Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen<br />
Beträgt das Entgelt aus der zu<br />
beurteilenden Beschäftigung mehr<br />
als 450 Euro?<br />
nein<br />
Werden weitere Beschäftigungen<br />
ausgeübt?<br />
ja<br />
Wird lediglich eine weitere<br />
Beschäftigung ausgeübt und<br />
handelt es sich dabei um eine<br />
Hauptbeschäftigung?<br />
nein<br />
Betragen die Entgelte zusammen<br />
mehr als 450 Euro?<br />
nein<br />
Die Beschäftigung ist versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflegeund<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
In der Rentenversicherung besteht<br />
Versicherungspflicht, eine<br />
Befreiung auf Antrag ist möglich.<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-,<br />
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Die Beschäftigung ist<br />
versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
In der Rentenversicherung<br />
besteht Versicherungspflicht,<br />
eine Befreiung auf Antrag ist<br />
möglich.<br />
Die Beschäftigung ist<br />
versicherungspflichtig in der<br />
Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
Beispiel:<br />
Beispiel:<br />
Herr Gans übt eine Hauptbeschäftigung<br />
aus. Für 38 Wochenstunden erzielt er ein<br />
monatliches Entgelt von 2.500 Euro. Die<br />
Beschäftigung ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung. Am 1. Juni<br />
2013 nimmt er eine weitere Beschäftigung<br />
bei der Firma Schulz auf. Dort erhält<br />
er ein Monatsentgelt von 450 Euro.<br />
Die Nebenbeschäftigung ist geringfügig.<br />
Eine Zusammenrechnung mit der<br />
Hauptbeschäftigung erfolgt nicht. Die<br />
Beschäftigung bei der Firma Schulz ist<br />
versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-<br />
und Arbeitslosenversicherung. In der<br />
Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht,<br />
von der sich Herr Gans auf<br />
Antrag befreien lassen kann.<br />
Herr Harden ist Beamter und als solcher<br />
sozialversicherungsfrei. Nebenher übt er<br />
ab 1. März 2013 zwei weitere Beschäftigungen<br />
als Hausmeister und Prospektverteiler<br />
aus. Dort verdient er 230 Euro<br />
bzw. 150 Euro.<br />
Die geringfügigen Beschäftigungen werden<br />
zwar zusammengerechnet, nicht<br />
jedoch mit der Hauptbeschäftigung als<br />
Beamter. Die Entgeltgrenze von 450<br />
Euro wird nicht überschritten, sodass<br />
beide Nebenbeschäftigungen geringfügig<br />
entlohnt und somit versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />
sind. In der Rentenversicherung<br />
besteht Versicherungspflicht,<br />
von der sich Herr Harden auf Antrag<br />
befreien lassen kann.<br />
Dies gilt nicht für versicherungsfreie Hauptbeschäftigungen,<br />
also zum Beispiel für Beamte<br />
oder Selbstständige. Hier wird keine Zusammenrechnung<br />
vorgenommen.<br />
Davon abweichend erfolgt in der Arbeitslosenversicherung<br />
keine Zusammenrechnung,<br />
wenn bereits eine versicherungspflichtige<br />
Hauptbeschäftigung besteht.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 43