Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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30.01.2014 Aufrufe

7.2.1 sv.net/online In der Online-Version werden die Daten direkt über das Internet eingegeben und versandt. Es bedarf keiner Installation des Programms auf dem Rechner. Besonderer Vorteil dieser Version: Sie ist unabhängig vom verwendeten Betriebssystem, funktioniert unter Windows ebenso gut wie unter Linux oder Mac. Erforderlich ist lediglich ein Internetbrowser, der die 128bit-Verschlüsselung unterstützt. Die Online-Version beschränkt sich auf die Prüfung und Übermittlung der eingegebenen Daten der Meldungen und Beitragsnachweise. Nachteil: Die Stammdaten der Beschäftigten können nicht gespeichert werden, müssen also bei jeder Meldung erneut eingegeben werden. 7.2.2 sv.net/classic Die Classic-Variante wird auf dem eigenen Rechner installiert und bietet eine ganze Reihe von zusätzlichen Angeboten. So können mit dem Programm sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen der Beschäftigungsverhältnisse vorgenommen werden, sogar für besondere Personenkreise wie etwa Studenten, Rentner oder Beamte in einer Nebenbeschäftigung. Außerdem werden die Stammdaten der Mitarbeiter gespeichert und können bei jeder folgenden Meldung wieder aufgerufen werden. Zusätzlich sind ein Fristenrechner und Vordrucke für die Erstattung der Entgeltfortzahlung integriert. 7.2.3 Technische Voraussetzungen für sv.net Damit sv.net genutzt werden kann, sind einige technische Mindestanforderungen erforderlich, die sich aber – je nach genutzter Version – unterscheiden. 7.2.4 Weitere Informationen Weitere Informationen über das Programm sv.net und eine Bestellmöglichkeit finden Sie im Internet unter www.itsg.de. Standard-PC mit Intel- Prozessor erforderlich Standard- Drucker Freier Speicherplatz sv.net/ online erforderlich Betriebssystem unerheblich nicht erforderlich* sv.net/ classic erforderlich erforderlich nur Windows XP, Vista, 7, 8 ca. 100 MB erforderlich Vorteil: Die Meldungen können ohne Verbindung zum Internet eingegeben und später gesammelt übermittelt werden. Internetzugang erforderlich erforderlich Die Unterschiede auf einen Blick: sv.net/online Stammdatenverwaltung nein ja Sozialversicherungsrechtliche Prüfung Anträge auf Erstattung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nein nein Fristenrechner nein ja sv.net/classic ja ja erforderlich CD-ROM- Laufwerk nicht erforderlich Internetbrowser erforderlich, muss 128bit- Verschlüsselung unterstützen** erforderlich, für den Abruf der Updates und die Übermittlung der Daten gültige E-Mail-Adresse erforderlich nicht erforderlich*** Datensicherungstool nein ja Vollständige Schlüsselverzeichnisse ja ja * Sollen die Meldebestätigungen der Datenannahmestelle gespeichert werden, entsteht hierfür ein geringer Speicherbedarf. ** zum Beispiel Internet-Explorer, Firefox, Opera, Safari *** Nur erforderlich für Zwecke der Datensicherung. 146 | Beiträge 2014

7.3 Beitragsnachweis Neben den Meldungen sind auch die Beitragsnachweise (siehe Punkt B 10.11.2) nur im Wege des elektronischen Datenaustauschs abzugeben. Hierfür gelten sinngemäß die gleichen Grundsätze. Mit sv.net können auch Beitragsnachweise übermittelt werden. 8. Übersichten 8.1 Meldegründer und -fristen Tatbestand Meldeart Meldefrist Beginn einer – versicherungspflichtigen Beschäftigung – Berufsausbildung – Altersteilzeit Anmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Ende einer – versicherungspflichtigen Beschäftigung – Berufsausbildung – Altersteilzeit Abmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Beginn einer geringfügigen Beschäftigung Anmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Ende einer geringfügigen Beschäftigung Abmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat Unterbrechungsmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Entgeltmeldung (Meldegrund 54) nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall) Entgeltmeldung (Meldegrund 55) nächste Entgeltabrechnung Bestehen einer Beschäftigung über den Jahreswechsel hinaus Jahresmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens bis 15. Februar des Folgejahres Änderung – Beim Personengruppenschlüssel – Beim Beitragsgruppenschlüssel – Der Krankenkasse – Der Betriebsstätte (Wechsel West/Ost) Sonstige Meldung Abmeldung Anmeldung nächste Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen Fehler in bereits abgegebener Meldung Stornierung (und neue Meldung mit richtigen Angaben) nächste Entgeltabrechnung Vorausbescheinigung Entgeltmeldung (Meldegrund 57) nächste Entgeltabrechnung Aufnahme einer Beschäftigung (nur in bestimmten Branchen) Sofortmeldung Aufnahme der Beschäftigung Monatsmeldung für den Sozialausgleich Monatsmeldung (Meldegrund 58) nächste Entgeltabrechnung Beiträge 2014 | 147

7.3 Beitragsnachweis<br />

Neben den Meldungen sind auch die Beitragsnachweise<br />

(siehe Punkt B 10.11.2) nur im<br />

Wege des elektronischen Datenaustauschs<br />

abzugeben. Hierfür gelten sinngemäß die<br />

gleichen Grundsätze. Mit sv.net können auch<br />

Beitragsnachweise übermittelt werden.<br />

8. Übersichten<br />

8.1 Meldegründer und -fristen<br />

Tatbestand Meldeart Meldefrist<br />

Beginn einer<br />

– versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

– Berufsausbildung<br />

– Altersteilzeit<br />

Anmeldung<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Ende einer<br />

– versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

– Berufsausbildung<br />

– Altersteilzeit<br />

Abmeldung<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Beginn einer geringfügigen Beschäftigung Anmeldung nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Ende einer geringfügigen Beschäftigung Abmeldung nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens<br />

einen vollen Kalendermonat<br />

Unterbrechungsmeldung<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen nach Ablauf des ersten<br />

vollen Kalendermonats der<br />

Unterbrechung<br />

Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt<br />

Entgeltmeldung (Meldegrund<br />

54)<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten<br />

Wertguthaben (Störfall)<br />

Entgeltmeldung (Meldegrund<br />

55)<br />

nächste Entgeltabrechnung<br />

Bestehen einer Beschäftigung über den Jahreswechsel<br />

hinaus<br />

Jahresmeldung<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens bis 15. Februar des<br />

Folgejahres<br />

Änderung<br />

– Beim Personengruppenschlüssel<br />

– Beim Beitragsgruppenschlüssel<br />

– Der <strong>Krankenkasse</strong><br />

– Der Betriebsstätte (Wechsel West/Ost)<br />

Sonstige Meldung<br />

Abmeldung<br />

Anmeldung<br />

nächste Entgeltabrechnung,<br />

spätestens innerhalb von sechs<br />

Wochen<br />

Fehler in bereits abgegebener Meldung<br />

Stornierung (und neue<br />

Meldung mit richtigen<br />

Angaben)<br />

nächste Entgeltabrechnung<br />

Vorausbescheinigung<br />

Entgeltmeldung<br />

(Meldegrund 57)<br />

nächste Entgeltabrechnung<br />

Aufnahme einer Beschäftigung (nur in<br />

bestimmten Branchen)<br />

Sofortmeldung<br />

Aufnahme der Beschäftigung<br />

Monatsmeldung für den Sozialausgleich<br />

Monatsmeldung (Meldegrund<br />

58)<br />

nächste Entgeltabrechnung<br />

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