wesentlich zur Qualität der<br />

Naherholung in <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> bei. An den Aussichtsschutzbereichen<br />

wird daher weitgehend festgehalten. Um allerdings<br />

Ausnahmen, welche im öffentlichen Interesse liegen, zu ermöglichen,<br />

wird der <strong>Art</strong>ikel um einen entsprechenden Kompetenzartikel<br />

ergänzt.<br />

Im Sinne eines allfälligen Energiestadtlabels und aus Umweltschutzgründen<br />

sollen Nutzer, die bewusst auf Autos verzichten,<br />

nicht gezwungen werden, Abstellplätze für Bewohner zu erstellen.<br />

Besucherparkplätze sind von der Erleichterung ausgenommen,<br />

da die Nutzer in der Regel nur geringen Einfluss auf<br />

das Verhalten ihrer Besucher haben werden.<br />

Um im Falle eines Verkaufs, einer anderen Nutzerschaft oder<br />

bei unhaltbaren Verhältnissen (Nichteinhaltung des geforderten<br />

Mobilitätskonzeptes) den Raum für die erforderlichen Parkplätze<br />

zu gewährleisten, müssen diese zumindest planerisch<br />

nachgewiesen werden.<br />

55 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Kinderspiel- und<br />

Ruheflächen<br />

Ziffer 8.9<br />

Energie Förderbeiträge<br />

Ziffer 8.10.2<br />

Freilegen von<br />

Untergeschossen<br />

Ziffer 8.13.1<br />

Kinderspiel- und Ruheflächen sollen nicht erst ab 6 Wohnungen<br />

vorgesehen werden. Es ist ausserdem erstrebenswert, derartige<br />

Flächen möglichst zus<strong>am</strong>menhängend vorzusehen, um<br />

eine ansprechende Nutzung zu ermöglichen. Der <strong>Art</strong>ikel wird<br />

ausserdem umformuliert und zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />

Grundsätzlich gilt für Energiefragen das Energiegesetz. Es bestehen<br />

bereits Möglichkeiten, Investitionsbeiträge zu erhalten<br />

(Gebäudeprogr<strong>am</strong>m, Minergie, Umweltdarlehen etc.).<br />

Im Sinne der Nachhaltigkeit soll eine Förderung der „Alternativen<br />

Energienutzung“ auch für Bauten, bei welchen keine<br />

Arealüberbauung erstellt werden kann oder bei welchen kein<br />

Gestaltungsplan vorgesehen ist, ermöglicht werden. Dazu soll<br />

ein finanzieller Anreiz geschaffen werden.<br />

In der BZO wird daher auf diese Möglichkeit hingewiesen.<br />

Das Freilegen von Untergeschossen bzw, die Verknüpfung der<br />

Freilegung von Untergeschossen mit der Höhe der sichtbaren<br />

Fassade hat in verschiedenen Fällen zu Problemen geführt. Auf<br />

die Verknüpfung soll daher verzichtet werden. Dies hat jedoch<br />

zur Folge, dass Gebäude höher in Erscheinung treten können,<br />

als dies bislang der Fall war.<br />

56 Suter • von Känel • Wild • AG


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<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

7. Auswirkungen der<br />

Teilrevision<br />

7.1 Einwohner- und Arbeitsplatzkapazität<br />

Einwohner- und<br />

Arbeitsplatzkapazität<br />

Die Berechnung der theoretischen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen<br />

ist keine Prognose, sondern eine Abschätzung des<br />

realistischen Fassungsvermögens innerhalb der Bauzonen. Die<br />

Abschätzungen beruhen auf mehreren Annahmen und sind<br />

daher mit Unsicherheiten behaftet.<br />

In den Weilern (Kernzone KW) erhöht sich die Einwohnerkapazität<br />

durch die möglichen beschränkten Umnutzungen von<br />

Ökonomiegebäuden um rund 80 Einwohner. Davon abgesehen<br />

führen die Erweiterungen der Zonenabgrenzungen nicht zu<br />

zusätzlichen Baumöglichkeiten.<br />

Die theoretische Einwohnerkapazität der Bauzonen wird<br />

insges<strong>am</strong>t nur geringfügig um rund 100 EW oder 2.5 % erhöht.<br />

Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen dem alten<br />

Zonenplan von 1994 und dem neuen von 2010:<br />

ZP 1994 ZP 2010<br />

Einwohner 2007 total 3’235 EW 3’235 EW<br />

davon Einwohner ausserhalb Bauzonen (ca.) - 300 EW - 300 EW<br />

Verdichtungs-/Umnutzungspotential auf überbauten<br />

Zonenflächen<br />

225 EW 305 EW<br />

Neubaupotenzial auf unüberbauten Zonenflächen 690 EW 710 EW<br />

Theoretische Einwohnerkapazität Bauzonen 3’850 EW 3’950 EW<br />

Arbeitsplatzkapazität<br />

Die theoretische Arbeitsplatzkapazität steigt durch die Einzonung<br />

der Reservezone Nachtweid um rund 90 AP oder 9 % an.<br />

Im Gegensatz zur Einwohnerkapazität ist diese Anzahl jedoch<br />

mit Unsicherheiten behaftet, weil die Fläche pro Arbeitsplatz<br />

sehr stark von der jeweiligen Betriebsart abhängt.<br />

ZP 1994 ZP 2010<br />

Arbeitsplätze 2007 total 660 AP 660 AP<br />

davon Arbeitsplätze ausserhalb Bauzonen (ca.) 0 AP 0 AP<br />

Verdichtungs-/Umnutzungspotential auf überbauten<br />

Zonenflächen<br />

140 AP 140 AP<br />

Neubaupotenzial auf unüberbauten Zonenflächen 220 AP 310 AP<br />

Theoretische Arbeitsplatzkapazität Bauzonen 1’020 AP 1’110 AP<br />

Fazit<br />

Insges<strong>am</strong>t ist ein Potenzial für ein massvolles Wachstum der<br />

heutigen Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen vorhanden.<br />

57 Suter • von Känel • Wild • AG


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<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Dorfentwicklung<br />

Ortsbild<br />

Wohn- und Lebensqualität<br />

Landschaft<br />

7.2 Orts- und Landschaftsbild<br />

Die vorgesehene Teilrevision der Nutzungsplanung hat nur vernachlässigbare<br />

Auswirkungen auf die <strong>Gemeinde</strong>entwicklung,<br />

da sie keine Änderungen enthält, die nennenswerte Auswirkungen<br />

auf das Einwohnerpotenzial haben könnten. Für Arbeitsplätze<br />

entsteht durch die Einzonung der Reservezone Nachtweid<br />

ein neues Potenzial. Dieses entspricht jedoch dem Bedarf,<br />

kann zu Arbeitsplätzen in der Nähe vom Wohnort (kurze Wege)<br />

beitragen und befindet sich ausserdem für <strong>Hausen</strong> an zentraler<br />

Lage.<br />

Bezüglich Ortsbild wird durch die Teilrevision mit positiven Auswirkungen<br />

gerechnet. Neue Bestimmungen wurden gerade mit<br />

dem Zweck das Ortsbild langfristig zu sichern und gegebenenfalls<br />

gar zu verbessern festgelegt.<br />

Die neuen Kernzonenpläne und die entsprechenden Bestimmungen<br />

tragen zur Sicherung der Inhalte der Ortsbildinventare<br />

bei und gewähren dennoch gewisse Spielräume für zeitgemässe<br />

Aus- und Ergänzungsbauten.<br />

Die beiden neuen Gestaltungsplanpflichten gewährleisten eine<br />

ansprechende Gestaltung der Ortsränder und die Freihaltung<br />

der Sicht auf die Kernzonen.<br />

Neue Bestimmungen stellen immer auch Einschränkungen für<br />

Einzelne dar. Dies dürfte im vorliegenden Fall insbesondere für<br />

die Kernzonen gelten, da hier die grössten Änderungen gemacht<br />

werden. Es wird aber nicht d<strong>am</strong>it gerechnet, dass die<br />

vorgesehenen neuen <strong>Art</strong>ikel die Wohn- und Lebensqualität<br />

negativ beeinflussen. Vielmehr sollen <strong>Art</strong>ikel, die zum Beispiel<br />

mehr Licht in den Wohnräumen ermöglichen, dazu beitragen,<br />

dass die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden kann.<br />

Für die Landschaft werden kaum negative Auswirkungen erwartet.<br />

Die vorgesehenen Ein- und Umzonungen folgen grösstenteils<br />

dem Status quo.<br />

58 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Energie<br />

Boden<br />

Nachtweid<br />

7.3 Umweltschutz<br />

Ein neuer <strong>Art</strong>ikel und die beiden Gestaltungsplanpflichten fordern<br />

für neue Bauten effiziente fortschrittliche Energiesysteme.<br />

Bezüglich Energie und Ressourcenverbrauch (Erdöl) werden<br />

die Auswirkungen der Teilrevision tendenziell positiv gewertet.<br />

Im Bereich der Reservezone Nachtweid, dem Gebiet Weid und<br />

im Gebiet der Reservezone in Ebertswil werden heute landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen neu eingezont.<br />

