Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Einkommensentwicklung angepasst. Ausgangsbasis<br />
ist die jährliche Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversicherung 187 .<br />
Aus diesem Betrag werden alle anderen<br />
Grenzwerte und Teilbeträge errechnet.<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze in der<br />
Arbeitslosenversicherung entspricht dem<br />
Wert in der Rentenversicherung 188 . Für die<br />
Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine<br />
niedrigere Grenze 189 . In der Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung wird nach den alten<br />
und neuen Bundesländern differenziert. Für<br />
die Kranken- und Pflegeversicherung gelten<br />
einheitliche Werte.<br />
In der Unfallversicherung gibt es keine einheitliche<br />
Beitragsbemessungsgrenze. Vielmehr<br />
wird diese von den einzelnen Unfallversicherungsträgern<br />
in ihrer Satzung festgelegt.<br />
Hier wird auch nur mit dem entsprechenden<br />
Jahreswert gerechnet, eine anteilige Berücksichtigung<br />
pro Kalendermonat gibt es nicht.<br />
5.2 Teillohnzahlungszeitraum<br />
Wird nur für einen Teil des Abrechnungszeitraumes<br />
Entgelt gezahlt, so ist in der Regel<br />
die Beitragsbemessungsgrenze anteilig zu<br />
berechnen. Dies gilt aber nur, wenn entweder<br />
kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine<br />
Versicherungspflicht bestanden hat (etwa<br />
bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im<br />
Laufe eines Monats), oder eine beitragsfreie<br />
Zeit (siehe auch Punkt B 6) bestanden hat. In<br />
den Fällen, in denen die Versicherungspflicht<br />
ohne Entgeltzahlung weiter besteht, aber keine<br />
Beitragsfreiheit vorliegt (zum Beispiel bei<br />
unbezahltem Urlaub oder Arbeitsbummelei),<br />
bleibt der volle Zeitraum beitragspflichtig.<br />
Es sind die Beträge der nachstehenden Tabelle<br />
maßgebend:<br />
2013<br />
Kranken-/Pflegeversicherung<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung*<br />
West<br />
Ost<br />
monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich<br />
3.937,50 47.250,00 5.800,00 69.600,00 4.900,00 58.800,00<br />
<strong>2014</strong><br />
Kranken-/Pflegeversicherung<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung*<br />
West<br />
Ost<br />
monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich<br />
4.050,00 48.600,00 5.950,00 71.400,00 5.000,00 60.000,00<br />
*) Für die knappschaftliche Versicherung gelten höhere<br />
Werte.<br />
187 § 159 SGB VI<br />
188 § 341 Abs. 4 SGB III<br />
189 § 223 Abs. 3 SGB V<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 83