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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Die Firma A. beschäftigt die folgenden Mitarbeiter:<br />

Beschäftigte Arbeitnehmer<br />

wöchentl.<br />

Arbeitszeit<br />

Anzahl Faktor Anrechenbare<br />

Arbeitnehmer<br />

2 Ingenieure 40 Std. 2 1 2<br />

9 Büroangestellte 40 Std. 9 1 9<br />

2 Technische Zeichner 40 Std. 2 1 2<br />

8 Arbeiter 40 Std. 8 1 8<br />

2 Auszubildende 40 Std. Keine Anrechnung<br />

1 Schwerbehinderter 40 Std. Keine Anrechnung<br />

1 Teilzeitbeschäftigter 31. Std. 1 1 1<br />

1 Teilzeitbeschäftigter 24 Std. 1 0.75 0,75<br />

3 Teilzeitbeschäftigte 17 Std. 3 0,5 1,5<br />

2 Teilzeitbeschäftigte 10 Std. 2 0,25 0,5<br />

Insgesamt: 31 Arbeitnehmer 24,75<br />

Das Unternehmen ist umlagepflichtig und nimmt neben der U2 auch an der U1 teil.<br />

Ausgeschlossen von der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

U1 sind 313 :<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

öffentlich-rechtliche Arbeitgeber,<br />

Dienststellen ausländischer Truppen,<br />

Verbände der freien Wohlfahrtspflege,<br />

Hausgewerbetreibende und diesen gleichgestellte<br />

Heimarbeiter,<br />

landwirtschaftliche Unternehmen, in<br />

denen allein Familienangehörige mitarbeiten.<br />

Die U2 ist lediglich für zwei Arbeitgebergruppen<br />

ausgeschlossen, und zwar für<br />

űű<br />

Dienststellen ausländischer Truppen, allerdings<br />

nicht für zivile Arbeitskräfte,<br />

űű<br />

landwirtschaftliche Unternehmen, hinsichtlich<br />

der mitarbeitenden Familienangehörigen.<br />

Hat der Arbeitgeber keinen Sitz in Deutschland,<br />

gilt die Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

für den hier tätigen Arbeitnehmer nur, wenn<br />

die deutschen Rechtsvorschriften über die<br />

soziale Sicherung (zum Beispiel durch die EU-<br />

Verordnungen) anwendbar sind. 314<br />

Bei der Ermittlung der Gesamtgröße des<br />

Betriebes werden auch die bei ausländischen<br />

Betriebsstätten beschäftigten Mitarbeiter<br />

mitgerechnet. Das gilt auch, wenn der Betriebssitz<br />

im Ausland liegt. Einige Berufsausbildungs-<br />

und Praktikumsverhältnisse,<br />

die von den Arbeitsagenturen bezuschusst<br />

werden, sind von der Anwendung des AAG<br />

ausgeschlossen. Das betrifft bezuschusste<br />

betriebliche Einstiegsqualifizierungen 315 und<br />

313 § 11 AAG<br />

314 Besprechung vom 13./14. April 2010<br />

315 § 54a SGB III<br />

162 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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