Die Flächen in der Nachtweid sind als Nutzungseignungsklasse<br />

6 klassiert. Die landwirtschaftliche Nutzung für Ackerbau ist<br />

demnach stark eingeschränkt. Es handelt sich um mässig tiefgründige<br />

Braunerde-Gley, die Grundwassergeprägt sind.<br />

Nutzungseignungsklasse<br />

Bodenkarte<br />

Weid/Jonentäli<br />

Die Flächen im Gebiet Weid sind als Nutzungseignungsklasse<br />

5 klassiert. Es handelt sich um tiefgründige Braunerde die<br />

Hangwassergeprägt ist. Im Bereich Jonentäli ist eine tiefgründige<br />

Kalkbraunerde der Nutzungseignungsklasse 7 vorhanden.<br />

Nutzungseignungsklasse<br />

Bodenkarte<br />

59 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Ebertswil<br />

Das Reservezonegebiet in Ebertswil ist als Nutzungseignungsklasse<br />

5-7 klassiert. Es handelt sich um mässig tiefgründige -<br />

tiefgründige Böden.<br />

Nutzungseignungsklasse<br />

Bodenkarte<br />

Widiacher<br />

Mit der Auszonung der Fläche im Bereich Widiacher und der<br />

Zuweisung eines Teils der Reservezone in Ebertswil zur Landwirtschaftszone<br />

werden langfristig Landwirtschaftsflächen gesichert,<br />

was bislang aufgrund der Festlegung Reservezone/<br />

Erholungszone nicht gewährleistet war.<br />

Nutzungseignungsklasse<br />

Bodenkarte<br />

Fruchtfolgeflächen /<br />

Revision kantonaler<br />

Richtplan FFF Stand Richtplan 2001 FFF Stand Richtplanrevision<br />

öffentliche Auflage<br />

FFF<br />

bedingt FFF<br />

Auszonung Ebertswil<br />

ca. 1.4 ha neue FFF<br />

Im Bereich der Einzonungen sind gemäss Revisionsvorlage des<br />

kantonalen Richtplanes teilweise Fruchtfolgeflächen vorhanden.<br />

60 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Auszonung Widiacher,<br />

Siedlungsgebietentlassung<br />

Bärenwald gemäss Antrag<br />

Annahme<br />

GK 5-6 -> ca. 1.3 ha neue FFF<br />

FFF<br />

bedingt FFF<br />

Einzonung Nachtweid<br />

gemäss heutigem kantonalen<br />

Richtplan keine FFF<br />

Einzonung Weid, Umzonung<br />

Jonentäli<br />

heutige Festlegung unklar<br />

Annahme<br />

Weid GK 5 -> Verlust FFF<br />

Jonentäli GK 7 -> keine FFF<br />

Siedlungsgebietentlassung<br />

Geissweid gemäss Antrag<br />

Annahme<br />

Geissweid GK 6 -> Neue FFF<br />

61 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Im Rahmen der laufenden öffentlichen Auflage Revision des<br />

kantonalen Richtplanes wurde darauf hingearbeitet, dass die<br />

Flächen in der Nachtweid und der neu gewünschten Zone für<br />

öffentliche Bauten dem Siedlungsgebiet zugewiesen werden.<br />

Die Flächenbilanz heutiges Siedlungsgebiet / neues Siedlungsgebiet<br />

stellt sich folgendermassen dar:<br />

Siedlungsgebiet<br />

FFF<br />

Ebertswil 016-04 ca. -1.4 ha -> 1.4 ha neue FFF<br />

Bärenwald 016-02 ca. -1.3 ha -> 1.3 ha neue FFF<br />

Nachtweid 016-03 ca. +0.4 ha -> - 0.4 Verlust FFF<br />

Geissweid 016-01 ca. -1.0 ha -> 1.0 ha neue FFF<br />

Weid/Jonentäli 016-05 ca. +0.6 ha<br />

-> -0.6 ha Verlust FFF<br />

Total: ca. -2.6 ha -> ca. 2.6 ha neue FFF<br />

Die Flächenbilanz zeigt sowohl beim Siedlungsgebiet als auch<br />

bei den Fruchtfolgeflächen ein positives Bild.<br />

Wasser<br />

Verkehr und Lärm<br />

Der Hochwasserschutz muss so weit möglich mit planerischen<br />

Massnahmen gesichert werden. In <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> fehlt jedoch<br />

