30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beispiel:<br />

Herr Schnatz hat mit seinem Arbeitgeber<br />

unbezahlten Urlaub für die Zeit vom<br />

5. Mai bis zum 28. Mai vereinbart. Für<br />

die Zeit vom 1. bis zum 4. Mai und vom<br />

29. bis zum 31. Mai arbeitet Herr Schnatz<br />

und erhält entsprechendes Entgelt. Bei<br />

der Gehaltsabrechnung wird die Beitragsbemessungsgrenze<br />

nicht anteilig, sondern<br />

für den vollen Monat berechnet, da<br />

durchgehend Versicherungspflicht, aber<br />

keine beitragsfreie Zeit bestanden hat.<br />

Bemessungsgrenzen für Teilzeiträume werden<br />

nach folgender Formel aus dem Jahreswert<br />

errechnet:<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze x Kalendertage<br />

360<br />

Der volle Monat wird mit 30 Tagen angesetzt,<br />

Teilmonate mit der Anzahl der tatsächlichen<br />

Kalendertage.<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Zeiten des Bezuges von Verletztengeld<br />

oder Übergangsgeld während medizinischer<br />

Rehabilitationsmaßnahmen,<br />

Zeiten des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld,<br />

Zeiten des Bezuges von Elterngeld.<br />

Auch wenn im Gesetz der Bezug von Verletzten-<br />

oder Übergangsgeld nicht explizit genannt<br />

ist, besteht auch während solcher Zeiten Beitragsfreiheit.<br />

Hintergrund hierfür ist, dass im<br />

Regelfall zeitgleich ein Anspruch auf Krankengeld<br />

bestehen würde, der allerdings wegen<br />

der anderen, vorrangigen Leistung ruht. Die<br />

Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf<br />

die entsprechende Sozialleistung. Bei daneben<br />

gezahltem Arbeitsentgelt gelten unterschiedliche<br />

Regelungen.<br />

Beitragsfrei bleiben<br />

űű<br />

űű<br />

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld,<br />

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld,<br />

Beispiel:<br />

Herr Seltsam ist bei der Firma Marco beschäftigt. Aufgrund einer<br />

Arbeitsunfähigkeit kann er vom 4. März bis zum 15. Mai nicht<br />

arbeiten. Das Entgelt erhält er bis zum 14. April fortgezahlt (42<br />

Kalendertage). Während des Krankengeldbezuges vom 15. April<br />

bis zum 15. Mai ist Herr Seltsam beitragsfrei.<br />

Im April besteht nur für die Zeit vom 1. April bis 14. April Beitragspflicht.<br />

Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze errechnet sich<br />

wie folgt:<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze x 14 (Kalendertage)<br />

360 (Kalendertage)<br />

Im Monat Mai besteht für die Zeit vom 15. Mai bis 31. Mai Beitragspflicht.<br />

Die Berechnung lautet:<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze x 17 (Kalendertage)<br />

360 (Kalendertage)<br />

6. Beitragsfreiheit<br />

Grundsätzlich besteht für jeden Tag der Mitgliedschaft<br />

bzw. der Versicherungspflicht auch<br />

Beitragspflicht. Für bestimmte Zeiträume liegt<br />

allerdings Beitragsfreiheit 190 vor. Es handelt<br />

sich dabei um<br />

űű<br />

Zeiten des Anspruchs auf Krankengeld,<br />

űű<br />

űű<br />

während der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlte<br />

vermögenswirksame Leistungen,<br />

Ausgleich des Arbeitgebers für die vom<br />

Krankengeld abzuziehenden Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherungsbeiträge.<br />

Beitragspflichtig ist hingegen Arbeitsentgelt,<br />

das während der Zeiten der Wiedereingliederung<br />

gezahlt wird.<br />

Während des Elterngeldes oder der Elternzeit<br />

gezahlte Bezüge sind ebenfalls beitragspflichtig.<br />

Dies gilt allerdings nicht, soweit der Arbeitgeber<br />

Bezüge, die auch während der aktiven<br />

Beschäftigung beitragsfrei sind, weiterzahlt<br />

(zum Beispiel Direktversicherungsbeiträge).<br />

Bei unbezahltem Urlaub oder anderen Fehlzeiten<br />

handelt es sich nicht um eine beitragsfreie<br />

Zeit in diesem Sinne. Aus diesem Grund wird<br />

die Dauer des Mitgliedschaftserhalts auch als<br />

beitragspflichtige Zeit angerechnet 191 . Das hat<br />

insbesondere bei der Beitragsberechnung von<br />

Einmalzahlungen Auswirkungen.<br />

7. Berechnung der <strong>Beiträge</strong><br />

Die Berechnung der <strong>Beiträge</strong> erfolgt grundsätzlich<br />

für alle Versicherungszweige in gleicher<br />

Weise, allerdings kann es Unterschiede je<br />

nach der Tragung der <strong>Beiträge</strong> geben. Außer-<br />

190 § 224 SGB V<br />

191 § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV<br />

84 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!