Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Arbeitsentgelt, seine Zusammensetzung<br />
und zeitliche Zuordnung; ausgenommen<br />
sind Sachbezüge und Belegschaftsrabatte,<br />
soweit für sie eine Aufzeichnungspflicht<br />
nach dem Steuerrecht nicht besteht –<br />
hiermit sind alle Zuwendungen gemeint,<br />
ohne Rücksicht darauf, ob sie der Beitragspflicht<br />
unterliegen oder nicht,<br />
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis zur<br />
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung,<br />
seine Zusammensetzung<br />
und zeitliche Zuordnung,<br />
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
Unterschiedsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz,<br />
Beitragsgruppenschlüssel,<br />
Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
(zuständige <strong>Krankenkasse</strong>),<br />
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag,<br />
getrennt nach Beitragsgruppen<br />
(hierzu gehören auch die vom<br />
Beschäftigten allein zu tragenden Zusatzbeiträge<br />
in der Kranken- und Pflegeversicherung),<br />
Beträge, die im Rahmen des Sozialausgleichs<br />
den Arbeitnehmeranteil verringert<br />
oder erhöht haben,<br />
sonstige für die Erstellung von Meldungen<br />
erforderliche Daten,<br />
bei Entsendung: Eigenart und zeitliche Begrenzung<br />
der Beschäftigung,<br />
gezahltes Kurzarbeitergeld und die darauf<br />
entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen,<br />
Nachweis der Elterneigenschaft (wenn<br />
kein Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung<br />
erhoben wird),<br />
Erklärung auf den Verzicht von zustehenden<br />
Entgeltzahlungen,<br />
Summierung der für die Meldungen erforderlichen<br />
Entgelte.<br />
Optional kann ein betriebliches Ordnungsmerkmal,<br />
zum Beispiel eine Personalnummer,<br />
als Bindeglied zwischen den einzelnen Teilen<br />
der Lohnunterlagen verwandt werden.<br />
Alle für die Beitragsberechnung notwendigen<br />
Daten sind für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum<br />
erforderlich. Berichtigungen oder<br />
Stornierungen dieser Daten sind besonders<br />
kenntlich zu machen.<br />
Die Angaben zur Beschäftigungsart, Versicherungsfreiheit<br />
und Einzugsstelle können auch<br />
verschlüsselt vorgehalten werden.<br />
Neben diesen Daten müssen auch folgende<br />
weitere Unterlagen bzw. Nachweise zu den<br />
Entgeltunterlagen genommen und aufbewahrt<br />
werden:<br />
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Arbeitsgenehmigungen,<br />
Vereinbarungen zur Entsendung,<br />
Mitgliedsbescheinigungen der <strong>Krankenkasse</strong>n,<br />
Daten der erstatteten Meldungen,<br />
Erklärung des geringfügig Beschäftigten<br />
über seinen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />
(bis 2012),<br />
Befreiungsantrag des geringfügig Beschäftigten<br />
von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(ab 2013) mit Datum des<br />
Eingangs beim Arbeitgeber.<br />
Erklärung des Beschäftigten im Niedriglohnbereich,<br />
dass die vollen Rentenversicherungsbeiträge<br />
zu entrichten sind,<br />
Niederschrift nach § 2 Nachweisgesetz,<br />
Erklärung der kurzfristig geringfügigen<br />
Beschäftigten über weitere kurzfristige<br />
Beschäftigungen im Kalenderjahr,<br />
Unterlagen über ein Statusfeststellungsverfahren<br />
bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
einschließlich des Bescheides,<br />
Bescheide der Einzugsstelle über das<br />
Bestehen von Versicherungspflicht oder<br />
-freiheit,<br />
bei flexibler Arbeitszeit eine Aufzeichnung<br />
über Wertguthaben bis 250 Stunden<br />
Freistellung von der Arbeitsleistung (zum<br />
Beispiel Gleitzeitkarten usw.),<br />
bei Wertguthaben: Nachweis über die<br />
getroffenen Vorkehrungen zum Insolvenzschutz,<br />
Mitgliedsnummer beim zuständigen Unfallversicherungsträger,<br />
Bescheinigung des Unfallversicherungsträgers<br />
über die Gefahrenklasse,<br />
Daten der von den <strong>Krankenkasse</strong>n übermittelten<br />
Meldungen, die Auswirkungen<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 151