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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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1.5 Statusfeststellungsverfahren<br />

Auch wenn die Beurteilung der versicherungsrechtlichen<br />

Einordnung mitunter schwierig<br />

ist, benötigen die Unternehmen und die<br />

Auftragnehmer Rechtssicherheit. Deshalb hat<br />

der Gesetzgeber das sogenannte Statusfeststellungsverfahren<br />

eingeführt. Im Rahmen<br />

dieses Verfahrens können die Beteiligten, also<br />

Auftraggeber oder Auftragnehmer, schriftlich<br />

eine Entscheidung über den Versicherungsstatus<br />

beantragen 33 und so Rechtssicherheit<br />

herstellen. Es reicht aus, wenn einer der<br />

Beteiligten diesen Antrag stellt. Der andere<br />

wird dann im Rahmen des Verfahrens hinzugezogen.<br />

Das Statusfeststellungsverfahren ist<br />

immer dann sinnvoll, wenn Zweifel am Status<br />

des Auftragnehmers bestehen. Über den<br />

Antrag entscheidet nicht die sonst zuständige<br />

<strong>Krankenkasse</strong> als Einzugsstelle, sondern die<br />

Deutsche Rentenversicherung – Bund.<br />

Deutsche Rentenversicherung – Bund<br />

Ruhrstraße 2, 10709 Berlin<br />

Postanschrift: 10704 Berlin<br />

Telefon: 030 - 865-0<br />

Fax: 030 - 865-272 40<br />

E-Mail: drv@drv-bund.de<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

Das Antragsverfahren über die Rentenversicherung<br />

kann nur durchgeführt werden,<br />

wenn nicht bereits ein Verfahren zur Feststellung<br />

des Versicherungsstatus läuft bzw.<br />

abgeschlossen wurde. Dies kann bei der<br />

zuständigen <strong>Krankenkasse</strong> im Rahmen ihrer<br />

Aufgabe als Einzugsstelle oder bei einem (anderen)<br />

Rentenversicherungsträger im Rahmen<br />

einer Betriebsprüfung der Fall sein. Diese<br />

Regelung soll ausschließen, dass mehrere<br />

Versicherungsträger zugleich eine Beurteilung<br />

vornehmen.<br />

Die Rentenversicherung teilt den Beteiligten<br />

schriftlich mit, welche Angaben und Unterlagen<br />

sie für die Entscheidung benötigt.<br />

Zugleich setzt sie eine Frist für die Vorlage der<br />

benötigten Informationen.<br />

Vor einer endgültigen Entscheidung teilt die<br />

Rentenversicherung den Beteiligten mit, zu<br />

welchem Ergebnis sie gekommen ist, und auf<br />

welchen Tatsachen ihre Entscheidung basiert.<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer haben<br />

dann erneut die Möglichkeit, sich zu äußern.<br />

Entscheidet die Rentenversicherung wie von<br />

beiden Beteiligten beantragt, so ist diese besondere<br />

Anhörung nicht erforderlich.<br />

Statusfeststellungsverfahren auf Antrag<br />

Antrag auf Statusfeststellung vom Auftraggeber<br />

oder Auftragnehmer<br />

an<br />

Deutsche Rentenversicherung – Bund<br />

prüft<br />

ja<br />

Ist bereits ein Feststellungsverfahren eingeleitet<br />

(<strong>Krankenkasse</strong>/RV-Träger)?<br />

kein Statusfeststellungsverfahren<br />

durch<br />

die Rentenversicherung<br />

möglich<br />

nein<br />

zieht Beteiligte zum Verfahren hinzu<br />

fordert mit Fristsetzung Angaben<br />

und Unterlagen an<br />

teilt Ergebnis und Entscheidungsgrundlagen<br />

mit (Anhörung der<br />

Beteiligten)<br />

erlässt Bescheid<br />

33 § 7a SGB IV<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 17

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