Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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30.01.2014 Aufrufe

Beispiel: Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 2.325,79 Euro. Der Arbeitnehmer ist kinderlos, sodass in der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag zu zahlen ist. Es ergibt sich folgende Berechnung: Krankenversicherung Arbeitgeberanteil: 2.325,79 EUR x 7,3 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169,782 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169,78 EUR Arbeitnehmeranteil: 2.325,79 EUR x 8,2 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,714 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,71 EUR Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360,49 EUR Pflegeversicherung Arbeitgeberanteil: 2.325,79 EUR x 1,025 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,839 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,84 EUR Arbeitnehmeranteil: 2.325,79 EUR x 1,275 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,653 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,65 EUR Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53,49 EUR Rentenversicherung Arbeitgeberanteil: 2.325,79 EUR x 9,45 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219,787 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219,79 EUR Gesamtbeitrag (verdoppelt) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439,58 EUR Arbeitslosenversicherung 2.325,79 EUR x 1,5 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,886 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,89 EUR Gesamtbeitrag (verdoppelt) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,78 EUR Die folgenden Beiträge sind allein vom Arbeitgeber zu zahlen: 8. Beitragsabrechnungszeitraum Als Beitragsabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die Gehaltsabrechnung erfolgt. Dies ist normalerweise der Kalendermonat. 8.1 Zuordnung Die Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zum jeweiligen Kalendermonat ist von entscheidender Bedeutung, weil davon abhängt, welcher Beitragssatz und welche Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung heranzuziehen sind. Für die richtige Zuordnung ist unter anderem entscheidend, ob es sich um laufendes Arbeitsentgelt oder um eine einmalige Zuwendung handelt. Laufendes Arbeitsentgelt sind solche Entgeltbestandteile, die dem Beschäftigten für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum zufließen. Alle anderen Einnahmen, also solche, die nicht für einen bestimmten Abrechnungszeitraum gezahlt werden, sondern an bestimmte Ereignisse geknüpft sind, sind einmalige Einnahmen oder Einmalzahlungen. Dazu gehören zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen. Zu den Einmalzahlungen finden Sie ausführliche Hinweise unter Punkt B 9. Bei dem normalen monatlichen Arbeitsentgelt führt die Zuordnung in der Regel zu keinen Problemen. Einige Entgeltarten werden aber zeitversetzt gezahlt, zum Beispiel Überstundenvergütungen oder Provisionen. Solche Zahlungen gehören grundsätzlich in den Abrechnungszeitraum, in dem die entsprechende Arbeitsleistung erbracht worden ist. Beispiel: Entgeltfortzahlungsversicherung U1 2.325,79 EUR x 2,0* : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46,515 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46,52 EUR Entgeltfortzahlungsversicherung U2 2.325,79 EUR x 0,5* : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,628 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,63 EUR Insolvenzgeldumlage 2.325,79 x 0,15 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,488 EUR gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,49 EUR Die Gesamtzahlung beläuft sich also auf 984,98 Euro. * angenommener Wert (richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Kassen) Herr Lehbert ist Vertreter für einen Buchverlag. Zusätzlich zu seinem Grundgehalt erhält er – je nach Umfang der Bestellungen der von ihm besuchten Buchhandlungen – eine Provision. Da die Fakturierung der Bestellungen und die Ermittlung der erzielten Provisionen immer einige Zeit in Anspruch nimmt, kann die Provision erst später ausgezahlt werden. So erhält Herr Lehbert das Grundgehalt für den Monat März am 15. April ausgezahlt. Die Provisionen für diesen Monat können erst im Juli ausgezahlt werden. Gleichwohl gehören die Provisionszahlungen für März grundsätzlich auch in diesen Abrechnungsmonat. 86 | Beiträge 2014

