Im WaNdEl dER EIgENEN WoHNbEdüRfNISSE - hausverein.ch
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SCHWERPUNKT<br />
SCHWERPUNKT WOHNEN IM ALTER<br />
LIEgens<strong>ch</strong>aften im Generationentransfer<br />
Wohnre<strong>ch</strong>t oder Nutzniessung - diese Mögli<strong>ch</strong>keiten bieten si<strong>ch</strong> beim<br />
Übertragen von Wohneigentum auf seine Kinder an. Wi<strong>ch</strong>tig ist, dass man<br />
si<strong>ch</strong> vorgängig gut über mögli<strong>ch</strong>e Risiken informiert.<br />
von Peter Stadelmann<br />
Wenn pensionierte Eigentümer<br />
ihre Liegens<strong>ch</strong>aft auf die Kinder<br />
übertragen, jedo<strong>ch</strong> weiterhin<br />
darin wohnen wollen, stehen zwei<br />
Mögli<strong>ch</strong>keiten im Vordergrund:<br />
Wohnre<strong>ch</strong>t oder Nutzniessung. In<br />
jedem Fall aber sollte das Grundstückgewinnsteuerrisiko<br />
und die<br />
Auswirkungen auf die Hypothek<br />
geklärt werden.<br />
Nutzniessung<br />
Bei einer Nutzniessung können<br />
die Eltern weiterhin fast unbes<strong>ch</strong>ränkt<br />
die Liegens<strong>ch</strong>aft nutzen.<br />
Sie können das Haus selber<br />
bewohnen oder vermieten. Jedo<strong>ch</strong><br />
müssen sie au<strong>ch</strong> für die Nebenund<br />
Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen,<br />
Versi<strong>ch</strong>erungsprämien<br />
und Steuern selber aufkommen.<br />
Die Kindern haben das «nackte<br />
Eigentum». Die Eltern können die<br />
Liegens<strong>ch</strong>aft jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t mehr