Im WaNdEl dER EIgENEN WoHNbEdüRfNISSE - hausverein.ch
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HORIZONTE<br />
21<br />
ohne Zustimmung der Kinder verkaufen,<br />
umbauen oder bei einer<br />
Bank belehnen. Die Ausübung der<br />
Nutzniessung ist pfändbar, was<br />
die Si<strong>ch</strong>erheit vor dem Zugriff der<br />
Gläubiger etwas abs<strong>ch</strong>wä<strong>ch</strong>t.<br />
Wohnre<strong>ch</strong>t<br />
Das Wohnre<strong>ch</strong>t ist eine einges<strong>ch</strong>ränkte<br />
Form der Nutzniessung.<br />
Anders als der Nutzniesser dürfen<br />
die Eltern das Haus zwar selber<br />
bewohnen, aber ni<strong>ch</strong>t vermieten.<br />
<strong>Im</strong> Gegensatz zur Nutzniesung<br />
müssen die Kinder die Hypothekarzinsen<br />
und Versi<strong>ch</strong>erungsprämien<br />
bezahlen. Die Eltern<br />
versteuern den Eigenmietwert als<br />
Einkommen, können aber den<br />
Unterhaltsabzug geltend ma<strong>ch</strong>en.<br />
Das Wohnre<strong>ch</strong>t kann entgeltli<strong>ch</strong><br />
oder unentgeltli<strong>ch</strong> vereinbart<br />
werden.<br />
Risiko Grundstückgewinnsteuer<br />
Die Übernahme der Grundpfands<strong>ch</strong>ulden<br />
dur<strong>ch</strong> die Kinder und die<br />
Einräumung einer Nutzniessung<br />
oder eines Wohnre<strong>ch</strong>ts gelten<br />
steuerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> als Gegenleistung<br />
für die Übergabe der Liegens<strong>ch</strong>aft.<br />
Ist die Gegenleistung<br />
höher als die Anlagekosten, ist<br />
der „Gewinn“ zu versteuern. Eine<br />
Ausnahme liegt vor, wenn die<br />
Gegenleistung ni<strong>ch</strong>t höher ist als<br />
75 % des Liegens<strong>ch</strong>aftswerts. Die<br />
Steuerpraxis ist kantonal unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>.<br />
Das Steuerrisiko ist<br />
unbedingt vorgängig abzuklären.<br />
Vorsorgeauftrag ni<strong>ch</strong>t vergessen<br />
Werden die Eltern pflegebedürftig,<br />
lassen si<strong>ch</strong> Nutzniessungen<br />
oder Wohnre<strong>ch</strong>te nur aufheben,<br />
wenn Kündigungsklauseln vorgesehen<br />
wurden. <strong>Im</strong> Übrigen ist es<br />
seit dem 1. Januar 2013 mögli<strong>ch</strong>,<br />
Vorsorgeaufträge abzus<strong>ch</strong>liessen.<br />
Damit können für den Fall<br />
der eigenen Urteilsunfähigkeit<br />
re<strong>ch</strong>tzeitig und eigenverantwortli<strong>ch</strong><br />
vertrauenswürdige Personen<br />
(Ehepartner, Kinder, Dritte) als<br />
Stellvertreter eingesetzt werden.<br />
Peter Stadelmann, Re<strong>ch</strong>tsanwalt<br />
und Notar, ist Fa<strong>ch</strong>anwalt SAV für<br />
Bau- und <strong>Im</strong>mobilienre<strong>ch</strong>t.<br />
Kontaktmögli<strong>ch</strong>keit über:<br />
www.stadelmann-law.<strong>ch</strong><br />
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