Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Krankenversicherung<br />
Pflegeversicherung<br />
Rentenversicherung<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Bei Beziehern einer Vollrente wegen Alters<br />
gelten folgende Regelungen:<br />
Es besteht Versicherungspflicht wie bei<br />
anderen Arbeitnehmern auch. Da jedoch kein<br />
Anspruch auf Krankengeld mehr besteht,<br />
werden die <strong>Beiträge</strong> nach dem ermäßigten<br />
Beitragssatz erhoben.<br />
keine Besonderheiten<br />
Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind<br />
rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat<br />
jedoch seinen Beitragsanteil zu zahlen.<br />
Versicherungspflicht besteht nur bis zum Ablauf<br />
des Monats, in dem der Beschäftigte das<br />
Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht<br />
hat. Der Arbeitgeber hat jedoch seinen Beitragsanteil<br />
zu zahlen.<br />
Bezieher einer Teilrente wegen Alters werden<br />
wie Beschäftigte ohne Rentenbezug behandelt.<br />
2.6.2 Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente/vollen<br />
Erwerbsminderungsrente<br />
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />
ist seit 2001 an die Stelle der Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
getreten. Aufgrund langer<br />
Übergangsbestimmungen werden die beiden<br />
Rentenarten noch für viele Jahre nebeneinander<br />
Bestand haben.<br />
Für Bezieher einer solchen Rente gelten –<br />
sofern die Beschäftigung mehr als geringfügig<br />
ausgeübt wird – folgende Regelung:<br />
Es besteht Versicherungspflicht, wie bei<br />
anderen Arbeitnehmern auch. Da jedoch kein<br />
Anspruch auf Krankengeld mehr besteht,<br />
werden die <strong>Beiträge</strong> nach dem ermäßigten<br />
Beitragssatz erhoben.<br />
keine Besonderheiten<br />
2.6.3 Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente/teilweisen<br />
Erwerbsminderungsrente<br />
Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente bzw.<br />
einer teilweisen Erwerbsminderungsrente<br />
(seit 2001) sind grundsätzlich in vollem Umfang<br />
versicherungspflichtig.<br />
2.6.4 Hinzuverdienst<br />
Lediglich bei Altersrentnern, die die Regelaltersgrenze<br />
erreicht haben, ist der Hinzuverdienst<br />
zur Rente nicht beschränkt. Bei allen<br />
anderen müssen Einkommensgrenzen beachtet<br />
werden, da ansonsten die Rente ganz<br />
oder teilweise entzogen werden kann.<br />
Arbeitnehmerinformation | Arbeitgeber<br />
sollten ihre Beschäftigten, die eine<br />
Rente beziehen, darauf hinweisen. Diese<br />
sollten sich möglichst vor Aufnahme<br />
der Beschäftigung mit dem zuständigen<br />
Rentenversicherungsträger in Verbindung<br />
setzen, um Rechts- und Einkommensnachteile<br />
zu vermeiden.<br />
2.7 Beschäftigung von Beamten und<br />
Pensionären<br />
2.7.1 Beamte und beamtenähnliche<br />
Beschäftigte<br />
Beamte, Richter, Soldaten der Bundeswehr<br />
und beamtenähnliche Beschäftigte sind<br />
unter bestimmten Voraussetzungen in einer<br />
solchen Beschäftigung versicherungsfrei in<br />
der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Diese Versicherungsfreiheit<br />
bezieht sich aber grundsätzlich nur auf die<br />
Beamtentätigkeit.<br />
Übt ein Beamter nebenher eine Beschäftigung<br />
bei einem privaten Arbeitgeber aus, so<br />
ist diese Beschäftigung versicherungsfrei in<br />
der Kranken- und Pflegeversicherung 113 . In<br />
den anderen Versicherungszweigen gelten die<br />
üblichen Grundsätze über die Versicherungspflicht.<br />
Krankenversicherung<br />
Pflegeversicherung<br />
Rentenversicherung<br />
Es besteht Rentenversicherungspflicht. Gezahlte<br />
<strong>Beiträge</strong> werden bei einer späteren Umwandlung<br />
in eine Altersrente berücksichtigt.<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Es besteht keine Versicherungspflicht * . Der<br />
Rentenbezieher steht aufgrund seiner Erwerbsminderung<br />
dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
nicht zur Verfügung. Es ist auch kein<br />
Arbeitgeberanteil zu entrichten. Die Agentur<br />
für Arbeit muss die Minderung der Leistungsfähigkeit<br />
formal feststellen.<br />
* § 08 Abs. 1 Nr. 2 SGB III<br />
113 § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V<br />
62 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>