Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Kurzfristige Beschäftigungen (gilt nicht für Studentenbeschäftigungen)<br />
Wird die Beschäftigung mehr<br />
als geringfügig ausgeübt?<br />
ja<br />
nein<br />
Prüfung geringfügige<br />
Beschäftigung vornehmen.<br />
Wird die Beschäftigung an mindestens fünf<br />
Tagen wöchentlich ausgeübt?<br />
ja<br />
nein<br />
Ist die Beschäftigung befristet auf ...<br />
... nicht mehr als<br />
zwei Monate?<br />
... nicht mehr als<br />
50 Arbeitstage?<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der<br />
Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
ja<br />
Die Beschäftigung ist<br />
versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Werden Leistungen von der Arbeitsagentur<br />
bezogen oder ist der Beschäftigte arbeitslos<br />
gemeldet?<br />
nein<br />
Wurden im Kalenderjahr weitere<br />
Beschäftigungen ausgeübt?<br />
ja<br />
Wird die Grenze von zwei Monaten/<br />
50 Arbeitstagen insgesamt überschritten?<br />
ja<br />
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
nein<br />
ja<br />
Die Beschäftigung ist<br />
versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
nein<br />
ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich<br />
um denselben oder unterschiedliche Arbeitgeber<br />
handelt. Wird durch die Zusammenrechnung<br />
die Grenze von zwei Monaten oder 50<br />
Arbeitstagen überschritten, so tritt Versicherungspflicht<br />
ein. Nicht berücksichtigt werden<br />
Beschäftigungen, die als geringfügig entlohnt<br />
versicherungsfrei gewesen sind, es sei denn,<br />
sie sind zugleich auch kurzfristig.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 49