Geschäftsbericht 2012 R+V Pensionsversicherung a.G. 2012 (PDF ...
Geschäftsbericht 2012 R+V Pensionsversicherung a.G. 2012 (PDF ...
Geschäftsbericht 2012 R+V Pensionsversicherung a.G. 2012 (PDF ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lagebericht 4 Jahresabschluss 25<br />
Weitere Informationen 47 33<br />
Anhang<br />
Anhang<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Jahresabschluss <strong>2012</strong> der <strong>R+V</strong> <strong>Pensionsversicherung</strong> a.G.<br />
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in<br />
Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung<br />
von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.<br />
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich<br />
der Bauten auf fremden Grundstücken wurden<br />
mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen<br />
Abschreibungen erfolgten linear mit dem steuerlich gebotenen<br />
Satz.<br />
Beteiligungen sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu<br />
Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten,<br />
vermindert um Abschreibungen nach dem<br />
strengen Niederstwertprinzip bewertet, soweit sie nicht dem<br />
Anlagevermögen zugeordnet sind. Aktien, Investmentanteile<br />
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere,<br />
die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen<br />
zugeordnet sind, wurden gemäß Wahlrecht nach<br />
§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB auf den Marktwert abgeschrieben.<br />
Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />
Abschreibung im Umlauf- oder Anlagevermögen nicht mehr<br />
bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen<br />
auf den Zeitwert bis maximal zum Anschaffungswert<br />
vorgenommen. Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens<br />
wurde nicht über den Rückzahlungswert hinaus<br />
zugeschrieben.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />
sowie Sonstige Ausleihungen mit Ausnahme der<br />
Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Anschaffungswert<br />
angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />
vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz<br />
zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag<br />
erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.<br />
Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />
vorzunehmen waren.<br />
Unter den Sonstigen Ausleihungen wurden auch derivative<br />
Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische<br />
Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten<br />
bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten<br />
Mikro-Hedges (Critical Term Match) genutzt. Die sich ausgleichenden<br />
Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko<br />
wurden nach der „Einfrierungsmethode“ nicht erfolgswirksam.<br />
Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht<br />
zu entnehmen.<br />
Agio- und Disagiobeträge bei Namensschuldverschreibungen<br />
wurden durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
auf die individuelle Laufzeit der jeweiligen Anlage zeitanteilig<br />
verteilt.<br />
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen<br />
sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen<br />
oder vergleichbaren langfristig fälligen<br />
Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1<br />
HGB mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden<br />
Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes<br />
wird mit dem Zinsanteil der Veränderung<br />
der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.