Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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dem müssen die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Folgende Rechenwege kommen in Frage 192 :<br />
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<strong>Beiträge</strong>, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
je zur Hälfte zu tragen sind,<br />
werden wie folgt errechnet: Das beitragspflichtige<br />
Entgelt wird mit dem halben<br />
Beitragssatz berechnet, woraus sich der<br />
Arbeitnehmeranteil ergibt. Dieser Betrag<br />
wird kaufmännisch gerundet und anschließend<br />
verdoppelt. Daraus ergibt sich der<br />
Gesamtbeitrag.<br />
Beispiel:<br />
Der Rentenversicherungsbeitrag wird<br />
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je<br />
zur Hälfte gezahlt. Das beitragspflichtige<br />
Entgelt beträgt 2.550 Euro, der Beitragssatz<br />
18,9 v.H.<br />
Berechnung:<br />
2.550 EUR x 9,45 : 100 = 240,98 EUR =<br />
Arbeitnehmerbeitragsanteil. Durch die<br />
Verdopplung ergibt sich der Gesamtbeitrag<br />
von 481,96 Euro.<br />
Sind die <strong>Beiträge</strong> vom Arbeitgeber allein<br />
zu tragen, kann er den zuvor dargestellten<br />
Rechenweg anwenden oder das beitragspflichtige<br />
Entgelt mit dem vollen Beitragssatz<br />
multiplizieren.<br />
Beispiel:<br />
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Werden die <strong>Beiträge</strong> von Arbeitgeber und<br />
Beschäftigten nicht je zur Hälfte getragen,<br />
werden beide Beitragsanteile getrennt<br />
berechnet. Der Gesamtbeitrag ergibt sich<br />
dann aus der Addition der beiden Beitragsanteile.<br />
Beispiel:<br />
In der Pflegeversicherung zahlt der<br />
Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes<br />
(1,025 v.H.), der Arbeitnehmer,<br />
da er kinderlos ist, zusätzlich zur Hälfte<br />
des Beitragssatzes noch den Beitragszuschlag<br />
(insgesamt 1,275 v.H.). Das<br />
beitragspflichtige Entgelt beträgt 2.000<br />
Euro.<br />
Berechnung:<br />
AG-Anteil:<br />
2.000 EUR x 1,025 : 100 = . . 20,50 EUR<br />
AN-Anteil:<br />
2.000 EUR x 1,275 : 100 = . . 25,50 EUR<br />
Gesamtbeitrag . . . . . . . . . . . 46,00 EUR<br />
Beim Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung<br />
können der Arbeitnehmerbeitrag<br />
und der Zuschlag getrennt<br />
berechnet und dann zusammengeführt<br />
werden.<br />
Besonderheiten müssen noch in der<br />
Gleitzone (siehe Punkt B 14.2) und bei<br />
der Rentenversicherung eines geringfügig<br />
Beschäftigten (siehe Punkt B 14.1.1)<br />
beachtet werden.<br />
Der Rentenversicherungsbeitrag wird<br />
vom Arbeitgeber allein gezahlt, da es<br />
sich um einen Geringverdiener handelt<br />
(siehe Punkt B 10.5). Das beitragspflichtige<br />
Entgelt beträgt 300 Euro, der Beitragssatz<br />
18,9 v.H.<br />
Berechnung:<br />
300 EUR x 18,9 : 100 = . . . . 56,70 EUR<br />
oder<br />
300 EUR x 9,45 : 100 = . . . . 28,35 EUR<br />
x 2 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56,70 EUR<br />
Durch die unterschiedlichen Berechnungsweisen<br />
kann es im Einzelfall zu Cent-Differenzen kommen.<br />
192 Beitragsverfahrensverordnung<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 85