Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel:<br />
Art des<br />
Einkommens<br />
Anrechnung<br />
auf regelmäßiges<br />
Jahresarbeitsentgelt<br />
Anmerkungen<br />
Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches<br />
Entgelt von 3.000 Euro zuzüglich einer<br />
Verheiratetenzulage von monatlich 200<br />
Euro. Ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />
von je 3.000 Euro ist ihm vertraglich<br />
zugesichert. Außerdem erhält er einen<br />
Bonus von 2.000 Euro aus Anlass des<br />
100-jährigen Geschäftsjubiläums des<br />
Unternehmens.<br />
Mit der folgenden Berechnungsweise<br />
kann das voraussichtliche regelmäßige<br />
Jahresarbeitsentgelt sicher bestimmt<br />
werden:<br />
monatliches Gehalt x 12 . . . 36.000 EUR<br />
Zuschläge, Zulagen, soweit<br />
sie beitragspflichtiges Entgelt<br />
sind (Jahressumme) . . + 2.400 EUR<br />
Einmalzahlungen (zum<br />
Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,<br />
Tantiemen usw.), soweit<br />
sie beitragspflichtiges<br />
Entgelt sind . . . . . . . . . . . + 8.000 EUR<br />
voraussichtliches<br />
Jahreseinkommen . . . . . = 46.400 EUR<br />
./. Zahlungen mit Rücksicht<br />
auf den Familienstand . . . ./. 2.400 EUR<br />
./. Einmalzahlungen,<br />
die nicht mindestens<br />
einmal jährlich zu<br />
erwarten sind 81 . . . . . . . . . ./. 2.000 EUR<br />
voraussichtliches regelmäßiges<br />
Jahresarbeitsentgelt<br />
. . . . . . . . . . . . . . = 42.000 EUR<br />
Eine vorausschauende Betrachtung ist nur<br />
erforderlich, wenn im letzten Kalenderjahr die<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde,<br />
sodass im laufenden Kalenderjahr Krankenversicherungsfreiheit<br />
eintreten könnte.<br />
Heirats- oder Geburtsbeihilfen<br />
nein<br />
Die Beihilfen sind zwar<br />
beitragspflichtiges Entgelt,<br />
stellen aber keine<br />
regelmäßige Zahlung<br />
dar.<br />
Sachbezüge ja Wenn diese regelmäßig<br />
erwartet werden<br />
können, wie zum<br />
Beispiel freie oder<br />
verbilligte Unterkunft,<br />
regelmäßige Mahlzeiten.<br />
Überstundenvergütungen<br />
aber:<br />
Pauschalvergütungen<br />
für Überstunden<br />
nein<br />
ja<br />
keine regelmäßigen<br />
Zahlungen<br />
Eine monatliche<br />
Zahlung zur pauschalen<br />
Abgeltung von<br />
regelmäßig anfallenden<br />
Überstunden wird als<br />
regelmäßig angesehen.<br />
Urlaubsabgeltungen nein können nicht mit hinreichender<br />
Sicherheit<br />
erwartet werden*<br />
vermögenswirksame<br />
Leistungen<br />
* BSG vom 9.2.1993 – Aktenzeichen 12 RK 26/90<br />
Besondere Sachverhalte:<br />
Schwankendes Arbeitsentgelt<br />
Bei schwankendem Arbeitsentgelt ist für<br />
eine vorausschauende Betrachtung eine gewissenhafte<br />
Schätzung der zu erwartenden<br />
Einkünfte vorzunehmen. Bei dieser Schätzung<br />
verbleibt es so lange, bis sich die Grundlage<br />
ändert. Auch wenn sich im Nachhinein ergibt,<br />
dass die Schätzung zu hoch oder zu niedrig<br />
war, ändert sich für die Vergangenheit an der<br />
versicherungsrechtlichen Beurteilung nichts.<br />
ja<br />
Es handelt sich um beitragspflichtiges<br />
Entgelt<br />
und um eine regelmäßige<br />
Zahlung.<br />
Stundenlohn<br />
Wird das Entgelt auf Basis eines Stundenlohnes<br />
abgerechnet, so wird das monatliche<br />
Entgelt nach folgender Formel ermittelt:<br />
81 Der Bonus wird nicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />
angerechnet, da es sich um eine absolut<br />
einmalige Zahlung handelt, die nicht jährlich wiederkehrt.<br />
Stundenlohn x individuelle wöchentliche Arbeitszeit x 13<br />
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