Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Bei einer Nettolohnvereinbarung gelten für<br />
die Frage, ob die Regelungen zur Gleitzone<br />
anzuwenden sind, besondere Bestimmungen<br />
(siehe Punkt B 14.2).<br />
4.4.2 Pauschalbesteuerte Bezüge<br />
Bei pauschal besteuerten Bezügen ist zu<br />
unterscheiden, um welche Art der Bezüge es<br />
sich handelt und nach welcher Vorschrift des<br />
EStG die Pauschalversteuerung vorgenommen<br />
wurde.<br />
Grundsätzlich unterliegen auch pauschal<br />
versteuerte Einkünfte der Beitragspflicht.<br />
Ausnahmen sind:<br />
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sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 EStG, soweit es sich nicht um einmalig<br />
gezahltes Arbeitsentgelt handelt,<br />
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Achtung | Obgleich die EDV-Programme<br />
die Netto-/Brutto-Hochrechnung vornehmen,<br />
sollte der Arbeitgeber solche<br />
Vereinbarungen möglichst vermeiden.<br />
Neben dem zusätzlichen Aufwand bei<br />
der Gehaltsabrechnung sind auch die<br />
Kosten nicht sicher kalkulierbar. Eine<br />
Änderung der Steuerklasse wirkt sich<br />
zum Beispiel unmittelbar auf die Errechnung<br />
des Bruttoentgelts und damit<br />
auf die vom Arbeitgeber zu tragenden<br />
Kosten aus.<br />
Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG,<br />
<strong>Beiträge</strong> und Zuwendungen nach § 40b<br />
EStG, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern<br />
gewährt werden.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die<br />
Bezüge pauschal versteuert werden könnten,<br />
sondern die Pauschalversteuerung muss tatsächlich<br />
erfolgen. Bei den Einnahmen nach<br />
§ 40 Abs. 2 EStG und bei Zukunftssicherungsleistungen<br />
nach § 40b EStG kann die Pauschalversteuerung<br />
allerdings auch zu einem<br />
späteren Zeitpunkt (zum Beispiel am Ende<br />
des Kalenderjahres) vorgenommen werden 180 .<br />
Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung<br />
setzt generell die tatsächliche Pauschalversteuerung<br />
voraus. Nimmt der Arbeitgeber<br />
die Regelbesteuerung vor, besteht Beitragspflicht.<br />
In jedem Fall muss zunächst die Möglichkeit<br />
der Pauschalierung geprüft werden.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung<br />
gehen wir hier nicht im Detail ein.<br />
Für Entgeltbestandteile, die zunächst nicht<br />
oder zu niedrig besteuert wurden, kann bei<br />
einer Nachforderung des Finanzamtes (Lohnsteueraußenprüfung)<br />
unter Umständen auch<br />
eine pauschalierte Versteuerung zugelassen<br />
werden. Dadurch werden solche Bezüge aber<br />
nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung.<br />
Vielmehr sind dafür, soweit noch nicht geschehen,<br />
nachträglich <strong>Beiträge</strong> zu berechnen.<br />
Aus diesem Grund lassen sich die Betriebsprüfer<br />
der Rentenversicherung die Lohnsteuerhaftungsbescheide<br />
vorlegen (siehe<br />
auch Punkt D 3.2.1).<br />
Wird das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten<br />
oder einer kurzfristigen Beschäftigung<br />
vom Arbeitgeber pauschal versteuert, hat<br />
dies keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.<br />
Ggf. sind pauschalierte <strong>Beiträge</strong> (bei<br />
geringfügig entlohnten Beschäftigungen) oder<br />
bei bestehender Versicherungspflicht die üblichen<br />
Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.<br />
4.4.3 Sachbezüge<br />
Um eine einheitliche Regelung bei vom<br />
Arbeitgeber gewährten Sachbezügen zu<br />
erreichen, sind in der SV-Entgeltverordnung<br />
jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus die zu<br />
berücksichtigenden Geldwerte festgelegt.<br />
Darin ist festgeschrieben, welche Beträge als<br />
geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig<br />
sind. Die Tabelle differenziert zwischen<br />
freier Verpflegung, Unterkunft und Wohnung.<br />
Werden Sachbezüge nur für einen Teil eines<br />
Abrechnungszeitraumes gewährt, so wird der<br />
Tabellenwert durch 30 dividiert und kaufmännisch<br />
gerundet. Dieser Tageswert wird mit der<br />
Anzahl der Tage multipliziert.<br />
Unter einer Wohnung versteht man eine<br />
geschlossene Einheit von Räumen, in denen<br />
ein selbstständiger Haushalt geführt werden<br />
kann. Entscheidend ist das Vorhandensein<br />
einer Kochstelle und einer Toilette. Handelt es<br />
sich um eine Wohnung in diesem Sinne, wird<br />
der steuer- und beitragspflichtige geldwerte<br />
Vorteil in Höhe des ortsüblichen Mietpreises<br />
angesetzt.<br />
Handelt es sich nicht um eine Wohnung, sondern<br />
lediglich um eine Unterkunft, so gelten<br />
die pauschalisierten Werte aus der SV-Entgeltverordnung<br />
als beitragspflichtiges Entgelt.<br />
Werte <strong>2014</strong><br />
Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr<br />
<strong>2014</strong> finden Sie im Internet unter<br />
www.firmenkunden.tk.de.<br />
180 Zu pauschal besteuerten Zukunftssicherungsleistungen<br />
siehe Punkt B 4.3.<br />
80 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>