Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Anrechnung der Mitarbeiter auf die Beschäftigtenzahl<br />
Es werden nicht angerechnet:<br />
Es werden angerechnet:<br />
Auszubildende<br />
Schwerbehinderte<br />
Heimarbeiter/<br />
Hausgewerbetreibende<br />
Personen im Vorruhestand<br />
Personen im Freiwilligendienst<br />
Arbeitnehmer mit<br />
wöchentlicher Arbeitszeit<br />
von bis zu 10 Stunden<br />
mit dem Faktor 0,25<br />
Arbeitnehmer mit<br />
wöchentlicher Arbeitszeit<br />
von mehr als 10 Stunden<br />
und bis zu 20 Stunden<br />
mit dem Faktor 0,5<br />
Arbeitnehmer mit<br />
wöchentlicher Arbeitszeit<br />
von mehr als 20 Stunden<br />
und bis zu 30 Stunden<br />
mit dem Faktor 0,75<br />
alle übrigen Arbeitnehmer<br />
mit dem Faktor 1,0<br />
bezuschusste Berufsausbildungen in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen 316 .<br />
1.1.3 Feststellung der Versicherungspflicht<br />
Ein gesonderter ausdrücklicher Bescheid der<br />
Ausgleichskasse(n) ist normalerweise nicht<br />
erforderlich. Die Zugehörigkeit zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
ergibt sich aus der<br />
Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen,<br />
auch ohne dass ein entsprechender Bescheid<br />
der Ausgleichskasse erteilt wurde 317 . Jeder<br />
Betrieb muss daher seine Zugehörigkeit zur<br />
Versicherung selbst prüfen und feststellen.<br />
Im Zweifelsfall müssen die Ausgleichskassen<br />
natürlich einen entsprechenden Bescheid auf<br />
Anfrage erteilen. Auf diese Verfahrensweise<br />
haben sich die Spitzenverbände der <strong>Krankenkasse</strong>n<br />
auf einer Besprechung am 16. August<br />
2005 verständigt. Mit diesem Vorgehen soll<br />
vermieden werden, dass ein Arbeitgeber, dessen<br />
Beschäftigte bei verschiedenen Kranken-<br />
316 § 79 SGB III<br />
317 BSG vom 12.3.1996 – Aktenzeichen 1 RK 11/94<br />
kassen versichert sind, von vielen <strong>Krankenkasse</strong>n<br />
jährlich einen Erhebungsbogen und<br />
einen Bescheid erhält. Da die <strong>Krankenkasse</strong>n<br />
in der Regel keine Informationen über die<br />
Gesamtzahl der anrechenbaren Beschäftigten<br />
im Unternehmen haben, ist eine Beurteilung<br />
ohne die Angaben des Arbeitgebers ohnehin<br />
nicht möglich.<br />
1.2 <strong>Beiträge</strong> zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
Die <strong>Beiträge</strong> werden in Form von Umlagen erhoben.<br />
Für jede der beiden Ausgleichskassen<br />
gelten verschiedene Umlagesätze. Diese sind<br />
bei jeder <strong>Krankenkasse</strong> unterschiedlich. Sie<br />
richten sich nach den jeweiligen Leistungsaufwendungen.<br />
Beitragspflichtig ist jeweils das Entgelt, das<br />
beitragspflichtig zur Rentenversicherung<br />
ist oder dies bei Versicherungspflicht wäre.<br />
Auch in der U1 werden die Entgelte von allen<br />
Arbeitnehmern und den Auszubildenden<br />
herangezogen. Eine Differenzierung nach gewerblichen<br />
und kaufmännischen Berufen gibt<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 163