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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Bei einer Nettolohnvereinbarung gelten für<br />

die Frage, ob die Regelungen zur Gleitzone<br />

anzuwenden sind, besondere Bestimmungen<br />

(siehe Punkt B 14.2).<br />

4.4.2 Pauschalbesteuerte Bezüge<br />

Bei pauschal besteuerten Bezügen ist zu<br />

unterscheiden, um welche Art der Bezüge es<br />

sich handelt und nach welcher Vorschrift des<br />

EStG die Pauschalversteuerung vorgenommen<br />

wurde.<br />

Grundsätzlich unterliegen auch pauschal<br />

versteuerte Einkünfte der Beitragspflicht.<br />

Ausnahmen sind:<br />

űű<br />

sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1 EStG, soweit es sich nicht um einmalig<br />

gezahltes Arbeitsentgelt handelt,<br />

űű<br />

űű<br />

Achtung | Obgleich die EDV-Programme<br />

die Netto-/Brutto-Hochrechnung vornehmen,<br />

sollte der Arbeitgeber solche<br />

Vereinbarungen möglichst vermeiden.<br />

Neben dem zusätzlichen Aufwand bei<br />

der Gehaltsabrechnung sind auch die<br />

Kosten nicht sicher kalkulierbar. Eine<br />

Änderung der Steuerklasse wirkt sich<br />

zum Beispiel unmittelbar auf die Errechnung<br />

des Bruttoentgelts und damit<br />

auf die vom Arbeitgeber zu tragenden<br />

Kosten aus.<br />

Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG,<br />

<strong>Beiträge</strong> und Zuwendungen nach § 40b<br />

EStG, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern<br />

gewährt werden.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die<br />

Bezüge pauschal versteuert werden könnten,<br />

sondern die Pauschalversteuerung muss tatsächlich<br />

erfolgen. Bei den Einnahmen nach<br />

§ 40 Abs. 2 EStG und bei Zukunftssicherungsleistungen<br />

nach § 40b EStG kann die Pauschalversteuerung<br />

allerdings auch zu einem<br />

späteren Zeitpunkt (zum Beispiel am Ende<br />

des Kalenderjahres) vorgenommen werden 180 .<br />

Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung<br />

setzt generell die tatsächliche Pauschalversteuerung<br />

voraus. Nimmt der Arbeitgeber<br />

die Regelbesteuerung vor, besteht Beitragspflicht.<br />

In jedem Fall muss zunächst die Möglichkeit<br />

der Pauschalierung geprüft werden.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung<br />

gehen wir hier nicht im Detail ein.<br />

Für Entgeltbestandteile, die zunächst nicht<br />

oder zu niedrig besteuert wurden, kann bei<br />

einer Nachforderung des Finanzamtes (Lohnsteueraußenprüfung)<br />

unter Umständen auch<br />

eine pauschalierte Versteuerung zugelassen<br />

werden. Dadurch werden solche Bezüge aber<br />

nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung.<br />

Vielmehr sind dafür, soweit noch nicht geschehen,<br />

nachträglich <strong>Beiträge</strong> zu berechnen.<br />

Aus diesem Grund lassen sich die Betriebsprüfer<br />

der Rentenversicherung die Lohnsteuerhaftungsbescheide<br />

vorlegen (siehe<br />

auch Punkt D 3.2.1).<br />

Wird das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten<br />

oder einer kurzfristigen Beschäftigung<br />

vom Arbeitgeber pauschal versteuert, hat<br />

dies keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.<br />

Ggf. sind pauschalierte <strong>Beiträge</strong> (bei<br />

geringfügig entlohnten Beschäftigungen) oder<br />

bei bestehender Versicherungspflicht die üblichen<br />

Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.<br />

4.4.3 Sachbezüge<br />

Um eine einheitliche Regelung bei vom<br />

Arbeitgeber gewährten Sachbezügen zu<br />

erreichen, sind in der SV-Entgeltverordnung<br />

jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus die zu<br />

berücksichtigenden Geldwerte festgelegt.<br />

Darin ist festgeschrieben, welche Beträge als<br />

geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig<br />

sind. Die Tabelle differenziert zwischen<br />

freier Verpflegung, Unterkunft und Wohnung.<br />

Werden Sachbezüge nur für einen Teil eines<br />

Abrechnungszeitraumes gewährt, so wird der<br />

Tabellenwert durch 30 dividiert und kaufmännisch<br />

gerundet. Dieser Tageswert wird mit der<br />

Anzahl der Tage multipliziert.<br />

Unter einer Wohnung versteht man eine<br />

geschlossene Einheit von Räumen, in denen<br />

ein selbstständiger Haushalt geführt werden<br />

kann. Entscheidend ist das Vorhandensein<br />

einer Kochstelle und einer Toilette. Handelt es<br />

sich um eine Wohnung in diesem Sinne, wird<br />

der steuer- und beitragspflichtige geldwerte<br />

Vorteil in Höhe des ortsüblichen Mietpreises<br />

angesetzt.<br />

Handelt es sich nicht um eine Wohnung, sondern<br />

lediglich um eine Unterkunft, so gelten<br />

die pauschalisierten Werte aus der SV-Entgeltverordnung<br />

als beitragspflichtiges Entgelt.<br />

Werte <strong>2014</strong><br />

Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr<br />

<strong>2014</strong> finden Sie im Internet unter<br />

www.firmenkunden.tk.de.<br />

180 Zu pauschal besteuerten Zukunftssicherungsleistungen<br />

siehe Punkt B 4.3.<br />

80 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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