30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers<br />

haben.<br />

Die Entgeltunterlagen können mit Hilfe automatischer<br />

Einrichtungen oder auf Bildträgern<br />

geführt werden.<br />

2.1.1 Entgeltbescheinigungsverordnung<br />

Seit Mitte 2013 ist die Entgeltbescheinigung<br />

für den Arbeitnehmer, also die monatliche<br />

Entgeltabrechnung verbindlich geregelt 292 . Neben<br />

den Inhalten wurde festgelegt, dass die<br />

Entgeltbescheinigung für den Beschäftigten<br />

in Textform, also nicht nur als elektronische<br />

Datei zu erstellen ist.<br />

Die Verordnung sieht zwei Bereiche vor, die<br />

Grunddaten und die Entgeltbestandteile.<br />

Zu den Grunddaten gehören<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Achtung | Entgeltunterlagen sind für<br />

alle Beschäftigten zu führen, also auch<br />

für versicherungsfreie Mitarbeiter.<br />

Name und die Anschrift des Arbeitgebers;<br />

Name, die Anschrift und das Geburtsdatum<br />

des Arbeitnehmers;<br />

Versicherungsnummer;<br />

Datum des Beschäftigungsbeginns;<br />

ggf. Datum des Beschäftigungsendes;<br />

Abrechnungszeitraum sowie die Anzahl<br />

der darin enthaltenen Steuertage und<br />

Sozialversicherungstage;<br />

Steuerklasse, ggf. einschließlich des gewählten<br />

Faktors, Zahl der Kinderfreibeträge<br />

und Merkmale für den Kirchensteuerabzug<br />

sowie ggf. Steuerfreibeträge oder<br />

Steuerhinzurechnungsbeträge nach Jahr<br />

und Monat;<br />

Steuer-Identifikationsnummer;<br />

Beitragsgruppenschlüssel;<br />

zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag;<br />

ggf. Beitragszuschlag für Kinderlose in der<br />

Pflegeversicherung;<br />

ggf. Merkmal für ein Beschäftigungsverhältnis<br />

in der Gleitzone;<br />

292 Entgeltbescheinigungsverordnung - EBV<br />

űű<br />

ggf. Merkmal für eine Mehrfachbeschäftigung.<br />

Zu den Entgeltbestandteilen gehören alle<br />

Werte, die sich auf die Höhe des Brutto- und<br />

des Nettoentgelts auswirken, also<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Bezeichnung und Betrag sämtlicher Bezüge<br />

und Abzüge, einzeln nach Art aufgeführt<br />

und jeweils mit der Angabe, ob<br />

––<br />

sie sich auf den steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn, das Sozialversicherungsbruttoentgelt<br />

und das Gesamtbruttoentgelt<br />

auswirken und<br />

––<br />

ob es sich dabei um laufende oder einmalige<br />

Bezüge oder Abzüge handelt;<br />

Saldo der Bezüge und Abzüge als<br />

––<br />

steuerpflichtiger Arbeitslohn, getrennt<br />

nach laufenden und sonstigen Bezügen<br />

und Abzügen,<br />

––<br />

Sozialversicherungsbruttoentgelt,<br />

gegebenenfalls abweichend je Versicherungszweig<br />

und getrennt nach<br />

laufenden und einmaligen Bezügen<br />

und Abzügen,<br />

––<br />

Gesamtbruttoentgelt ohne Trennung<br />

nach laufenden und einmaligen Bezügen<br />

und Abzügen;<br />

gesetzliche Abzüge vom steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt,<br />

getrennt nach laufendem und<br />

einmaligem Bruttoentgelt<br />

––<br />

der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und<br />

des Solidaritätszuschlages und<br />

––<br />

der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen<br />

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung,<br />

zur Seemannskasse sowie<br />

nach dem Recht der Arbeitsförderung;<br />

Nettoentgelt als Differenz des Gesamtbruttoentgeltes<br />

und den gesetzlichen<br />

Abzügen;<br />

Arbeitgeberzuschuss zu den <strong>Beiträge</strong>n zu<br />

einer freiwilligen oder privaten Krankenund<br />

Pflegeversicherung sowie der Arbeitgeberanteil<br />

zu einer berufsständischen<br />

Versorgungseinrichtung und die Gesamtbeiträge<br />

für die Arbeitnehmerin oder den<br />

Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die<br />

Zahlungsvorgänge für die <strong>Beiträge</strong> freiwillig<br />

übernimmt;<br />

Bezeichnung und der Betrag weiterer<br />

Bezüge und Abzüge sowie Verrechnungen<br />

und Einbehalte, je einzeln nach Art, die sich<br />

152 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!