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Geschäftsbericht 2012 R+V Pensionsversicherung a.G. 2012 (PDF ...

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50 Sonstige Angaben<br />

PROVISIONEN UND SONSTIGE BEZÜGE DER VERSICHERUNGSVERTRETER, PERSONAL-AUFWENDUNGEN<br />

in Euro <strong>2012</strong> 2011<br />

1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB<br />

für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft ––,–– ––,––<br />

2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB ––,–– ––,––<br />

3. Löhne und Gehälter 57.382,50 483.074,88<br />

4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 11.062,27 109.249,06<br />

5. Aufwendungen für Altersversorgung 6.634,91 23.768,88<br />

6. Aufwendungen insgesamt 75.079,68 616.092,82<br />

Darüber hinaus haben die Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB Provisionen für das<br />

Vermittlungsgeschäft erhalten 321.256,35 205.722,61<br />

Für Mitglieder des Vorstands fielen <strong>2012</strong> keine Gehälter in<br />

der <strong>R+V</strong> <strong>Pensionsversicherung</strong> a.G. an. Die Bezüge an die<br />

Vorstände wurden von der vertragsführenden Gesellschaft,<br />

der <strong>R+V</strong> Versicherung AG, geleistet. Die damit übernommene<br />

Unternehmensführungsfunktion wird im Rahmen der Dienstleistungsverrechnung<br />

abgegolten und ist in den Funktionsbereichskosten<br />

des Vereins enthalten. Daher erfolgt die Angabe<br />

gemäß § 285 Nr. 9 a HGB in voller Höhe bei der <strong>R+V</strong> Versicherung<br />

AG.<br />

Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen<br />

Im Berichtszeitraum sind keine marktunüblichen Geschäfte im<br />

Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Personen und<br />

Unternehmen getätigt worden.<br />

Für laufende Pensionen von früheren Mitgliedern des Vorstands<br />

und ihren Hinterbliebenen besteht keine Rückstellung.<br />

Im Geschäftsjahr wurden für den Aufsichtsrat 41.495 Euro und<br />

für die Mitgliedervertreter 15.815 Euro aufgewendet.<br />

Angabepflichtige Beträge nach § 285 Nr. 9 c HGB bestanden im<br />

Geschäftsjahr nicht.

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