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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Arbeitsentgelt, seine Zusammensetzung<br />

und zeitliche Zuordnung; ausgenommen<br />

sind Sachbezüge und Belegschaftsrabatte,<br />

soweit für sie eine Aufzeichnungspflicht<br />

nach dem Steuerrecht nicht besteht –<br />

hiermit sind alle Zuwendungen gemeint,<br />

ohne Rücksicht darauf, ob sie der Beitragspflicht<br />

unterliegen oder nicht,<br />

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis zur<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung,<br />

seine Zusammensetzung<br />

und zeitliche Zuordnung,<br />

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

Unterschiedsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz,<br />

Beitragsgruppenschlüssel,<br />

Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

(zuständige <strong>Krankenkasse</strong>),<br />

Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag,<br />

getrennt nach Beitragsgruppen<br />

(hierzu gehören auch die vom<br />

Beschäftigten allein zu tragenden Zusatzbeiträge<br />

in der Kranken- und Pflegeversicherung),<br />

Beträge, die im Rahmen des Sozialausgleichs<br />

den Arbeitnehmeranteil verringert<br />

oder erhöht haben,<br />

sonstige für die Erstellung von Meldungen<br />

erforderliche Daten,<br />

bei Entsendung: Eigenart und zeitliche Begrenzung<br />

der Beschäftigung,<br />

gezahltes Kurzarbeitergeld und die darauf<br />

entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen,<br />

Nachweis der Elterneigenschaft (wenn<br />

kein Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung<br />

erhoben wird),<br />

Erklärung auf den Verzicht von zustehenden<br />

Entgeltzahlungen,<br />

Summierung der für die Meldungen erforderlichen<br />

Entgelte.<br />

Optional kann ein betriebliches Ordnungsmerkmal,<br />

zum Beispiel eine Personalnummer,<br />

als Bindeglied zwischen den einzelnen Teilen<br />

der Lohnunterlagen verwandt werden.<br />

Alle für die Beitragsberechnung notwendigen<br />

Daten sind für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum<br />

erforderlich. Berichtigungen oder<br />

Stornierungen dieser Daten sind besonders<br />

kenntlich zu machen.<br />

Die Angaben zur Beschäftigungsart, Versicherungsfreiheit<br />

und Einzugsstelle können auch<br />

verschlüsselt vorgehalten werden.<br />

Neben diesen Daten müssen auch folgende<br />

weitere Unterlagen bzw. Nachweise zu den<br />

Entgeltunterlagen genommen und aufbewahrt<br />

werden:<br />

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Arbeitsgenehmigungen,<br />

Vereinbarungen zur Entsendung,<br />

Mitgliedsbescheinigungen der <strong>Krankenkasse</strong>n,<br />

Daten der erstatteten Meldungen,<br />

Erklärung des geringfügig Beschäftigten<br />

über seinen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />

(bis 2012),<br />

Befreiungsantrag des geringfügig Beschäftigten<br />

von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(ab 2013) mit Datum des<br />

Eingangs beim Arbeitgeber.<br />

Erklärung des Beschäftigten im Niedriglohnbereich,<br />

dass die vollen Rentenversicherungsbeiträge<br />

zu entrichten sind,<br />

Niederschrift nach § 2 Nachweisgesetz,<br />

Erklärung der kurzfristig geringfügigen<br />

Beschäftigten über weitere kurzfristige<br />

Beschäftigungen im Kalenderjahr,<br />

Unterlagen über ein Statusfeststellungsverfahren<br />

bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

einschließlich des Bescheides,<br />

Bescheide der Einzugsstelle über das<br />

Bestehen von Versicherungspflicht oder<br />

-freiheit,<br />

bei flexibler Arbeitszeit eine Aufzeichnung<br />

über Wertguthaben bis 250 Stunden<br />

Freistellung von der Arbeitsleistung (zum<br />

Beispiel Gleitzeitkarten usw.),<br />

bei Wertguthaben: Nachweis über die<br />

getroffenen Vorkehrungen zum Insolvenzschutz,<br />

Mitgliedsnummer beim zuständigen Unfallversicherungsträger,<br />

Bescheinigung des Unfallversicherungsträgers<br />

über die Gefahrenklasse,<br />

Daten der von den <strong>Krankenkasse</strong>n übermittelten<br />

Meldungen, die Auswirkungen<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 151

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