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Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) - rehmnetz.de

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© Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7620<br />

einem Einkommensteuerbescheid ohne namentliche Anführung <strong>de</strong>r Beteiligten eine Erbengemeinschaft als<br />

Inhaltsadressat benannt (z. B. „Erbengemeinschaft nach Herrn Adam Meier“) und zugleich <strong>de</strong>r Hinweis auf die<br />

Gesamtrechtsnachfolge unterblieben ist (vgl. Nr. 2.12.2). Die Angabe, wer die Steuer schul<strong>de</strong>t (§ 157 Abs. 1<br />

Satz 2), fehlt hier, <strong>de</strong>nn eine Erbengemeinschaft kann nicht Schuldnerin <strong>de</strong>r Einkommensteuer sein.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechtsklarheit sind die Inhaltsadressaten grundsätzlich namentlich aufzuführen (vgl. auch die<br />

Beispiele zu Nr. 2.12.4); von <strong>de</strong>m Verweis auf für die Betroffenen bekannte Umstän<strong>de</strong> ist nur ausnahmsweise<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Es ist unschädlich, nur einen o<strong>de</strong>r mehrere aus einer größeren Zahl von Gesamtrechtsnachfolgern auszuwählen,<br />

weil es nicht zwingend erfor<strong>de</strong>rlich ist, einen Steuerbescheid an alle Gesamtrechtsnachfolger zu richten (vgl.<br />

Nr. 4.4.5). Betrifft <strong>de</strong>r zusammengefasste Bescheid Eheleute, Eheleute mit Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Alleinstehen<strong>de</strong> mit<br />

Kin<strong>de</strong>rn, kann auch von <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelung <strong>de</strong>s § 122 Abs. 7 (vgl. Nr. 2.1.2) Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

2.12.4 Beispiele:<br />

1.1 Der Steuerschuldner Adam Meier ist im Jahr 08 verstorben.<br />

Erben sind seine Kin<strong>de</strong>r Konrad, Ludwig und Martha Meier zu gleichen Teilen. Die Steuerbeschei<strong>de</strong> für<br />

das Jahr 07 (ESt, USt, GewSt) können erst im Jahr 09, d. h. nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Adam Meier ergehen.<br />

Die Erben Konrad, Ludwig und Martha Meier sind durch Gesamtrechtsnachfolge Steuerschuldner<br />

(Inhaltsadressaten) gewor<strong>de</strong>n (§ 45 Abs. 1); sie haben je<strong>de</strong>r für sich für die gesamte Steuerschuld<br />

einzustehen (§ 45 Abs. 2, § 44 Abs. 1).<br />

Gegen die Miterben können zusammengefasste Beschei<strong>de</strong> nach § 155 Abs. 3 ergehen. Je<strong>de</strong>m Erben ist<br />

eine Ausfertigung <strong>de</strong>s zusammengefassten Beschei<strong>de</strong>s an die Wohnanschrift zu übermitteln. Die<br />

Bekanntgabe an einen Erben mit Wirkung für und gegen alle an<strong>de</strong>ren Erben ist in diesem Fall nur unter<br />

<strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 122 Abs. 6 (vgl. Beispiel 1.2) möglich. Der Bescheid wird gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Erben, <strong>de</strong>m er bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, auch wirksam, wenn er <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Miterben nicht<br />

bekannt gegeben wur<strong>de</strong>. Um eine Zwangsvollstreckung in <strong>de</strong>n ungeteilten Nachlass zu ermöglichen, ist<br />

aber die Bekanntgabe <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s an je<strong>de</strong>n einzelnen Miterben notwendig (§ 265 AO i. V. m. § 747<br />

ZPO).<br />

Anschriftenfeld (jeweils in geson<strong>de</strong>rten Ausfertigungen):<br />

Herrn<br />

Konrad Meier<br />

Sternstraße 15<br />

53111 Bonn<br />

Herrn<br />

Ludwig Meier<br />

Königinstraße 200<br />

40212 Düsseldorf<br />

Frau<br />

Martha Meier<br />

Sophienstraße 3<br />

80333 München<br />

Bescheidkopf:<br />

Für Konrad, Ludwig und Martha Meier als Miterben nach Adam Meier. Den an<strong>de</strong>ren Miterben wur<strong>de</strong> ein<br />

Bescheid gleichen Inhalts erteilt. Die Erben sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />

1.2 Wie Beispiel 1.1, jedoch ist Konrad Meier mit Einverständnis von Ludwig und Martha Meier Empfänger<br />

<strong>de</strong>s Steuerbeschei<strong>de</strong>s (einverständliche Bekanntgabe nach § 122 Abs. 6).<br />

Anschriftenfeld:<br />

Herrn<br />

Konrad Meier<br />

Sternstraße 15<br />

53111 Bonn<br />

Bescheidkopf:<br />

Der Steuerbescheid ergeht an Sie als Miterben nach Adam Meier zugleich mit Wirkung für und gegen die<br />

Miterben Ludwig und Martha Meier. Die Erben sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />

<strong>Anwendungserlass</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabenordnung</strong> (<strong>AEAO</strong>) – Rechtsstand: 31.01.2013 Seite 102 von 235

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