Beschreibung der Datenelemente; Stand: 17.04.2013 - LAiV
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VV ALKIS ® M-V Anlage X, Teil 1 Seite 6 von 45<br />
AX_Beson<strong>der</strong>erBauwerkspunkt können auch Punktorte vom Typ AX_PunktortAU<br />
gehören. Sie dienen in <strong>der</strong> Regel zur Speicherung von Koordinaten in einem an<strong>der</strong>en<br />
als dem amtlichen Koordinatenstatus.<br />
Da einige Attribute für alle ALKIS ® -Objektarten verbindlich sind, wurde in <strong>der</strong><br />
Modellierung eine abstrakte Objektart (AA_Objekt) geschaffen, die genau diese<br />
Attribute zum Inhalt hat und auf alle einzelnen Objektarten vererbt.<br />
Der Anhang 1 enthält eine schematische Darstellung zur Modellierung <strong>der</strong> ALKIS ® -<br />
Punktobjekte.<br />
Die Funktionalität <strong>der</strong> Vererbung einzelner Attribute ist laut GeoInfoDok wesentlich<br />
umfangreicher als an dieser Stelle beschrieben. Die hier aufgeführten Festlegungen<br />
beschränken sich lediglich auf die für die Definition <strong>der</strong> Attribute <strong>der</strong> Punktobjektarten<br />
notwendigsten.<br />
2.2. Festlegungen M-V<br />
Mit dem Erlass zu amtlichen geodätischen Bezugssystemen des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern (Landesbezugssystemerlass) vom 15. März 2005<br />
(AmtsBl. M-V S. 562) ist als amtliches geodätisches Bezugssystem <strong>der</strong> Lage das<br />
ETRS89 mit UTM-Abbildung im Land festgelegt. Die ALKIS ® -Datenhaltung erfolgt in<br />
allen uVGB einheitlich in <strong>der</strong> UTM-Zone 33.<br />
Die amtlichen Koordinaten für Grenzpunkte werden grundsätzlich in Objekten<br />
AX_PunktortTA, von Gebäude- und Bauwerkspunkten in Objekten AX_PunktortAG<br />
nachgewiesen und kommen damit in <strong>der</strong> Liegenschaftskarte zur Darstellung.<br />
Punkte, die ihre aktuelle Gültigkeit verloren haben, werden in M-V generell gelöscht.<br />
Es werden im Objektbereich AX_SonstigerVermessungspunkt auch Polygonpunkte,<br />
Liniennetzpunkte, Kleinpunkte und ehemalige Punkte <strong>der</strong> Landesvermessung<br />
gespeichert. Die Information, um welche Art es sich konkret handelt, ist in dem Attribut<br />
„art“ (Anhang 9) zu speichern.<br />
3. Punktkennzeichen<br />
Das Punktkennzeichen wird auf <strong>der</strong> Grundlage des amtlichen Lagebezugssystems<br />
eindeutig festgelegt. Es setzt sich aus dem Nummerierungsbezirk (UTM-Zone 33) und<br />
<strong>der</strong> Punktnummer zusammen. Für gemessene und berechnete Punkte ist es im Attribut<br />
„punktkennung“ (Anhang 5) verpflichtend zu führen.<br />
Wie<strong>der</strong>holte Koordinatenbestimmungen führen grundsätzlich nicht zur Än<strong>der</strong>ung des<br />
Punktkennzeichens. Dies gilt ebenso für die Berichtigung (z.B. durch Umsetzung o<strong>der</strong><br />
Neuberechnung) eines fehlerhaften Grenzpunktes.<br />
Bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Objektart bleibt das Punktkennzeichen erhalten.<br />
In Son<strong>der</strong>fällen ist eine Umnummerierung möglich. Solche Son<strong>der</strong>fälle können<br />
durch Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zugehörigkeit zu einem Nummerierungsbezirk o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> komplexen Katastererneuerung begründet sein.<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>17.04.2013</strong>