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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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dem müssen die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Folgende Rechenwege kommen in Frage 192 :<br />

űű<br />

űű<br />

<strong>Beiträge</strong>, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

je zur Hälfte zu tragen sind,<br />

werden wie folgt errechnet: Das beitragspflichtige<br />

Entgelt wird mit dem halben<br />

Beitragssatz berechnet, woraus sich der<br />

Arbeitnehmeranteil ergibt. Dieser Betrag<br />

wird kaufmännisch gerundet und anschließend<br />

verdoppelt. Daraus ergibt sich der<br />

Gesamtbeitrag.<br />

Beispiel:<br />

Der Rentenversicherungsbeitrag wird<br />

von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je<br />

zur Hälfte gezahlt. Das beitragspflichtige<br />

Entgelt beträgt 2.550 Euro, der Beitragssatz<br />

18,9 v.H.<br />

Berechnung:<br />

2.550 EUR x 9,45 : 100 = 240,98 EUR =<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil. Durch die<br />

Verdopplung ergibt sich der Gesamtbeitrag<br />

von 481,96 Euro.<br />

Sind die <strong>Beiträge</strong> vom Arbeitgeber allein<br />

zu tragen, kann er den zuvor dargestellten<br />

Rechenweg anwenden oder das beitragspflichtige<br />

Entgelt mit dem vollen Beitragssatz<br />

multiplizieren.<br />

Beispiel:<br />

űű<br />

Werden die <strong>Beiträge</strong> von Arbeitgeber und<br />

Beschäftigten nicht je zur Hälfte getragen,<br />

werden beide Beitragsanteile getrennt<br />

berechnet. Der Gesamtbeitrag ergibt sich<br />

dann aus der Addition der beiden Beitragsanteile.<br />

Beispiel:<br />

In der Pflegeversicherung zahlt der<br />

Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes<br />

(1,025 v.H.), der Arbeitnehmer,<br />

da er kinderlos ist, zusätzlich zur Hälfte<br />

des Beitragssatzes noch den Beitragszuschlag<br />

(insgesamt 1,275 v.H.). Das<br />

beitragspflichtige Entgelt beträgt 2.000<br />

Euro.<br />

Berechnung:<br />

AG-Anteil:<br />

2.000 EUR x 1,025 : 100 = . . 20,50 EUR<br />

AN-Anteil:<br />

2.000 EUR x 1,275 : 100 = . . 25,50 EUR<br />

Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . 46,00 EUR<br />

Beim Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung<br />

können der Arbeitnehmerbeitrag<br />

und der Zuschlag getrennt<br />

berechnet und dann zusammengeführt<br />

werden.<br />

Besonderheiten müssen noch in der<br />

Gleitzone (siehe Punkt B 14.2) und bei<br />

der Rentenversicherung eines geringfügig<br />

Beschäftigten (siehe Punkt B 14.1.1)<br />

beachtet werden.<br />

Der Rentenversicherungsbeitrag wird<br />

vom Arbeitgeber allein gezahlt, da es<br />

sich um einen Geringverdiener handelt<br />

(siehe Punkt B 10.5). Das beitragspflichtige<br />

Entgelt beträgt 300 Euro, der Beitragssatz<br />

18,9 v.H.<br />

Berechnung:<br />

300 EUR x 18,9 : 100 = . . . . 56,70 EUR<br />

oder<br />

300 EUR x 9,45 : 100 = . . . . 28,35 EUR<br />

x 2 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56,70 EUR<br />

Durch die unterschiedlichen Berechnungsweisen<br />

kann es im Einzelfall zu Cent-Differenzen kommen.<br />

192 Beitragsverfahrensverordnung<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 85

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