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Beschreibung der Datenelemente; Stand: 17.04.2013 - LAiV

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VV ALKIS ® M-V Anlage X, Teil 1 Seite 14 von 45<br />

4.4. Attribute <strong>der</strong> Punktorte<br />

4.4.1. AX_PunktortTA<br />

Zur Objektart AX_PunktortTA in M-V geführte Attribute<br />

Attribute <strong>der</strong> abstrakten Objektart AA_Objekt<br />

kartendarstellung<br />

koordinatenstatus<br />

ueberpruefungsdatum<br />

hinweise<br />

qualitaetsangaben<br />

herkunft<br />

genauigkeitsstufe<br />

vertrauenswuerdigkeit<br />

lagezuverlaessigkeit<br />

Zur Objektart AX_PunktortTA in M-V geführte Relationen<br />

istTeilVon<br />

<strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> Attribute<br />

Attribute <strong>der</strong> abstrakten Objektart AA_Objekt<br />

siehe 4.2.<br />

kartendarstellung (Anhang 12)<br />

Dieses Attribut gibt an, ob <strong>der</strong> Punkt zur Darstellung in <strong>der</strong> Karte kommt.<br />

Zu jedem Punktobjekt gibt es immer nur ein Objekt „AX_Punktort“, das im Attribut<br />

„kartendarstellung“ mit dem Wert TRUE belegt ist.<br />

Bei jedem Objekt „AX_Grenzpunkt“ wird im zugehörigen Objekt „AX_PunktortTA“ im<br />

Attribut „kartendarstellung“ immer <strong>der</strong> Wert TRUE gespeichert.<br />

koordinatenstatus (Anhang 12)<br />

In diesem Attribut wird angegeben, ob die Koordinate im amtlichen Bezugssystem<br />

vorliegt, ob es sich um weitere gültige, vorläufige, zu keiner Zeit gültige, historische<br />

o<strong>der</strong> fehlerhafte Koordinaten handelt.<br />

Bei jedem Objekt „AX_Grenzpunkt“ werden die amtlichen Koordinaten immer im<br />

zugehörigen Objekt „AX_PunktortTA“ gespeichert.<br />

ueberpruefungsdatum (Anhang 13)<br />

Es wird das Datum <strong>der</strong> letzten Überprüfung durch eine Messung angegeben, bei <strong>der</strong> an<br />

Hand von Koordinaten die Lage gegenüber benachbarten Festpunkten als unverän<strong>der</strong>t<br />

festgestellt wurde.<br />

Es ist unbedingt das erste Datum <strong>der</strong> Überprüfungsmessung zu verwenden, da nur an<br />

diesem Datum abgelesen werden kann, nach welcher Vorschrift die<br />

Liegenschaftsvermessung ausgeführt werden musste.<br />

Dieses Attribut wird nur belegt, wenn für „lagezuverlaessigkeit“ (Anhang 14) <strong>der</strong> Wert<br />

TRUE vergeben wurde.<br />

hinweise (Anhang 13)<br />

In diesem Attribut können beliebige Bemerkungen zum Punktort ergänzt werden.<br />

In dem speziellen Fall, dass keine Lageidentität zwischen Alt- und Neupunkt festgestellt<br />

wurde und das Attribut „lagezuverlaessigkeit“ (Anhang 14) mit dem Wert FALSE belegt<br />

wird, ist das in diesem Attribut entsprechend zu vermerken.<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>17.04.2013</strong>

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