Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel:<br />
Den Beschäftigungszeiten gegen Entgelt sind<br />
auch Zeiträume mit verkürztem oder ohne<br />
Arbeitsentgelt gleichgestellt. Dies sind Zeiten<br />
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des Bezuges von Kurzarbeitergeld,<br />
von rechtmäßigen Streiks oder Aussperrungen,<br />
des unbezahlten Urlaubs 198 und<br />
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der Arbeitsbummelei 199 .<br />
Beispiel:<br />
Herr Jorn ist seit Jahren bei der Firma<br />
Wecotex beschäftigt. Er ist versicherungspflichtig<br />
in der Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung. Weil sein<br />
Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
übersteigt, ist er kranken- und<br />
pflegeversicherungsfrei. Wegen einer<br />
Gehaltsabsenkung tritt vom 1. Juni <strong>2014</strong><br />
an Versicherungspflicht in der Krankenund<br />
Pflegeversicherung ein. Im November<br />
<strong>2014</strong> erhält er ein Weihnachtsgeld.<br />
Herr Melzer ist seit Jahren bei der Firma Knauser beschäftigt. Er<br />
ist krankenversicherungspflichtig. Wegen fehlender Aufträge wird<br />
in der Firma vom 17. Februar bis 12. April <strong>2014</strong> kurzgearbeitet.<br />
In der Zeit vom 15. Juni bis zum 28. Juli <strong>2014</strong> hat Herr Melzer<br />
unbezahlten Urlaub.<br />
Im November <strong>2014</strong> erhält er ein Weihnachtsgeld.<br />
Maßgebend für die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
sind folgende Zeiten:<br />
1.1. – 14.7.<strong>2014</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 Kalendertage<br />
29.7. – 30.11.<strong>2014</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Kalendertage<br />
gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .317 Kalendertage<br />
Der unbezahlte Urlaub wird nur einen Monat, also vom 15. Juni<br />
bis zum 14. Juli <strong>2014</strong>, berücksichtigt, da die Versicherungspflicht<br />
nur für einen Monat erhalten bleibt.<br />
Die für die Kurzarbeit anzurechnende Zeit ist nicht begrenzt.<br />
Die Berechnung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
wird wie folgt vorgenommen:<br />
Kranken-/Pflegeversicherung:<br />
(48.600 EUR x 317 Kalendertage)<br />
360 Kalendertage<br />
= 42.795,00 EUR<br />
Renten-/Arbeitslosenversicherung:<br />
(71.400 EUR x 317 Kalendertage) = 62.871,67 EUR<br />
360 Kalendertage<br />
Sind die Zeiten der Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen<br />
nicht deckungsgleich, so sind getrennte Berechnungen<br />
der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze vorzunehmen.<br />
198 Längstens für einen Monat, da die Versicherungspflicht<br />
in diesen Fällen nur für einen Monat erhalten<br />
bleibt.<br />
199 Längstens für einen Monat, da die Versicherungspflicht<br />
in diesen Fällen nur für einen Monat erhalten<br />
bleibt.<br />
Die Berechnung wird wie folgt vorgenommen:<br />
Kranken- und Pflegeversicherung:<br />
Zeitraum:<br />
1. Juni bis 30. November <strong>2014</strong><br />
(48.600 EUR x 180 Kalendertage) = 24.300,00 EUR<br />
360 Kalendertage<br />
Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung:<br />
Zeitraum:<br />
1. Januar bis 30. November <strong>2014</strong><br />
(71.400 EUR x 330 Kalendertage) = 65.450,00 EUR<br />
360 Kalendertage<br />
Bestand im Laufe des Jahres Versicherungsfreiheit<br />
in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung,<br />
war in dieser Zeit aber der Arbeitgeberanteil<br />
zu entrichten, so wird auch dieser<br />
Zeitraum für die Berechnung der anteiligen<br />
Jahresbeitragsbemessungsgrenze herangezogen.<br />
Bei privat Krankenversicherten wird im<br />
Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der<br />
Entgeltfortzahlung ein weiterer Monat als<br />
Zeitraum für die Beitragsberechnung herangezogen.<br />
Eine Beitragsfreiheit wie bei Krankengeldbezug<br />
aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
gibt es hier nicht.<br />
9.6 Vergleichsberechnung<br />
Der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
sind die in diesem Zeitraum bereits<br />
beitragspflichtigen Entgelte gegenüberzustellen.<br />
Die Differenz stellt den maximal<br />
beitragspflichtigen Teil der Einmalzahlung dar.<br />
Die Einmalzahlung wird also bis zur Höhe des<br />
noch nicht verbrauchten Teils der anteiligen<br />
Jahresbeitragsbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung<br />
herangezogen.<br />
90 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>