Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel:<br />
Die Firma A. beschäftigt die folgenden Mitarbeiter:<br />
Beschäftigte Arbeitnehmer<br />
wöchentl.<br />
Arbeitszeit<br />
Anzahl Faktor Anrechenbare<br />
Arbeitnehmer<br />
2 Ingenieure 40 Std. 2 1 2<br />
9 Büroangestellte 40 Std. 9 1 9<br />
2 Technische Zeichner 40 Std. 2 1 2<br />
8 Arbeiter 40 Std. 8 1 8<br />
2 Auszubildende 40 Std. Keine Anrechnung<br />
1 Schwerbehinderter 40 Std. Keine Anrechnung<br />
1 Teilzeitbeschäftigter 31. Std. 1 1 1<br />
1 Teilzeitbeschäftigter 24 Std. 1 0.75 0,75<br />
3 Teilzeitbeschäftigte 17 Std. 3 0,5 1,5<br />
2 Teilzeitbeschäftigte 10 Std. 2 0,25 0,5<br />
Insgesamt: 31 Arbeitnehmer 24,75<br />
Das Unternehmen ist umlagepflichtig und nimmt neben der U2 auch an der U1 teil.<br />
Ausgeschlossen von der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
U1 sind 313 :<br />
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űű<br />
űű<br />
öffentlich-rechtliche Arbeitgeber,<br />
Dienststellen ausländischer Truppen,<br />
Verbände der freien Wohlfahrtspflege,<br />
Hausgewerbetreibende und diesen gleichgestellte<br />
Heimarbeiter,<br />
landwirtschaftliche Unternehmen, in<br />
denen allein Familienangehörige mitarbeiten.<br />
Die U2 ist lediglich für zwei Arbeitgebergruppen<br />
ausgeschlossen, und zwar für<br />
űű<br />
Dienststellen ausländischer Truppen, allerdings<br />
nicht für zivile Arbeitskräfte,<br />
űű<br />
landwirtschaftliche Unternehmen, hinsichtlich<br />
der mitarbeitenden Familienangehörigen.<br />
Hat der Arbeitgeber keinen Sitz in Deutschland,<br />
gilt die Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
für den hier tätigen Arbeitnehmer nur, wenn<br />
die deutschen Rechtsvorschriften über die<br />
soziale Sicherung (zum Beispiel durch die EU-<br />
Verordnungen) anwendbar sind. 314<br />
Bei der Ermittlung der Gesamtgröße des<br />
Betriebes werden auch die bei ausländischen<br />
Betriebsstätten beschäftigten Mitarbeiter<br />
mitgerechnet. Das gilt auch, wenn der Betriebssitz<br />
im Ausland liegt. Einige Berufsausbildungs-<br />
und Praktikumsverhältnisse,<br />
die von den Arbeitsagenturen bezuschusst<br />
werden, sind von der Anwendung des AAG<br />
ausgeschlossen. Das betrifft bezuschusste<br />
betriebliche Einstiegsqualifizierungen 315 und<br />
313 § 11 AAG<br />
314 Besprechung vom 13./14. April 2010<br />
315 § 54a SGB III<br />
162 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>