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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Geburtsland<br />

Das Geburtsland ist mit dem Staatsangehörigkeitsschlüssel<br />

anzugeben. Dies gilt<br />

auch dann, wenn der Beschäftigte eine<br />

andere Staatsangehörigkeit besitzt.<br />

Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes<br />

Soweit bekannt, wird hier die Versicherungsnummer<br />

des Landes angegeben,<br />

dessen Staatsangehörigkeit der Beschäftigte<br />

aktuell besitzt.<br />

6.3 Datensatz Unfallversicherung (DBUV)<br />

Die speziellen, für die gesetzliche Unfallversicherung<br />

relevanten Daten sind in einem<br />

gesonderten Datenbaustein aufgenommen<br />

worden. Hier gibt es folgende Felder:<br />

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Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers:<br />

Zur Differenzierung, welcher Unfallversicherungsträger<br />

zuständig ist, wird hier die<br />

entsprechende Betriebsnummer angegeben.<br />

Die zutreffende Nummer können Sie<br />

jedem Dokument des Versicherungsträgers<br />

entnehmen.<br />

Unfallversicherungsmitgliedsnummer des<br />

Beschäftigungsbetriebes:<br />

Hier wird die Mitgliedsnummer des Unternehmens<br />

beim zuständigen Unfallversicherungsträger<br />

eingetragen.<br />

Anzuwendende Gefahrentarife:<br />

Es ist der Gefahrentarif (Schlüsselzahl des<br />

Unfallversicherungsträgers) einzutragen.<br />

Bei einem Arbeitnehmer, der unterschiedliche<br />

Tätigkeiten in verschiedenen Gefahrentarifen<br />

ausübt, muss das Entgelt<br />

entsprechend aufgegliedert werden.<br />

In der Unfallversicherung beitragspflichtiges<br />

Arbeitsentgelt:<br />

In vielen Fällen entspricht der Wert dem<br />

beitragspflichtigen Entgelt für die Rentenversicherung.<br />

Durch Besonderheiten in<br />

der Unfallversicherung kann es aber auch<br />

abweichend sein. So haben zum Beispiel<br />

die meisten Berufsgenossenschaften eine<br />

Beitragsbemessungsgrenze, die deutlich<br />

über dem Wert der Rentenversicherung<br />

liegt. Lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-,<br />

Feiertags- und Nachtarbeit sind in<br />

der Unfallversicherung auch dem Entgelt<br />

zuzurechnen. Außerdem kann die Satzung<br />

des Unfallversicherungsträgers in einigen<br />

Fällen fiktive Mindestentgelte bestimmen,<br />

die dann zu melden sind.<br />

UV-Gründe<br />

Wird das beitragspflichtige Entgelt zur<br />

Unfallversicherung mit 0 EUR angegeben,<br />

ist hierfür eine Begründung erforderlich.<br />

Dazu dient das Feld UV-Gründe.<br />

Dabei bedeuten:<br />

B04<br />

B05<br />

B06<br />

B09<br />

6.4 Sofortmeldung<br />

Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgelts<br />

in einer vorangegangenen<br />

Entgeltmeldung<br />

Entgelt wird in einer weiteren<br />

Meldung mit Abgabegrund 91<br />

gemeldet<br />

UV-Entgelt wird in einer anderen<br />

Gefahrtarifstelle dieser<br />

Entgeltmeldung angegeben<br />

Sonstige Sachverhalte, die kein<br />

UV-Entgelt in der Entgeltmeldung<br />

erfordern<br />

Die Sofortmeldung stellt eine besondere<br />

Meldung dar und wird direkt an die Deutsche<br />

Rentenversicherung übermittelt. Sie wird dort<br />

solange gespeichert, bis die richtige Anmeldung<br />

verarbeitet ist. Die Sofortmeldung hat<br />

folgende Inhalte:<br />

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Vorname und Familienname,<br />

Versicherungsnummer (wenn nicht bekannt,<br />

die für die Vergabe einer Versicherungsnummer<br />

notwendigen Angaben, wie<br />

unter Punkt 7.2 dargestellt),<br />

Betriebsnummer des Arbeitgebers,<br />

Tag der Beschäftigungsaufnahme.<br />

Die Inhalte der Felder entsprechen denen der<br />

anderen Meldungen (siehe Punkt 6.2).<br />

6.5 Monatsmeldung<br />

Damit der Sozialausgleich und die Beitragsberechnung<br />

bei Mehrfachbeschäftigten durchgeführt<br />

werden können, müssen Arbeitgeber<br />

in bestimmten Fällen eine monatliche Meldung<br />

mit den beitragspflichtigen Entgelten an<br />

die zuständige Einzugsstelle senden. Das ist<br />

erforderlich<br />

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bei Mehrfachbeschäftigten,<br />

für unständig Beschäftigte,<br />

für Arbeitnehmer, die weitere beitragspflichtige<br />

Einnahmen erzielen,<br />

für Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber<br />

den Anspruch auf Sozialausgleich<br />

144 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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