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Im WaNdEl dER EIgENEN WoHNbEdüRfNISSE - hausverein.ch

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HORIZONTE<br />

21<br />

ohne Zustimmung der Kinder verkaufen,<br />

umbauen oder bei einer<br />

Bank belehnen. Die Ausübung der<br />

Nutzniessung ist pfändbar, was<br />

die Si<strong>ch</strong>erheit vor dem Zugriff der<br />

Gläubiger etwas abs<strong>ch</strong>wä<strong>ch</strong>t.<br />

Wohnre<strong>ch</strong>t<br />

Das Wohnre<strong>ch</strong>t ist eine einges<strong>ch</strong>ränkte<br />

Form der Nutzniessung.<br />

Anders als der Nutzniesser dürfen<br />

die Eltern das Haus zwar selber<br />

bewohnen, aber ni<strong>ch</strong>t vermieten.<br />

<strong>Im</strong> Gegensatz zur Nutzniesung<br />

müssen die Kinder die Hypothekarzinsen<br />

und Versi<strong>ch</strong>erungsprämien<br />

bezahlen. Die Eltern<br />

versteuern den Eigenmietwert als<br />

Einkommen, können aber den<br />

Unterhaltsabzug geltend ma<strong>ch</strong>en.<br />

Das Wohnre<strong>ch</strong>t kann entgeltli<strong>ch</strong><br />

oder unentgeltli<strong>ch</strong> vereinbart<br />

werden.<br />

Risiko Grundstückgewinnsteuer<br />

Die Übernahme der Grundpfands<strong>ch</strong>ulden<br />

dur<strong>ch</strong> die Kinder und die<br />

Einräumung einer Nutzniessung<br />

oder eines Wohnre<strong>ch</strong>ts gelten<br />

steuerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> als Gegenleistung<br />

für die Übergabe der Liegens<strong>ch</strong>aft.<br />

Ist die Gegenleistung<br />

höher als die Anlagekosten, ist<br />

der „Gewinn“ zu versteuern. Eine<br />

Ausnahme liegt vor, wenn die<br />

Gegenleistung ni<strong>ch</strong>t höher ist als<br />

75 % des Liegens<strong>ch</strong>aftswerts. Die<br />

Steuerpraxis ist kantonal unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>.<br />

Das Steuerrisiko ist<br />

unbedingt vorgängig abzuklären.<br />

Vorsorgeauftrag ni<strong>ch</strong>t vergessen<br />

Werden die Eltern pflegebedürftig,<br />

lassen si<strong>ch</strong> Nutzniessungen<br />

oder Wohnre<strong>ch</strong>te nur aufheben,<br />

wenn Kündigungsklauseln vorgesehen<br />

wurden. <strong>Im</strong> Übrigen ist es<br />

seit dem 1. Januar 2013 mögli<strong>ch</strong>,<br />

Vorsorgeaufträge abzus<strong>ch</strong>liessen.<br />

Damit können für den Fall<br />

der eigenen Urteilsunfähigkeit<br />

re<strong>ch</strong>tzeitig und eigenverantwortli<strong>ch</strong><br />

vertrauenswürdige Personen<br />

(Ehepartner, Kinder, Dritte) als<br />

Stellvertreter eingesetzt werden.<br />

Peter Stadelmann, Re<strong>ch</strong>tsanwalt<br />

und Notar, ist Fa<strong>ch</strong>anwalt SAV für<br />

Bau- und <strong>Im</strong>mobilienre<strong>ch</strong>t.<br />

Kontaktmögli<strong>ch</strong>keit über:<br />

www.stadelmann-law.<strong>ch</strong><br />

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