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Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) - rehmnetz.de

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1.3 Wie Beispiel 1.1, jedoch sind die Erben Eheleute o<strong>de</strong>r nahe Familienangehörige unter gemeinschaftlicher<br />

Anschrift i. S. <strong>de</strong>s § 122 Abs. 7. Es genügt die Bekanntgabe einer Ausfertigung <strong>de</strong>s Steuerbeschei<strong>de</strong>s an<br />

die gemeinsame Anschrift.<br />

Anschriftenfeld:<br />

Konrad Meier<br />

Ludwig Meier<br />

Martha Meier<br />

Sternstraße 15<br />

53111 Bonn<br />

Bescheidkopf:<br />

Der Steuerbescheid ergeht an Sie als Miterben nach Adam Meier. Die Erben sind Gesamtschuldner (§ 44<br />

AO).<br />

2.1 Der Steuerschuldner Herbert Müller ist im Jahr 08 verstorben. Erben sind seine Ehefrau Anna Müller und<br />

die gemeinsamen Kin<strong>de</strong>r Eva Müller und Thomas Müller. Der ESt-Bescheid für das Jahr 07 kann erst<br />

nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Herbert Müller ergehen. Herbert und Anna Müller sind zusammen zu veranlagen.<br />

Anna Müller ist Gesamtschuldner zunächst als zusammenveranlagter Ehegatte (§ 26b EStG i. V. m. § 44<br />

AO) sowie gemeinsam mit <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn Eva und Thomas Müller als Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Herbert<br />

Müller (§ 45 Abs. 1). Sie haben je<strong>de</strong>r für sich für die gesamte Steuerschuld einzustehen (§ 45 Abs. 2,<br />

§ 44 Abs. 1).<br />

Gegen die Beteiligten Anna Müller, Eva Müller und Thomas Müller können zusammengefasste<br />

Beschei<strong>de</strong> nach § 155 Abs. 3 ergehen. Je<strong>de</strong>m Beteiligten ist eine Ausfertigung <strong>de</strong>s zusammengefassten<br />

Beschei<strong>de</strong>s an seine Wohnanschrift zu übermitteln. Der Bescheid wird gegen einen Beteiligten, <strong>de</strong>m er<br />

bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, auch wirksam, wenn er einem o<strong>de</strong>r mehreren an<strong>de</strong>ren Beteiligten nicht bekannt<br />

gegeben wur<strong>de</strong> (siehe aber § 265 AO i. V. m. § 747 ZPO, vgl. Beispiel 1.1).<br />

Anschriftenfeld (jeweils in geson<strong>de</strong>rten Ausfertigungen):<br />

Frau<br />

Anna Müller<br />

Hohe Straße 27<br />

50667 Köln<br />

Frau<br />

Eva Müller<br />

Wilhelmstraße 19<br />

53111 Bonn<br />

Herrn<br />

Thomas Müller<br />

Sophienstraße 35<br />

80333 München<br />

Bescheidkopf:<br />

Für Anna Müller und die Erben nach Herbert Müller: Anna Müller, Eva Müller und Thomas Müller. Alle<br />

Beteiligten sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />

2.2 Wie Beispiel 2.1, jedoch ist Anna Müller mit Einverständnis von Eva und Thomas Müller Empfänger <strong>de</strong>s<br />

Bescheids (§ 122 Abs. 6).<br />

Anschriftenfeld:<br />

Frau<br />

Anna Müller<br />

Hohe Straße 27<br />

50667 Köln<br />

Bescheidkopf:<br />

Für Anna Müller und die Erben nach Herbert Müller: Anna Müller, Eva Müller und Thomas Müller. Der<br />

Bescheid ergeht an Sie zugleich mit Wirkung für und gegen die Miterben. Alle Beteiligten sind<br />

Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />

<strong>Anwendungserlass</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabenordnung</strong> (<strong>AEAO</strong>) – Rechtsstand: 31.01.2013 Seite 103 von 235

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