noch die Ausarbeitung der Gefahrenkarte, so dass derzeit<br />

keine Angaben zu gefährdeten Bereichen vorliegen. Im Bereich<br />

Rosrain wurde die Problematik Hochwasserschutz im Gestaltungsplan<br />

behandelt und der Hochwasserschutz sichergestellt.<br />

Sofern Probleme auftauchen, könnte dies im Gebiet Rotägerten<br />

ebenfalls im Gestaltungsplan gesichert werden.<br />

Darüber hinaus werden keine nennenswerten Auswirkungen<br />

auf das Wasser erwartet.<br />

Ein Mehrverkehr und d<strong>am</strong>it eine Lärmzunahme aufgrund der<br />

vorgesehenen Teilrevision sind nicht zu erwarten. Die vorgesehene<br />

Erschliessung des Gebietes Nachtweid von der Zugerstrasse<br />

her könnte einen Beitrag dazu leisten, die an die Gewerbezone<br />

angrenzenden Wohnbauten von Verkehr und Lärm<br />

zu entlasten. Auch durch die Auszonung der Erholungszone<br />

Widiacher wird dazu beigetragen, dass das angrenzende<br />

Wohngebiet Bifang nicht durch neuen Verkehr belastet wird.<br />

62 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

8. Mitwirkung<br />

8.1 Übersicht<br />

Planungsablauf<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

für die Bevölkerung<br />

• 1. Informationsveranstaltung/ Information zur Anleitung<br />

zum Dorfbau vom 30.6.2010<br />

• Aufnahme von Anliegen und Begehren mit Fragebogen<br />

• 2. Informationsveranstaltung vom 26.5.2010<br />

• Weitere Vernehmlassung mittels Fragebogen<br />

• Publikation der Stellungnahme zu den eingegangenen<br />

Fragebogen im Internet ab Mitte Dezember 2010<br />

• Diverse Gespräche mit Antragstellern und<br />

Grundeigentümern<br />

• Öffentliche Auflage 1.4.2011 – 30.5.2011<br />

• Orientierungsveranstaltung 4.4.2011<br />

• Sprechstunden während der öffentlichen Auflage<br />

• <strong>Gemeinde</strong>vers<strong>am</strong>mlung Ende 2011<br />

63 Suter • von Känel • Wild • AG


Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

8.2 Anhörung<br />

Zustimmende<br />

Stellungnahmen<br />

Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung vom xx.xx.20xx<br />

wird von den Nachbargemeinden xx in zustimmendem Sinne<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Die Zürcher Planungsgruppe Knonauer<strong>am</strong>t (ZPK) hat <strong>am</strong><br />

xx.xx.20xx aus regionaler Sicht Stellung genommen.<br />

8.3 Öffentliche Auflage<br />

Einwendungen Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung wurde gemäss §<br />

7 PBG vom 1.4.2011 bis 30.5.2011 öffentlich aufgelegt.<br />

Innert der Auflagefrist gingen xy Einwendungen ein. Soweit die<br />

Anliegen nicht in die Vorlage einflossen, sind sie im <strong>Bericht</strong> der<br />

nicht berücksichtigten Einwendungen aufgeführt.<br />

8.4 Kantonale Vorprüfung<br />

Vorprüfungsbericht vom<br />

xx.xx.20xx<br />

Die Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung wurde dem<br />

Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Über die Haltung und die<br />

Anliegen des Kantons gibt der Vorprüfungsbericht vom<br />

xx.xx.20xx Auskunft. Aufgrund der Vorprüfung wurden folgende<br />

Anpassungen vorgenommen:<br />

•<br />

•<br />

Nicht beachtete Anliegen<br />

Folgenden vom ARV empfohlenen Regelungen wurde nicht<br />

entsprochen:<br />

•<br />

•<br />

9. Schlussbemerkung<br />

Teilrevision ist recht- und<br />

zweckmässig<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist überzeugt, dass die Teilrevision zweckmässig<br />

und rechtmässig ist.<br />

64 Suter • von Känel • Wild • AG


Anhang<br />

Suter • von Känel • Wild • AG

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