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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Den Beschäftigungszeiten gegen Entgelt sind<br />

auch Zeiträume mit verkürztem oder ohne<br />

Arbeitsentgelt gleichgestellt. Dies sind Zeiten<br />

űű<br />

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űű<br />

des Bezuges von Kurzarbeitergeld,<br />

von rechtmäßigen Streiks oder Aussperrungen,<br />

des unbezahlten Urlaubs 198 und<br />

űű<br />

der Arbeitsbummelei 199 .<br />

Beispiel:<br />

Herr Jorn ist seit Jahren bei der Firma<br />

Wecotex beschäftigt. Er ist versicherungspflichtig<br />

in der Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung. Weil sein<br />

Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

übersteigt, ist er kranken- und<br />

pflegeversicherungsfrei. Wegen einer<br />

Gehaltsabsenkung tritt vom 1. Juni <strong>2014</strong><br />

an Versicherungspflicht in der Krankenund<br />

Pflegeversicherung ein. Im November<br />

<strong>2014</strong> erhält er ein Weihnachtsgeld.<br />

Herr Melzer ist seit Jahren bei der Firma Knauser beschäftigt. Er<br />

ist krankenversicherungspflichtig. Wegen fehlender Aufträge wird<br />

in der Firma vom 17. Februar bis 12. April <strong>2014</strong> kurzgearbeitet.<br />

In der Zeit vom 15. Juni bis zum 28. Juli <strong>2014</strong> hat Herr Melzer<br />

unbezahlten Urlaub.<br />

Im November <strong>2014</strong> erhält er ein Weihnachtsgeld.<br />

Maßgebend für die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

sind folgende Zeiten:<br />

1.1. – 14.7.<strong>2014</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 Kalendertage<br />

29.7. – 30.11.<strong>2014</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Kalendertage<br />

gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .317 Kalendertage<br />

Der unbezahlte Urlaub wird nur einen Monat, also vom 15. Juni<br />

bis zum 14. Juli <strong>2014</strong>, berücksichtigt, da die Versicherungspflicht<br />

nur für einen Monat erhalten bleibt.<br />

Die für die Kurzarbeit anzurechnende Zeit ist nicht begrenzt.<br />

Die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

wird wie folgt vorgenommen:<br />

Kranken-/Pflegeversicherung:<br />

(48.600 EUR x 317 Kalendertage)<br />

360 Kalendertage<br />

= 42.795,00 EUR<br />

Renten-/Arbeitslosenversicherung:<br />

(71.400 EUR x 317 Kalendertage) = 62.871,67 EUR<br />

360 Kalendertage<br />

Sind die Zeiten der Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen<br />

nicht deckungsgleich, so sind getrennte Berechnungen<br />

der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze vorzunehmen.<br />

198 Längstens für einen Monat, da die Versicherungspflicht<br />

in diesen Fällen nur für einen Monat erhalten<br />

bleibt.<br />

199 Längstens für einen Monat, da die Versicherungspflicht<br />

in diesen Fällen nur für einen Monat erhalten<br />

bleibt.<br />

Die Berechnung wird wie folgt vorgenommen:<br />

Kranken- und Pflegeversicherung:<br />

Zeitraum:<br />

1. Juni bis 30. November <strong>2014</strong><br />

(48.600 EUR x 180 Kalendertage) = 24.300,00 EUR<br />

360 Kalendertage<br />

Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung:<br />

Zeitraum:<br />

1. Januar bis 30. November <strong>2014</strong><br />

(71.400 EUR x 330 Kalendertage) = 65.450,00 EUR<br />

360 Kalendertage<br />

Bestand im Laufe des Jahres Versicherungsfreiheit<br />

in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung,<br />

war in dieser Zeit aber der Arbeitgeberanteil<br />

zu entrichten, so wird auch dieser<br />

Zeitraum für die Berechnung der anteiligen<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze herangezogen.<br />

Bei privat Krankenversicherten wird im<br />

Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der<br />

Entgeltfortzahlung ein weiterer Monat als<br />

Zeitraum für die Beitragsberechnung herangezogen.<br />

Eine Beitragsfreiheit wie bei Krankengeldbezug<br />

aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gibt es hier nicht.<br />

9.6 Vergleichsberechnung<br />

Der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

sind die in diesem Zeitraum bereits<br />

beitragspflichtigen Entgelte gegenüberzustellen.<br />

Die Differenz stellt den maximal<br />

beitragspflichtigen Teil der Einmalzahlung dar.<br />

Die Einmalzahlung wird also bis zur Höhe des<br />

noch nicht verbrauchten Teils der anteiligen<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung<br />

herangezogen.<br />

90 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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