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Im WaNdEl dER EIgENEN WoHNbEdüRfNISSE - hausverein.ch

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20<br />

SCHWERPUNKT<br />

SCHWERPUNKT WOHNEN IM ALTER<br />

LIEgens<strong>ch</strong>aften im Generationentransfer<br />

Wohnre<strong>ch</strong>t oder Nutzniessung - diese Mögli<strong>ch</strong>keiten bieten si<strong>ch</strong> beim<br />

Übertragen von Wohneigentum auf seine Kinder an. Wi<strong>ch</strong>tig ist, dass man<br />

si<strong>ch</strong> vorgängig gut über mögli<strong>ch</strong>e Risiken informiert.<br />

von Peter Stadelmann<br />

Wenn pensionierte Eigentümer<br />

ihre Liegens<strong>ch</strong>aft auf die Kinder<br />

übertragen, jedo<strong>ch</strong> weiterhin<br />

darin wohnen wollen, stehen zwei<br />

Mögli<strong>ch</strong>keiten im Vordergrund:<br />

Wohnre<strong>ch</strong>t oder Nutzniessung. In<br />

jedem Fall aber sollte das Grundstückgewinnsteuerrisiko<br />

und die<br />

Auswirkungen auf die Hypothek<br />

geklärt werden.<br />

Nutzniessung<br />

Bei einer Nutzniessung können<br />

die Eltern weiterhin fast unbes<strong>ch</strong>ränkt<br />

die Liegens<strong>ch</strong>aft nutzen.<br />

Sie können das Haus selber<br />

bewohnen oder vermieten. Jedo<strong>ch</strong><br />

müssen sie au<strong>ch</strong> für die Nebenund<br />

Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen,<br />

Versi<strong>ch</strong>erungsprämien<br />

und Steuern selber aufkommen.<br />

Die Kindern haben das «nackte<br />

Eigentum». Die Eltern können die<br />

Liegens<strong>ch</strong>aft jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t mehr

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