Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Studentenbeschäftigung<br />
Ist die Beschäftigung geringfügig<br />
entlohnt?<br />
nein<br />
Die Beschäftigung ist auf jeden Fall<br />
rentenversicherungspflichtig.<br />
Eine Befreiung ist nicht möglich.<br />
ja<br />
Die Beschäftigung ist<br />
versicherungsfrei in der Kranken-,<br />
Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />
In der Rentenversicherung besteht<br />
Versicherungspflicht, ein Befreiungsantrag<br />
kann gestellt werden.<br />
Handelt es sich um einen<br />
„ordentlich” Studierenden?<br />
ja<br />
Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit<br />
mehr als 20 Stunden?<br />
ja<br />
Wird die Beschäftigung nur in den<br />
Semesterferien ausgeübt?<br />
nein<br />
Ist die Beschäftigung auf nicht<br />
mehr als zwei Monate befristet?<br />
ja<br />
Wird die Beschäftigung berufsmäßig<br />
ausgeübt?<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Die Beschäftigung ist versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Die Beschäftigung ist versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
Berufsmäßigkeit<br />
Versicherungsfreiheit im Rahmen der Werkstudentenregelung<br />
kommt nicht mehr in Betracht,<br />
wenn die Beschäftigung berufsmäßig<br />
ausgeübt wird.<br />
Achtung | Der Begriff der „Berufsmäßigkeit“<br />
ist nicht zu verwechseln mit der<br />
„Berufsmäßigkeit“ bei einer geringfügigen<br />
Beschäftigung. Die Berufsmäßigkeit<br />
ist dort anders definiert (siehe Punkt<br />
A 2.2.3)!<br />
Berufsmäßigkeit liegt bei Studenten vor,<br />
wenn diese mehrfach innerhalb eines Jahres<br />
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr<br />
als 20 Stunden beschäftigt sind, und diese<br />
Beschäftigungszeiten zusammengerechnet<br />
mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage)<br />
betragen. Da der Student dann an mehr als<br />
der Hälfte des Jahres zu mehr als 50 v.H.<br />
der wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt<br />
ist, ist der Schwerpunkt seiner Tätigkeit nicht<br />
mehr im Studium zu sehen. Von seinem Erscheinungsbild<br />
gilt er dann als Arbeitnehmer,<br />
sodass Versicherungspflicht in der Kranken-,<br />
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
besteht.<br />
Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit wird<br />
vom Ende der zu beurteilenden Beschäftigung<br />
ein Jahr zurückgerechnet. Angerechnet<br />
werden alle in dieser Zeit ausgeübten<br />
Beschäftigungen, die mehr als 20 Stunden<br />
wöchentlich ausgeübt wurden. Die versicherungsrechtliche<br />
Beurteilung dieser Beschäftigungen<br />
spielt dabei keine Rolle.<br />
58 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>