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Geschäftsbericht 2012 R+V Pensionsversicherung a.G. 2012 (PDF ...

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Lagebericht 4 Jahresabschluss 25<br />

Weitere Informationen 47 33<br />

Anhang<br />

Anhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss <strong>2012</strong> der <strong>R+V</strong> <strong>Pensionsversicherung</strong> a.G.<br />

wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in<br />

Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung<br />

von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich<br />

der Bauten auf fremden Grundstücken wurden<br />

mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen<br />

Abschreibungen erfolgten linear mit dem steuerlich gebotenen<br />

Satz.<br />

Beteiligungen sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu<br />

Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten,<br />

vermindert um Abschreibungen nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bewertet, soweit sie nicht dem<br />

Anlagevermögen zugeordnet sind. Aktien, Investmentanteile<br />

und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere,<br />

die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet sind, wurden gemäß Wahlrecht nach<br />

§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB auf den Marktwert abgeschrieben.<br />

Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />

Abschreibung im Umlauf- oder Anlagevermögen nicht mehr<br />

bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen<br />

auf den Zeitwert bis maximal zum Anschaffungswert<br />

vorgenommen. Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens<br />

wurde nicht über den Rückzahlungswert hinaus<br />

zugeschrieben.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />

sowie Sonstige Ausleihungen mit Ausnahme der<br />

Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Anschaffungswert<br />

angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />

vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz<br />

zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag<br />

erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.<br />

Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />

vorzunehmen waren.<br />

Unter den Sonstigen Ausleihungen wurden auch derivative<br />

Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische<br />

Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten<br />

bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten<br />

Mikro-Hedges (Critical Term Match) genutzt. Die sich ausgleichenden<br />

Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko<br />

wurden nach der „Einfrierungsmethode“ nicht erfolgswirksam.<br />

Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht<br />

zu entnehmen.<br />

Agio- und Disagiobeträge bei Namensschuldverschreibungen<br />

wurden durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

auf die individuelle Laufzeit der jeweiligen Anlage zeitanteilig<br />

verteilt.<br />

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen<br />

sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen<br />

oder vergleichbaren langfristig fälligen<br />

Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1<br />

HGB mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden<br />

Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes<br />

wird mit dem Zinsanteil der Veränderung<br />

der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.

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