Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Anwendung der Märzklausel<br />
Ist der Beschäftigte krankenversicherungspflichtig?<br />
nein<br />
Wird die monatliche BBG RV durch<br />
laufendes Entgelt und<br />
Einmalzahlung überschritten?<br />
ja<br />
Wird die anteilige Jahres-BBG RV<br />
überschritten?<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
Wird die monatliche BBG KV<br />
durch laufendes Entgelt und<br />
Einmalzahlung überschritten?<br />
nein<br />
keine<br />
Anwendung<br />
der<br />
Märzklausel<br />
Wird die anteilige<br />
Jahres-BBG KV<br />
überschritten?<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
Märzklausel muss angewandt werden<br />
Beispiel:<br />
Emma Hoop arbeitet seit vielen Jahren bei der Frisch-Fisch-AG. Ihr monatliches Entgelt<br />
beträgt 3.300 Euro. Sie ist krankenversicherungspflichtig. Wegen einer längeren Krankheit<br />
ist Frau Hoop arbeitsunfähig und erhält seit dem 19. April <strong>2014</strong> Krankengeld von der<br />
TK. Obgleich die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, zahlt ihr die Firma im November <strong>2014</strong> ein<br />
Weihnachtsgeld in Höhe von 3.000 Euro.<br />
Maßgebender Zeitraum für die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze:<br />
1. Januar – 18. April <strong>2014</strong> = 108 Kalendertage.<br />
Berechnung:<br />
Kranken-/Pflegeversicherung:<br />
(48.600 EUR x 108 Kalendertage)<br />
360 Kalendertage<br />
= 14.580 EUR<br />
bisheriges Entgelt<br />
(3 x 3.300 EUR + 1.980 EUR) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.880 EUR<br />
Differenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2.700 EUR<br />
Vom Weihnachtsgeld sind also nur 2.700 Euro beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.<br />
Renten-/Arbeitslosenversicherung:<br />
(71.400 EUR x 108 Kalendertage)<br />
= 21.420 EUR<br />
360 Kalendertage<br />
bisheriges Entgelt<br />
(3 x 3.300 EUR + 1.980 EUR) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.880 EUR<br />
Differenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.540 EUR<br />
Das Weihnachtsgeld ist also in der vollen Höhe von 3.000 Euro beitragspflichtig in der<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 93