Um einen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, akzeptieren die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger 193 aber auch die Abrechnung im Monat der Auszahlung unter folgenden Voraussetzungen: űű űű űű die Auszahlung muss im nächsten oder übernächsten Abrechnungszeitraum erfolgen, die einmal getroffene Wahl des Verfahrens (rückwirkende Korrektur oder Abrechnung bei Auszahlung) muss konsequent eingehalten werden, die spätere Auszahlung wird ständig vorgenommen (bei nur gelegentlicher späterer Zahlung solcher Entgeltbestandteile muss eine rückwirkende Korrektur vorgenommen werden). 8.2 Nachzahlungen und rückwirkende Gehaltsänderungen Es kommt vor, dass das Entgelt für bereits abgerechnete Abrechnungszeiträume nachträglich verändert wird. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Nachzahlung handelt, bei der von vornherein ein Rechtsanspruch bestanden hat, oder um eine rückwirkende Gehaltserhöhung, wie zum Beispiel durch eine rückwirkende Tarifvertragsänderung. 8.2.1 Nachzahlung Bei einer Nachzahlung wird eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung erfüllt, die bereits von vornherein bestanden hat. Dies kann zum Beispiel eine Nachzahlung nach einem Arbeitsgerichtsverfahren über die zutreffende tarifliche Einstufung des Mitarbeiters sein. Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Liquiditätsproblemen die Zahlung des Gehaltes oder eines Gehaltsteils erst zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt. In diesen Fällen, in denen also bereits ein Anspruch auf die Vergütung – und damit der Anspruch der Sozialversicherungsträger auf ihre Beiträge – bestanden hat, müssen die betroffenen Entgeltzeiträume neu berechnet werden 194 . Beispiel: Herr Lorenz hat vor dem Arbeitsgericht auf Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe geklagt. Im Urteil vom 10. Oktober wird ihm dies rückwirkend ab 1. März zugebilligt. Die Nachzahlung, die der Arbeitgeber im November vornimmt, muss auf die Abrechnungsmonate März bis Oktober aufgeteilt werden. Es ist also für diese Monate eine Neuberechnung vorzunehmen. 8.2.2 Rückwirkende Gehaltsänderung Eine rückwirkende Gehaltsänderung liegt in der Regel dann vor, wenn durch Tarifvertrag die Gehälter mit Wirkung für die Vergangenheit angehoben werden. In diesen Fällen gelten die Beträge, die für die Zeit bis zum Abschluss des Tarifvertrages nachgezahlt werden, als Einmalzahlung. Vom Tag der Tarifvereinbarung an handelt es sich dagegen um laufendes Entgelt. Grund für diese Regelung ist, dass hier – im Gegensatz zur Gehaltsnachzahlung – vor Vertragsabschluss noch kein Anspruch auf die höhere Gehaltszahlung bestanden hat. Beispiel: Frau Sell ist bei der Firma Schopp als Angestellte beschäftigt. Durch Tarifabschluss vom 18. Juli werden die Gehälter dieser Branche rückwirkend zum 1. Mai pauschal um 200 Euro angehoben. Die Nachzahlung für die Zeit vom 1. Mai bis zum 17. Juli ist als Einmalzahlung zu behandeln, vom 18. Juli an handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt. Dem Abschluss eines Tarifvertrages steht die rückwirkende Vereinbarung durch einzelvertragliche Regelung gleich. Achtung | Auch wenn laufende Entgeltbestandteile aus Vereinfachungsgründen wie einmalig gezahltes Entgelt abgerechnet werden, ändert sich dadurch nichts an ihrer Eigenschaft als laufendes Entgelt. Folge: Sie sind umlagepflichtig zur Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2, wo einmalig gezahltes Entgelt ansonsten nicht der Beitragspflicht unterliegt* * Besprechung zum gemeinsamen Beitragseinzug vom 14./15.11.2012 193 Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 10./11. Mai 1984 194 BSG vom 17.12.1964 – Aktenzeichen 3 RK 74/60 Beiträge 2014 | 87

Beispiel:<br />

Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 2.325,79 Euro. Der Arbeitnehmer<br />

ist kinderlos, sodass in der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag<br />

zu zahlen ist. Es ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Krankenversicherung<br />

Arbeitgeberanteil:<br />

2.325,79 EUR x 7,3 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169,782 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169,78 EUR<br />

Arbeitnehmeranteil:<br />

2.325,79 EUR x 8,2 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,714 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,71 EUR<br />

Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360,49 EUR<br />

Pflegeversicherung<br />

Arbeitgeberanteil:<br />

2.325,79 EUR x 1,025 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,839 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,84 EUR<br />

