Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer (Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung) wechselt zum 1. August<br />
2013 den Arbeitgeber. Beim neuen Arbeitgeber muss der Nachweis der Elterneigenschaft<br />
bis zum 31. Oktober 2013 vorgelegt werden, damit die Befreiung rückwirkend zum Beginn<br />
der Beschäftigung wirksam werden kann.<br />
Beispiele:<br />
Wirkung des Nachweises der Elterneigenschaft<br />
Ereignis Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3<br />
Geburt*) des Kindes am 27.9.1995 30.4.<strong>2014</strong> 3.10.2013<br />
Nachweis über die Geburt*)<br />
des Kindes<br />
22.7.<strong>2014</strong> 29.7.<strong>2014</strong> 15.2.<strong>2014</strong><br />
Beitragszuschlag ist nicht<br />
(mehr) zu zahlen ab<br />
1.8.<strong>2014</strong> 1.4.<strong>2014</strong> 1.3.<strong>2014</strong><br />
* bzw. Adoption, Vorliegen der Stief-/Pflegeelterneigenschaft<br />
3.3.6 Berechnung des Beitragszuschlags<br />
Der Beitragszuschlag wird aus derselben<br />
Bemessungsgrundlage berechnet wie der<br />
„normale“ Beitrag zur Pflegeversicherung. Er<br />
beträgt einheitlich 0,25 v.H. und wird grundsätzlich<br />
nur vom Arbeitnehmer getragen.<br />
Ausnahme: Bei Geringverdienern (Auszubildende<br />
mit einem Entgelt bis zu 325 Euro<br />
monatlich 171 ) muss der Arbeitgeber neben den<br />
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen auch<br />
den Beitragszuschlag tragen.<br />
Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen<br />
monatlichen Entgelt zwischen 450,01 Euro<br />
und 850,00 Euro (Gleitzone) wird auch der<br />
Beitragszuschlag aus dem mit dem Faktor „F“<br />
ermittelten verringerten Entgelt berechnet.<br />
Bei Kurzarbeit wird der Beitragszuschlag nur<br />
aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt<br />
berechnet 172 .<br />
171 siehe auch Punkt B 10.5<br />
172 Die Bundesagentur für Arbeit zahlt einen Pauschalbetrag<br />
für den Beitragszuschlag aus den Sozialleistungen.<br />
Bei Mehrfachbeschäftigten ist der Beitragszuschlag<br />
aus dem Entgelt jedes Beschäftigungsverhältnisses<br />
zu zahlen. Übersteigen die<br />
Entgelte insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze,<br />
ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt<br />
im Verhältnis der Entgelte zueinander auf<br />
die einzelnen Beschäftigungen zu verteilen 173 .<br />
Diese Verteilung gilt auch für die Berechnung<br />
des Zuschlags.<br />
Wichtig | Der Beitragszuschlag wird<br />
bei der Berechnung des (Höchst-) Beitragszuschusses<br />
für privat oder freiwillig<br />
Versicherte nicht berücksichtigt.<br />
3.3.7 Dokumentation der Zuschlags freiheit<br />
Da die Zuschlagspflicht nach dem Gesetz der<br />
Regelfall ist, muss der Arbeitgeber jeweils im<br />
Falle einer Betriebsprüfung nachweisen, dass<br />
er zu Recht den Zuschlag nicht einbehalten<br />
hat. Sie sollten also die Nachweise sehr sorgfältig<br />
in den Lohnunterlagen dokumentieren<br />
und insbesondere den Tag des Eingangs des<br />
Nachweises festhalten. Bei im Ausland ge-<br />
173 siehe Punkt B 14.4<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 77