30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kurzfristige Beschäftigungen (gilt nicht für Studentenbeschäftigungen)<br />

Wird die Beschäftigung mehr<br />

als geringfügig ausgeübt?<br />

ja<br />

nein<br />

Prüfung geringfügige<br />

Beschäftigung vornehmen.<br />

Wird die Beschäftigung an mindestens fünf<br />

Tagen wöchentlich ausgeübt?<br />

ja<br />

nein<br />

Ist die Beschäftigung befristet auf ...<br />

... nicht mehr als<br />

zwei Monate?<br />

... nicht mehr als<br />

50 Arbeitstage?<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />

in der<br />

Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung.<br />

ja<br />

Die Beschäftigung ist<br />

versicherungspflichtig<br />

in der Kranken-, Pflege-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Werden Leistungen von der Arbeitsagentur<br />

bezogen oder ist der Beschäftigte arbeitslos<br />

gemeldet?<br />

nein<br />

Wurden im Kalenderjahr weitere<br />

Beschäftigungen ausgeübt?<br />

ja<br />

Wird die Grenze von zwei Monaten/<br />

50 Arbeitstagen insgesamt überschritten?<br />

ja<br />

Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />

in der Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung.<br />

nein<br />

ja<br />

Die Beschäftigung ist<br />

versicherungsfrei<br />

in der Kranken-, Pflege-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

nein<br />

ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich<br />

um denselben oder unterschiedliche Arbeitgeber<br />

handelt. Wird durch die Zusammenrechnung<br />

die Grenze von zwei Monaten oder 50<br />

Arbeitstagen überschritten, so tritt Versicherungspflicht<br />

ein. Nicht berücksichtigt werden<br />

Beschäftigungen, die als geringfügig entlohnt<br />

versicherungsfrei gewesen sind, es sei denn,<br />

sie sind zugleich auch kurzfristig.<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!