Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8.2 Schlüsselzahlen<br />
Die vollständigen Schlüsselverzeichnisse<br />
finden Sie im Internet unter<br />
www.firmenkunden.tk.de.<br />
9. Weitere Meldedaten<br />
In das klassische Meldeverfahren werden<br />
immer weitere Daten integriert. Der Informationsaustausch<br />
zwischen <strong>Krankenkasse</strong> und<br />
Arbeitgeber wird stetig ausgeweitet. Inzwischen<br />
ist für eine ganze Reihe von Daten die<br />
elektronische Übermittlung vorgeschrieben.<br />
Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
(siehe E 1.3) dürfen<br />
nur noch auf dem Weg des elektronischen<br />
Datenaustauschs gestellt werden.<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen<br />
der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur<br />
für Arbeit zu melden. Dort werden die<br />
Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank<br />
eingepflegt. Änderungen der<br />
Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember<br />
2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV<br />
einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz<br />
DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen.<br />
Damit werden alle Sozialversicherungsträger<br />
gleichzeitig über die Änderungen informiert.<br />
Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen<br />
von<br />
17 Kombination aus den Schlüsselzahlen<br />
12-16<br />
18 Kombination aus Schlüsselzahl 11 mit<br />
mindestens einem weiteren Grund aus<br />
12-16<br />
9.1 Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
Erstattungsanträge im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
(siehe E 1.3) dürfen<br />
nur noch auf dem Weg des elektronischen<br />
Datenaustauschs gestellt werden.<br />
9.2 Betriebsdaten<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen<br />
der Betriebsstammdaten an die Bundesagentur<br />
für Arbeit zu melden. Dort werden die<br />
Änderungen in die dort geführte zentrale Betriebsdatenbank<br />
eingepflegt. Änderungen der<br />
Betriebsstammdaten sind seit 1. Dezember<br />
2010 in das Meldeverfahren nach der DEÜV<br />
einbezogen. Dafür wurde der neue Datensatz<br />
DSBD (Betriebsdatenpflege) geschaffen.<br />
Damit werden alle Sozialversicherungsträger<br />
gleichzeitig über die Änderungen informiert.<br />
Melden muss der Arbeitgeber Veränderungen<br />
von<br />
űű<br />
űű<br />
Betriebsbezeichnung,<br />
Anschrift,<br />
űű<br />
Betriebsbezeichnung,<br />
űű<br />
Name des Ansprechpartners,<br />
űű<br />
űű<br />
űű<br />
Anschrift,<br />
Name des Ansprechpartners,<br />
Kommunikationsdaten des Ansprechpartners,<br />
űű<br />
űű<br />
űű<br />
Kommunikationsdaten des Ansprechpartners,<br />
Betriebsaufgabe,<br />
Änderungen der Korrespondenzadresse.<br />
űű<br />
Betriebsaufgabe,<br />
9.3 Zahlstellenverfahren<br />
űű<br />
Änderungen der Korrespondenzadresse.<br />
Die Differenzierung erfolgt über das Feld „Abgabegrund“.<br />
Für die Meldung von Betriebsdaten<br />
sind folgende Gründe vorgesehen:<br />
11 Änderung der Betriebsbezeichnung<br />
12 Änderung der Anschrift<br />
13 Änderung des Status/Ruhendkennzeichens<br />
14 Änderung des Ansprechpartners<br />
15 Änderung im Datenbaustein „Abweichende<br />
Korrespondenzanschrift“ (DBKA)<br />
16 Änderung der meldenden Stelle<br />
Das sogenannte Zahlstellenverfahren regelt<br />
die Meldung von Versorgungsbezügen, also<br />
zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen usw.<br />
Die Zahlstellen dieser Leistungen sind verpflichtet,<br />
den <strong>Krankenkasse</strong>n Informationen<br />
über Art und Höhe der Versorgungsbezüge zu<br />
geben. Auch diese werden im elektronischen<br />
Datenaustausch übermittelt. Gleiches gilt für<br />
Rückinformationen von den <strong>Krankenkasse</strong>n an<br />
die Zahlstellen.<br />
9.4 Entgeltbescheinigung für Krankengeldbezug<br />
Damit die <strong>Krankenkasse</strong> das Krankengeld bei<br />
Arbeitsunfähigkeit berechnen kann, benötigt<br />
sie Angaben über den vorherigen Verdienst<br />
des Beschäftigten. Seit 2011 ist auch für<br />
diese Daten die elektronische Übermittlung<br />
vorgeschrieben.<br />
148 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>