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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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8.2 Schlüsselzahlen<br />

Die vollständigen Schlüsselverzeichnisse<br />

finden Sie im Internet unter<br />

www.firmenkunden.tk.de.<br />

9. Weitere Meldedaten<br />

In das klassische Meldeverfahren werden<br />

immer weitere Daten integriert. Der Informationsaustausch<br />

zwischen <strong>Krankenkasse</strong> und<br />

Arbeitgeber wird stetig ausgeweitet. Inzwischen<br />

ist für eine ganze Reihe von Daten die<br />

elektronische Übermittlung vorgeschrieben.<br />

Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

(siehe E 1.3) dürfen<br />

nur noch auf dem Weg des elektronischen<br />

Datenaustauschs gestellt werden.<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen<br />

der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur<br />

für Arbeit zu melden. Dort werden die<br />

Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank<br />

eingepflegt. Änderungen der<br />

Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember<br />

2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV<br />

einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz<br />

DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen.<br />

Damit werden alle Sozialversicherungsträger<br />

gleichzeitig über die Änderungen informiert.<br />

Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen<br />

von<br />

17 Kombination aus den Schlüsselzahlen<br />

12-16<br />

18 Kombination aus Schlüsselzahl 11 mit<br />

mindestens einem weiteren Grund aus<br />

12-16<br />

9.1 Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

(siehe E 1.3) dürfen<br />

nur noch auf dem Weg des elektronischen<br />

Datenaustauschs gestellt werden.<br />

9.2 Betriebsdaten<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen<br />

der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur<br />

für Arbeit zu melden. Dort werden die<br />

Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank<br />

eingepflegt. Änderungen der<br />

Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember<br />

2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV<br />

einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz<br />

DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen.<br />

Damit werden alle Sozialversicherungsträger<br />

gleichzeitig über die Änderungen informiert.<br />

Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen<br />

von<br />

űű<br />

űű<br />

Betriebsbezeichnung,<br />

Anschrift,<br />

űű<br />

Betriebsbezeichnung,<br />

űű<br />

Name des Ansprechpartners,<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Anschrift,<br />

Name des Ansprechpartners,<br />

Kommunikationsdaten des Ansprechpartners,<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Kommunikationsdaten des Ansprechpartners,<br />

Betriebsaufgabe,<br />

Änderungen der Korrespondenzadresse.<br />

űű<br />

Betriebsaufgabe,<br />

9.3 Zahlstellenverfahren<br />

űű<br />

Änderungen der Korrespondenzadresse.<br />

Die Differenzierung erfolgt über das Feld „Abgabegrund“.<br />

Für die Meldung von Betriebsdaten<br />

sind folgende Gründe vorgesehen:<br />

11 Änderung der Betriebsbezeichnung<br />

12 Änderung der Anschrift<br />

13 Änderung des Status/Ruhendkennzeichens<br />

14 Änderung des Ansprechpartners<br />

15 Änderung im Datenbaustein „Abweichende<br />

Korrespondenzanschrift“ (DBKA)<br />

16 Änderung der meldenden Stelle<br />

Das sogenannte Zahlstellenverfahren regelt<br />

die Meldung von Versorgungsbezügen, also<br />

zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen usw.<br />

Die Zahlstellen dieser Leistungen sind verpflichtet,<br />

den <strong>Krankenkasse</strong>n Informationen<br />

über Art und Höhe der Versorgungsbezüge zu<br />

geben. Auch diese werden im elektronischen<br />

Datenaustausch übermittelt. Gleiches gilt für<br />

Rückinformationen von den <strong>Krankenkasse</strong>n an<br />

die Zahlstellen.<br />

9.4 Entgeltbescheinigung für Krankengeldbezug<br />

Damit die <strong>Krankenkasse</strong> das Krankengeld bei<br />

Arbeitsunfähigkeit berechnen kann, benötigt<br />

sie Angaben über den vorherigen Verdienst<br />

des Beschäftigten. Seit 2011 ist auch für<br />

diese Daten die elektronische Übermittlung<br />

vorgeschrieben.<br />

148 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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