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Residentenkurier Nr. 9, Juli/August 2009

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S e i t e 2<br />

I n t e r v i e w<br />

Fragen zum Gesundheitssystem in Spanien<br />

Dr. Fuchs, Sozialreferent der Deutschen Botschaft gibt Auskunft<br />

Dr. Fuchs, Sozialreferent der Deutschen Botschaft in Madrid, beantwortet speziell im<br />

<strong>Residentenkurier</strong> Fragen zum Thema Krankenversicherung. Hier Teil II.<br />

Dr. Rainer Fuchs<br />

Sozialreferent der Deutschen<br />

Botschaft<br />

Deutsche Botschaft Madrid<br />

Telefon: +34 91 557 90 00<br />

Telefax: +34 91 319 75 08<br />

www.madrid.diplo.<br />

Hilfe für Deutsche,<br />

Rentenangelegenheiten<br />

Tel.: 91 557 90 67<br />

Frage: Was hat es mit der neuen<br />

europäischen Krankenversicherungskarte<br />

„EHIC“ auf sich?<br />

Antwort: Die EHIC-Karte ist die<br />

europäische Krankenversicherungskarte, die<br />

das alte Formular E 111 ersetzt und bei nur<br />

vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland<br />

das Recht nachweist, auch dort Leistungen zu<br />

Lasten der deutschen Krankenversicherung zu<br />

erhalten. Sie wird teilweise auf die Rückseite<br />

der neuen Karte gedruckt, teilweise gibt es<br />

eigene Karten. Mit dieser Karte können Sie<br />

s i c h j e d e rz e i t vo m s p a n i s c h e n<br />

Gesundheitsdienst oder im Notfall vom<br />

spanischen staatlichen Krankenhaus<br />

behandeln lassen. Die Kosten werden später<br />

zwischen den Krankenkassen in Spanien und<br />

Deutschland abgerechnet.<br />

Frage: Ich bin in Deutschland nicht in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung versichert.<br />

Kann ich in Spanien trotzdem den nationalen<br />

Gesundheitsdienst in Anspruch nehmen?<br />

Antwort: Voraussetzung dafür ist, dass Sie<br />

keine andere Absicherung haben und<br />

bedürftig sind, also im Jahr weniger als zur<br />

Zeit 8736 € an Einkünften haben. Wenn Sie<br />

entsprechende Nachweise erbringen, stellt<br />

Ihnen die spanische Krankenkasse Ihres<br />

Wohnortes eine Versicherungskarte aus. Aber<br />

auch in anderen Fällen werden Sie<br />

erfahrungsgemäß oft vom staatlichen<br />

Gesundheitsdienst behandelt, ohne dass<br />

Abrechnungen erfolgen. Bei Notfällen und<br />

schweren Erkrankungen ist dies ohnehin<br />

selbstverständlich.<br />

Frage: Ich bin nicht in Deutschland<br />

versichert. Kann ich in die deutsche<br />

gesetzliche oder private Krankenversicherung<br />

eintreten?<br />

Antwort: Ja! Eine Möglichkeit, in die<br />

deutsche gesetzliche Krankenversicherung<br />

oder in die private Krankenversicherung zum<br />

Basistarif nach dem neuen Recht ab 2007<br />

bzw. <strong>2009</strong> zurückzukehren, besteht aber nur<br />

bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.<br />

Dieser darf allerdings nicht nur zu dem<br />

Zweck wieder begründet werden, um<br />

dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Ist<br />

diese Voraussetzung erfüllt, können Sie in<br />

die zuletzt für Sie zuständige Versicherung<br />

zurückkehren. Dazu lassen Sie sich am<br />

besten gründlich beraten. Die private<br />

Versicherung hat einen Basistarif von 570<br />

Euro monatlich festgelegt. In der Gesetzlichen<br />

zahlen Sie den gesetzlichen Beitrag von z. Zt.<br />

15,5% Ihres Einkommens, was meist erheblich<br />

günstiger ist.<br />

Frage: Was muss ich als Tourist beachten?<br />

Antwort: Als Arbeitnehmer sind Sie in<br />

Deutschland in der Regel gesetzlich krankenversichert.<br />

Achten Sie darauf, dass Sie von<br />

Ihrer Krankenkasse die EHIC-Karte erhalten<br />

und bei sich führen. Dann werden Sie bei allen<br />

staatlichen Gesundheitszentren und<br />

Krankenhäusern in Spanien wie ein Spanier<br />

kostenlos behandelt. Es werden aber nur sofort<br />

notwendige Behandlungen übernommen. Die<br />

Abrechnung erfolgt später zwischen den<br />

spanischen und deutschen Versicherungsträgern.<br />

Frage: Kann ich auch zu einem deutschen<br />

oder anderen Privatarzt gehen, der seine<br />

Praxis in Spanien hat, aber nicht dem<br />

spanischen Gesundheitssystem angehört?<br />

Antwort: Grundsätzlich können Sie das, wenn<br />

Sie sich nur vorübergehend in Spanien<br />

aufhalten. Ihnen werden aber von Ihrer<br />

deutschen Krankenkasse höchstens die Kosten<br />

erstattet, die der Krankenkasse auch beim<br />

Vertragsarzt entstanden wären. Damit Sie<br />

keine bösen Überraschungen erleben, sollten<br />

Sie sich vorher mit Ihrer Krankenkasse in<br />

Verbindung setzen. Wenn Sie in Spanien Ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind die<br />

Kassen nicht zur Kostenübernahme<br />

verpflichtet, sie tun dies aber vielfach<br />

gleichwohl. Informieren Sie sich vor einer<br />

Behandlung bei Ihrer Krankenkasse!<br />

Frage: Sollte ich im Urlaub eine private<br />

Reisekrankenversicherung abschließen?<br />

Antwort: Das ist auf jeden Fall<br />

empfehlenswert, schon weil die Kosten des<br />

Rücktransportes bei Krankheit sonst nicht<br />

abgedeckt sind. Außerdem gibt es in den<br />

meisten Urlaubsgebieten Spaniens im Sommer<br />

Versorgungsengpässe, so dass eine<br />

privatärztliche Behandlung vieles vereinfacht.

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