Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) - rehmnetz.de
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© Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Postfach, 80289 München, Telefon (089) 2183-7620<br />
einem Einkommensteuerbescheid ohne namentliche Anführung <strong>de</strong>r Beteiligten eine Erbengemeinschaft als<br />
Inhaltsadressat benannt (z. B. „Erbengemeinschaft nach Herrn Adam Meier“) und zugleich <strong>de</strong>r Hinweis auf die<br />
Gesamtrechtsnachfolge unterblieben ist (vgl. Nr. 2.12.2). Die Angabe, wer die Steuer schul<strong>de</strong>t (§ 157 Abs. 1<br />
Satz 2), fehlt hier, <strong>de</strong>nn eine Erbengemeinschaft kann nicht Schuldnerin <strong>de</strong>r Einkommensteuer sein.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechtsklarheit sind die Inhaltsadressaten grundsätzlich namentlich aufzuführen (vgl. auch die<br />
Beispiele zu Nr. 2.12.4); von <strong>de</strong>m Verweis auf für die Betroffenen bekannte Umstän<strong>de</strong> ist nur ausnahmsweise<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Es ist unschädlich, nur einen o<strong>de</strong>r mehrere aus einer größeren Zahl von Gesamtrechtsnachfolgern auszuwählen,<br />
weil es nicht zwingend erfor<strong>de</strong>rlich ist, einen Steuerbescheid an alle Gesamtrechtsnachfolger zu richten (vgl.<br />
Nr. 4.4.5). Betrifft <strong>de</strong>r zusammengefasste Bescheid Eheleute, Eheleute mit Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Alleinstehen<strong>de</strong> mit<br />
Kin<strong>de</strong>rn, kann auch von <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelung <strong>de</strong>s § 122 Abs. 7 (vgl. Nr. 2.1.2) Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
2.12.4 Beispiele:<br />
1.1 Der Steuerschuldner Adam Meier ist im Jahr 08 verstorben.<br />
Erben sind seine Kin<strong>de</strong>r Konrad, Ludwig und Martha Meier zu gleichen Teilen. Die Steuerbeschei<strong>de</strong> für<br />
das Jahr 07 (ESt, USt, GewSt) können erst im Jahr 09, d. h. nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Adam Meier ergehen.<br />
Die Erben Konrad, Ludwig und Martha Meier sind durch Gesamtrechtsnachfolge Steuerschuldner<br />
(Inhaltsadressaten) gewor<strong>de</strong>n (§ 45 Abs. 1); sie haben je<strong>de</strong>r für sich für die gesamte Steuerschuld<br />
einzustehen (§ 45 Abs. 2, § 44 Abs. 1).<br />
Gegen die Miterben können zusammengefasste Beschei<strong>de</strong> nach § 155 Abs. 3 ergehen. Je<strong>de</strong>m Erben ist<br />
eine Ausfertigung <strong>de</strong>s zusammengefassten Beschei<strong>de</strong>s an die Wohnanschrift zu übermitteln. Die<br />
Bekanntgabe an einen Erben mit Wirkung für und gegen alle an<strong>de</strong>ren Erben ist in diesem Fall nur unter<br />
<strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 122 Abs. 6 (vgl. Beispiel 1.2) möglich. Der Bescheid wird gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Erben, <strong>de</strong>m er bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, auch wirksam, wenn er <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Miterben nicht<br />
bekannt gegeben wur<strong>de</strong>. Um eine Zwangsvollstreckung in <strong>de</strong>n ungeteilten Nachlass zu ermöglichen, ist<br />
aber die Bekanntgabe <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s an je<strong>de</strong>n einzelnen Miterben notwendig (§ 265 AO i. V. m. § 747<br />
ZPO).<br />
Anschriftenfeld (jeweils in geson<strong>de</strong>rten Ausfertigungen):<br />
Herrn<br />
Konrad Meier<br />
Sternstraße 15<br />
53111 Bonn<br />
Herrn<br />
Ludwig Meier<br />
Königinstraße 200<br />
40212 Düsseldorf<br />
Frau<br />
Martha Meier<br />
Sophienstraße 3<br />
80333 München<br />
Bescheidkopf:<br />
Für Konrad, Ludwig und Martha Meier als Miterben nach Adam Meier. Den an<strong>de</strong>ren Miterben wur<strong>de</strong> ein<br />
Bescheid gleichen Inhalts erteilt. Die Erben sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />
1.2 Wie Beispiel 1.1, jedoch ist Konrad Meier mit Einverständnis von Ludwig und Martha Meier Empfänger<br />
<strong>de</strong>s Steuerbeschei<strong>de</strong>s (einverständliche Bekanntgabe nach § 122 Abs. 6).<br />
Anschriftenfeld:<br />
Herrn<br />
Konrad Meier<br />
Sternstraße 15<br />
53111 Bonn<br />
Bescheidkopf:<br />
Der Steuerbescheid ergeht an Sie als Miterben nach Adam Meier zugleich mit Wirkung für und gegen die<br />
Miterben Ludwig und Martha Meier. Die Erben sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).<br />
<strong>Anwendungserlass</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabenordnung</strong> (<strong>AEAO</strong>) – Rechtsstand: 31.01.2013 Seite 102 von 235