Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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es nicht mehr. In der U2 werden ebenfalls die<br />
Entgelte aller Beschäftigten für die Beitragsberechnung<br />
herangezogen, also von Männern<br />
und Frauen gleichermaßen. Das gilt auch,<br />
wenn in einem Unternehmen nur männliche<br />
Arbeitnehmer beschäftigt werden.<br />
Achtung | Die Umlagepflicht gilt auch<br />
für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte.<br />
Hier ist dann die Minijob-Zentrale<br />
die zuständige Ausgleichskasse.<br />
Der Arbeitgeber kann die <strong>Beiträge</strong> individuell<br />
für jeden einzelnen Beschäftigten oder aus<br />
der Summe der umlagepflichtigen Entgelte<br />
errechnen.<br />
1.3 Umfang der Erstattung<br />
1.3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall<br />
– U1<br />
Im Rahmen der U1 werden folgende Aufwendungen<br />
erstattet:<br />
űű<br />
die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer im<br />
Krankheitsfall,<br />
űű<br />
űű<br />
die Entgeltfortzahlung an Auszubildende im<br />
Krankheitsfall,<br />
die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen,<br />
die auf die Entgeltfortzahlung<br />
entfallen; die Satzung der Kasse<br />
kann hierfür Beschränkungen und/oder<br />
Pauschalbeträge vorsehen.<br />
Erstattet werden nur die Beträge, zu denen der<br />
Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Zahlt<br />
er zum Beispiel das Entgelt aufgrund eines<br />
Tarifvertrages für länger als sechs Wochen fort,<br />
so kann die Erstattung durch die Lohnfortzahlungsversicherung<br />
gleichwohl nur für längstens<br />
sechs Wochen erfolgen.<br />
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei<br />
Arbeitsunfähigkeit beträgt im allgemeinen<br />
sechs Wochen, also 42 Kalendertage. Die<br />
meisten <strong>Krankenkasse</strong>n haben im Rahmen der<br />
Entgeltfortzahlungsversicherung in der Vergangenheit<br />
auch den Teil eines Tages erstattet, an<br />
dem der Arbeitnehmer im Laufe seiner Arbeitszeit<br />
oder Schicht arbeitsunfähig wurde.<br />
Diese – teilweise – Erstattung wird seit 1. Juli<br />
2010 einheitlich nicht mehr vorgenommen.<br />
Jetzt können Erstattungen erst vom ersten<br />
Beispiel:<br />
Die Firma Knauf hat alle Beschäftigten bei der TK versichert. Die Satzung sieht folgende Beitragssätze vor:<br />
U1 = 1,7 v.H.<br />
U2 = 0,33 v.H.<br />
Im Monat Mai <strong>2014</strong> werden folgende Entgelte gezahlt:<br />
Mitarbeiter Status Entgelt EUR Umlagepflichtig EUR<br />
U1<br />
U2<br />
Ahrens Arbeiter 3.000 3.000 3.000<br />
Behrens Angestellter 7.000 5.950*) 5.950*)<br />
Claudius Auszubildender 400 400 400<br />
Dormann Arbeiter 2.000 2.000 2.000<br />
Egbert<br />
Arbeiter Teilzeit<br />
(10 Std.)<br />
400 **) **)<br />
gesamt 12.800 11.350 11.350<br />
Beitrag 192,95 37,46<br />
*) Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West).<br />
**) Für Herrn Egbert als geringfügig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale für die Entgeltfortzahlungsversicherung zuständig. Die Umlagebeträge sind<br />
daher nicht an die Ausgleichskasse der <strong>Krankenkasse</strong> zu entrichten.<br />
164 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>