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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Herr Mollhaupt nimmt vom 1. Oktober<br />

bis zum 30. Juni Elternzeit. Im Mai<br />

zahlt die Firma anlässlich ihres Firmenjubiläums<br />

an Herrn Mollhaupt eine<br />

grds. beitragspflichtige Prämie von<br />

1.000 Euro. Da im laufenden Kalenderjahr<br />

noch kein laufendes Arbeitsentgelt<br />

abgerechnet wurde, bleibt die Zahlung<br />

beitragsfrei.<br />

9.4 Prüfung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze<br />

Um festzustellen, ob eine besondere Beitragsberechnung<br />

für eine Einmalzahlung<br />

erforderlich ist, wird zunächst die monatliche<br />

Beitragsbemessungsgrenze zum Vergleich<br />

herangezogen. Dazu werden das laufende<br />

Entgelt des Auszahlungsmonats und der<br />

Betrag der Einmalzahlung zusammengerechnet.<br />

Übersteigt dieser Wert die monatliche<br />

Beitragsbemessungsgrenze nicht, ist keine<br />

gesonderte Berechnung der Einmalzahlung<br />

erforderlich. Als Vergleichswert wird herangezogen:<br />

űű<br />

űű<br />

bei krankenversicherungspflichtigen Beschäftigten<br />

die Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Krankenversicherung,<br />

bei allen anderen die Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Rentenversicherung.<br />

Die Differenzierung ist wegen der unterschiedlichen<br />

Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen<br />

erforderlich. Freiwillig Krankenversicherte<br />

entrichten ihre Kranken- und<br />

Pflegeversicherungsbeiträge schon aus der<br />

Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Beispiel:<br />

Frau Soller arbeitet bei der Firma<br />

Maisch gegen ein monatliches Entgelt<br />

von 2.250 Euro. Sie ist krankenversicherungspflichtig.<br />

Im Mai erhält Frau<br />

Soller ein Urlaubsgeld in Höhe eines<br />

Monatsgehaltes. Insgesamt beträgt ihr<br />

Entgelt in diesem Monat 4.500 Euro<br />

und übersteigt damit die monatliche<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.<br />

Es ist eine besondere<br />

Beitragsberechnung für das Urlaubsgeld<br />

erforderlich.<br />

9.5 Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

Um Einmalzahlungen stärker in die Beitragspflicht<br />

einzubeziehen, wird nicht auf die monatliche<br />

Beitragsbemessungsgrenze, sondern<br />

auf die bis zum Ende des Abrechnungsmonats<br />

geltende anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

abgestellt 197 .<br />

Beispiel:<br />

Das Urlaubsgeld wird im Monat Mai ausgezahlt. Maßgebend ist<br />

die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze für die Zeit vom<br />

1. Januar bis zum 31. Mai.<br />

Dabei werden alle Tage berücksichtigt, an<br />

denen der Versicherte bei dem Arbeitgeber,<br />

der die Einmalzahlung gewährt, versicherungspflichtig<br />

beschäftigt gewesen ist. Volle Kalendermonate<br />

sind mit 30 Tagen, angebrochene<br />

Monate mit den tatsächlichen Kalendertagen<br />

zu berücksichtigen. Die Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

wird mit der Zahl der Kalendertage<br />

multipliziert und durch 360 geteilt.<br />

Beispiel:<br />

Frau Jost arbeitet bei der Firma Schlank als Angestellte. Im April<br />

<strong>2014</strong> erhält sie ein Urlaubsgeld ausgezahlt. Für die Berechnung<br />

der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze wird der Zeitraum<br />

vom 1. Januar bis zum 30. April <strong>2014</strong> herangezogen. Dies<br />

entspricht 120 Kalendertagen. Die Berechnung wird wie folgt<br />

vorgenommen:<br />

Kranken- und Pflegeversicherung:<br />

(48.600 EUR x 120 Kalendertage)<br />

360 Kalendertage<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung:<br />

(71.400 EUR x 120 Kalendertage)<br />

360 Kalendertage<br />

Beispiel:<br />

=16.200 EUR<br />

= 23.800 EUR<br />

Herr Jonathan, ebenfalls bei der Firma Schlank beschäftigt, hat<br />

erst am 15. Januar <strong>2014</strong> seine Beschäftigung aufgenommen.<br />

Auch er erhält im April ein Urlaubsgeld. Hier wird der Zeitraum<br />

vom 15. Januar bis zum 30. April <strong>2014</strong> herangezogen. Dies entspricht<br />

107 Kalendertagen.<br />

197 § 23a Abs. 3 SGB IV<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 89

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