Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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8.2 Schlüsselzahlen Die vollständigen Schlüsselverzeichnisse finden Sie im Internet unter www.firmenkunden.tk.de. 9. Weitere Meldedaten In das klassische Meldeverfahren werden immer weitere Daten integriert. Der Informationsaustausch zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber wird stetig ausgeweitet. Inzwischen ist für eine ganze Reihe von Daten die elektronische Übermittlung vorgeschrieben. Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung (siehe E 1.3) dürfen nur noch auf dem Weg des elektronischen Datenaustauschs gestellt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur für Arbeit zu melden. Dort werden die Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank eingepflegt. Änderungen der Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember 2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen. Damit werden alle Sozialversicherungsträger gleichzeitig über die Änderungen informiert. Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen von 17 Kombination aus den Schlüsselzahlen 12-16 18 Kombination aus Schlüsselzahl 11 mit mindestens einem weiteren Grund aus 12-16 9.1 Entgeltfortzahlungsversicherung Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung (siehe E 1.3) dürfen nur noch auf dem Weg des elektronischen Datenaustauschs gestellt werden. 9.2 Betriebsdaten Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur für Arbeit zu melden. Dort werden die Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank eingepflegt. Änderungen der Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember 2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen. Damit werden alle Sozialversicherungsträger gleichzeitig über die Änderungen informiert. Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen von űű űű Betriebsbezeichnung, Anschrift, űű Betriebsbezeichnung, űű Name des Ansprechpartners, űű űű űű Anschrift, Name des Ansprechpartners, Kommunikationsdaten des Ansprechpartners, űű űű űű Kommunikationsdaten des Ansprechpartners, Betriebsaufgabe, Änderungen der Korrespondenzadresse. űű Betriebsaufgabe, 9.3 Zahlstellenverfahren űű Änderungen der Korrespondenzadresse. Die Differenzierung erfolgt über das Feld „Abgabegrund“. Für die Meldung von Betriebsdaten sind folgende Gründe vorgesehen: 11 Änderung der Betriebsbezeichnung 12 Änderung der Anschrift 13 Änderung des Status/Ruhendkennzeichens 14 Änderung des Ansprechpartners 15 Änderung im Datenbaustein „Abweichende Korrespondenzanschrift“ (DBKA) 16 Änderung der meldenden Stelle Das sogenannte Zahlstellenverfahren regelt die Meldung von Versorgungsbezügen, also zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen usw. Die Zahlstellen dieser Leistungen sind verpflichtet, den Krankenkassen Informationen über Art und Höhe der Versorgungsbezüge zu geben. Auch diese werden im elektronischen Datenaustausch übermittelt. Gleiches gilt für Rückinformationen von den Krankenkassen an die Zahlstellen. 9.4 Entgeltbescheinigung für Krankengeldbezug Damit die Krankenkasse das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit berechnen kann, benötigt sie Angaben über den vorherigen Verdienst des Beschäftigten. Seit 2011 ist auch für diese Daten die elektronische Übermittlung vorgeschrieben. 148 | Beiträge 2014
9.5 Sozialausgleich Im Rahmen des Sozialausgleichs werden sowohl vom Arbeitgeber Daten an die Krankenkasse übermittelt, als auch umgekehrt. Die Krankenkasse meldet ebenfalls auf elektronischem Weg an den Arbeitgeber, wenn dieser zum Beispiel den Sozialausgleich nach der Berechnungsmethode II durchzuführen hat oder ein Sozialausgleich durch den Arbeitgeber nicht durchgeführt werden soll. 9.6 Ausblick Nach dem unrühmlichen Ende von ELENA, dem elektronischen Entgeltnachweis, wird nun an Nachfolgeprojekten gearbeitet. Ein Projekt namens OMS (optimiertes Meldeverfahren Sozialversicherung) soll das bestehende Meldeverfahren auf Optimierungspotenziale untersuchen. Das Projekt wird unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Daneben arbeitet die Bundesagentur für Arbeit an einem eigenen Verfahren BEA (Bescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch annehmen). Hier ist der Start für 2014 vorgesehen, allerdings nur auf freiwilliger Basis. Beiträge 2014 | 149
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9.5 Sozialausgleich<br />
Im Rahmen des Sozialausgleichs werden sowohl<br />
vom Arbeitgeber Daten an die <strong>Krankenkasse</strong><br />
übermittelt, als auch umgekehrt. Die<br />
<strong>Krankenkasse</strong> meldet ebenfalls auf elektronischem<br />
Weg an den Arbeitgeber, wenn dieser<br />
zum Beispiel den Sozialausgleich nach der<br />
Berechnungsmethode II durchzuführen hat<br />
oder ein Sozialausgleich durch den Arbeitgeber<br />
nicht durchgeführt werden soll.<br />
9.6 Ausblick<br />
Nach dem unrühmlichen Ende von ELENA,<br />
dem elektronischen Entgeltnachweis, wird<br />
nun an Nachfolgeprojekten gearbeitet. Ein<br />
Projekt namens OMS (optimiertes Meldeverfahren<br />
Sozialversicherung) soll das bestehende<br />
Meldeverfahren auf Optimierungspotenziale<br />
untersuchen. Das Projekt wird unter<br />
Federführung des Bundesministeriums für<br />
Arbeit und Soziales durchgeführt.<br />
Daneben arbeitet die Bundesagentur für<br />
Arbeit an einem eigenen Verfahren BEA (Bescheinigungen<br />
von Arbeitgebern elektronisch<br />
annehmen). Hier ist der Start für <strong>2014</strong> vorgesehen,<br />
allerdings nur auf freiwilliger Basis.<br />
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