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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Anwendung der Märzklausel<br />

Ist der Beschäftigte krankenversicherungspflichtig?<br />

nein<br />

Wird die monatliche BBG RV durch<br />

laufendes Entgelt und<br />

Einmalzahlung überschritten?<br />

ja<br />

Wird die anteilige Jahres-BBG RV<br />

überschritten?<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Wird die monatliche BBG KV<br />

durch laufendes Entgelt und<br />

Einmalzahlung überschritten?<br />

nein<br />

keine<br />

Anwendung<br />

der<br />

Märzklausel<br />

Wird die anteilige<br />

Jahres-BBG KV<br />

überschritten?<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Märzklausel muss angewandt werden<br />

Beispiel:<br />

Emma Hoop arbeitet seit vielen Jahren bei der Frisch-Fisch-AG. Ihr monatliches Entgelt<br />

beträgt 3.300 Euro. Sie ist krankenversicherungspflichtig. Wegen einer längeren Krankheit<br />

ist Frau Hoop arbeitsunfähig und erhält seit dem 19. April <strong>2014</strong> Krankengeld von der<br />

TK. Obgleich die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, zahlt ihr die Firma im November <strong>2014</strong> ein<br />

Weihnachtsgeld in Höhe von 3.000 Euro.<br />

Maßgebender Zeitraum für die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze:<br />

1. Januar – 18. April <strong>2014</strong> = 108 Kalendertage.<br />

Berechnung:<br />

Kranken-/Pflegeversicherung:<br />

(48.600 EUR x 108 Kalendertage)<br />

360 Kalendertage<br />

= 14.580 EUR<br />

bisheriges Entgelt<br />

(3 x 3.300 EUR + 1.980 EUR) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.880 EUR<br />

Differenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2.700 EUR<br />

Vom Weihnachtsgeld sind also nur 2.700 Euro beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

Renten-/Arbeitslosenversicherung:<br />

(71.400 EUR x 108 Kalendertage)<br />

= 21.420 EUR<br />

360 Kalendertage<br />

bisheriges Entgelt<br />

(3 x 3.300 EUR + 1.980 EUR) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.880 EUR<br />

Differenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.540 EUR<br />

Das Weihnachtsgeld ist also in der vollen Höhe von 3.000 Euro beitragspflichtig in der<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 93

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