Arbeitnehmeranteil:<br />

2.325,79 EUR x 1,275 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,653 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,65 EUR<br />

Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53,49 EUR<br />

Rentenversicherung<br />

Arbeitgeberanteil:<br />

2.325,79 EUR x 9,45 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219,787 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219,79 EUR<br />

Gesamtbeitrag (verdoppelt) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439,58 EUR<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

2.325,79 EUR x 1,5 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,886 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,89 EUR<br />

Gesamtbeitrag (verdoppelt) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,78 EUR<br />

Die folgenden <strong>Beiträge</strong> sind allein vom Arbeitgeber zu zahlen:<br />

8. Beitragsabrechnungszeitraum<br />

Als Beitragsabrechnungszeitraum gilt der Zeitraum,<br />

für den die Gehaltsabrechnung erfolgt.<br />

Dies ist normalerweise der Kalendermonat.<br />

8.1 Zuordnung<br />

Die Zuordnung des beitragspflichtigen<br />

Arbeitsentgelts zum jeweiligen Kalendermonat<br />

ist von entscheidender Bedeutung, weil<br />

davon abhängt, welcher Beitragssatz und<br />

welche Beitragsbemessungsgrenze für die<br />

Berechnung heranzuziehen sind.<br />

Für die richtige Zuordnung ist unter anderem<br />

entscheidend, ob es sich um laufendes<br />

Arbeitsentgelt oder um eine einmalige Zuwendung<br />

handelt. Laufendes Arbeitsentgelt<br />

sind solche Entgeltbestandteile, die dem Beschäftigten<br />

für die Arbeit in einem einzelnen<br />

Abrechnungszeitraum zufließen.<br />

Alle anderen Einnahmen, also solche, die<br />

nicht für einen bestimmten Abrechnungszeitraum<br />

gezahlt werden, sondern an bestimmte<br />

Ereignisse geknüpft sind, sind einmalige Einnahmen<br />

oder Einmalzahlungen. Dazu gehören<br />

zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld<br />

oder Jubiläumszuwendungen.<br />

Zu den Einmalzahlungen finden Sie ausführliche<br />

Hinweise unter Punkt B 9.<br />

Bei dem normalen monatlichen Arbeitsentgelt<br />

führt die Zuordnung in der Regel zu keinen<br />

Problemen. Einige Entgeltarten werden aber<br />

zeitversetzt gezahlt, zum Beispiel Überstundenvergütungen<br />

oder Provisionen. Solche<br />

Zahlungen gehören grundsätzlich in den Abrechnungszeitraum,<br />

in dem die entsprechende<br />

Arbeitsleistung erbracht worden ist.<br />

Beispiel:<br />

Entgeltfortzahlungsversicherung U1<br />

2.325,79 EUR x 2,0* : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46,515 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46,52 EUR<br />

Entgeltfortzahlungsversicherung U2<br />

2.325,79 EUR x 0,5* : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,628 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,63 EUR<br />

Insolvenzgeldumlage<br />

2.325,79 x 0,15 : 100 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,488 EUR<br />

gerundet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,49 EUR<br />

Die Gesamtzahlung beläuft sich also auf 984,98 Euro.<br />

* angenommener Wert (richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Kassen)<br />

Herr Lehbert ist Vertreter für einen<br />

Buchverlag. Zusätzlich zu seinem Grundgehalt<br />

erhält er – je nach Umfang der<br />

Bestellungen der von ihm besuchten<br />

Buchhandlungen – eine Provision. Da<br />

die Fakturierung der Bestellungen und<br />

die Ermittlung der erzielten Provisionen<br />

immer einige Zeit in Anspruch nimmt,<br />

kann die Provision erst später ausgezahlt<br />

werden. So erhält Herr Lehbert das<br />

Grundgehalt für den Monat März am<br />

15. April ausgezahlt. Die Provisionen für<br />

diesen Monat können erst im Juli ausgezahlt<br />

werden. Gleichwohl gehören die<br />

Provisionszahlungen für März grundsätzlich<br />

auch in diesen Abrechnungsmonat.<br />

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