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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Art des<br />

Einkommens<br />

Anrechnung<br />

auf regelmäßiges<br />

Jahresarbeitsentgelt<br />

Anmerkungen<br />

Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches<br />

Entgelt von 3.000 Euro zuzüglich einer<br />

Verheiratetenzulage von monatlich 200<br />

Euro. Ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />

von je 3.000 Euro ist ihm vertraglich<br />

zugesichert. Außerdem erhält er einen<br />

Bonus von 2.000 Euro aus Anlass des<br />

100-jährigen Geschäftsjubiläums des<br />

Unternehmens.<br />

Mit der folgenden Berechnungsweise<br />

kann das voraussichtliche regelmäßige<br />

Jahresarbeitsentgelt sicher bestimmt<br />

werden:<br />

monatliches Gehalt x 12 . . . 36.000 EUR<br />

Zuschläge, Zulagen, soweit<br />

sie beitragspflichtiges Entgelt<br />

sind (Jahressumme) . . + 2.400 EUR<br />

Einmalzahlungen (zum<br />

Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,<br />

Tantiemen usw.), soweit<br />

sie beitragspflichtiges<br />

Entgelt sind . . . . . . . . . . . + 8.000 EUR<br />

voraussichtliches<br />

Jahreseinkommen . . . . . = 46.400 EUR<br />

./. Zahlungen mit Rücksicht<br />

auf den Familienstand . . . ./. 2.400 EUR<br />

./. Einmalzahlungen,<br />

die nicht mindestens<br />

einmal jährlich zu<br />

erwarten sind 81 . . . . . . . . . ./. 2.000 EUR<br />

voraussichtliches regelmäßiges<br />

Jahresarbeitsentgelt<br />

. . . . . . . . . . . . . . = 42.000 EUR<br />

Eine vorausschauende Betrachtung ist nur<br />

erforderlich, wenn im letzten Kalenderjahr die<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde,<br />

sodass im laufenden Kalenderjahr Krankenversicherungsfreiheit<br />

eintreten könnte.<br />

Heirats- oder Geburtsbeihilfen<br />

nein<br />

Die Beihilfen sind zwar<br />

beitragspflichtiges Entgelt,<br />

stellen aber keine<br />

regelmäßige Zahlung<br />

dar.<br />

Sachbezüge ja Wenn diese regelmäßig<br />

erwartet werden<br />

können, wie zum<br />

Beispiel freie oder<br />

verbilligte Unterkunft,<br />

regelmäßige Mahlzeiten.<br />

Überstundenvergütungen<br />

aber:<br />

Pauschalvergütungen<br />

für Überstunden<br />

nein<br />

ja<br />

keine regelmäßigen<br />

Zahlungen<br />

Eine monatliche<br />

Zahlung zur pauschalen<br />

Abgeltung von<br />

regelmäßig anfallenden<br />

Überstunden wird als<br />

regelmäßig angesehen.<br />

Urlaubsabgeltungen nein können nicht mit hinreichender<br />

Sicherheit<br />

erwartet werden*<br />

vermögenswirksame<br />

Leistungen<br />

* BSG vom 9.2.1993 – Aktenzeichen 12 RK 26/90<br />

Besondere Sachverhalte:<br />

Schwankendes Arbeitsentgelt<br />

Bei schwankendem Arbeitsentgelt ist für<br />

eine vorausschauende Betrachtung eine gewissenhafte<br />

Schätzung der zu erwartenden<br />

Einkünfte vorzunehmen. Bei dieser Schätzung<br />

verbleibt es so lange, bis sich die Grundlage<br />

ändert. Auch wenn sich im Nachhinein ergibt,<br />

dass die Schätzung zu hoch oder zu niedrig<br />

war, ändert sich für die Vergangenheit an der<br />

versicherungsrechtlichen Beurteilung nichts.<br />

ja<br />

Es handelt sich um beitragspflichtiges<br />

Entgelt<br />

und um eine regelmäßige<br />

Zahlung.<br />

Stundenlohn<br />

Wird das Entgelt auf Basis eines Stundenlohnes<br />

abgerechnet, so wird das monatliche<br />

Entgelt nach folgender Formel ermittelt:<br />

81 Der Bonus wird nicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />

angerechnet, da es sich um eine absolut<br />

einmalige Zahlung handelt, die nicht jährlich wiederkehrt.<br />

Stundenlohn x individuelle wöchentliche Arbeitszeit x 13<br />

3<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 35

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