Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel<br />
Eine Ummeldung ist sowohl wegen<br />
eines Wechsels der <strong>Krankenkasse</strong><br />
(Grund 11), als auch wegen einer Änderung<br />
der Beitragsgruppe (Grund 12)<br />
erforderlich. In diesem Fall ist als Abgabegrund<br />
für die Anmeldung die „11“<br />
anzugeben.<br />
Mehrfachbeschäftigung<br />
Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen<br />
gleichzeitig aus, ist das Feld zu<br />
kennzeichnen. Für den Arbeitgeber ist<br />
eine Mehrfachbeschäftigung in der Regel<br />
dadurch erkennbar, dass die ELStAM-Abfrage<br />
die Steuerklasse VI ergibt.<br />
Die Kennzeichnung als Mehrfachbeschäftigter<br />
ersetzt nicht die Monatsmeldung an<br />
die <strong>Krankenkasse</strong>.<br />
Name<br />
Diese Angabe ist bei jeder Meldung zu<br />
machen. Zum Namen gehören auch der<br />
Vorname sowie ggf.<br />
Vorsatzwort, Namenszusätze und Titel<br />
(zum Beispiel: Professor Hans von Mustermann).<br />
Hat der Beschäftigte mehrere<br />
Vornamen, ist der Rufname einzutragen.<br />
Personalnummer<br />
Die Angabe der Personalnummer soll die<br />
Kommunikation zwischen Arbeitgeber und<br />
<strong>Krankenkasse</strong> bei Rückfragen erleichtern.<br />
Besonders bei größeren Betrieben kann<br />
dies hilfreich sein. Die Angabe ist freiwillig.<br />
Personengruppe<br />
Hier wird ein dreistelliger Schlüssel angegeben.<br />
Für versicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer ohne besondere Merkmale<br />
wird der Schlüssel 101 verwendet.<br />
Liegen besondere Merkmale vor, gelten<br />
die Schlüssel ab 102. Treffen mehrere<br />
Schlüssel gleichzeitig zu, ist der jeweils<br />
niedrigere Wert einzutragen. Die Schlüssel<br />
109 und 110 (geringfügig Beschäftigte)<br />
sind jedoch stets vorrangig.<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Es ist ein dreistelliger Schlüssel anzugeben.<br />
Statuskennzeichen<br />
Mit Hilfe des Statuskennzeichens wird<br />
ggf. die automatische Statusfeststellungsprüfung<br />
(siehe Punkt A 1.5.1) ausgelöst.<br />
Das Feld wird wie folgt gekennzeichnet:<br />
1 = Ehegatte, eingetragener Lebenspartner<br />
nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
oder Abkömmling<br />
2 = geschäftsführender Gesellschafter<br />
einer GmbH<br />
In allen anderen Fällen bleibt das Feld leer<br />
oder wird mit „0“ gefüllt.<br />
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Versicherungsnummer<br />
Die Versicherungsnummer wird dem Sozialversicherungsausweis<br />
entnommen. Ist<br />
die Versicherungsnummer nicht bekannt,<br />
oder wurde noch keine vergeben, so<br />
müssen zusätzlich Angaben über Geburtsnamen,<br />
Geburtsort, Geburtsdatum,<br />
Geschlecht und Staatsangehörigkeit gemacht<br />
werden.<br />
Meldungen ohne Versicherungsnummer<br />
Einige Felder sind nur auszufüllen, wenn<br />
der Beschäftigte noch keine Versicherungsnummer<br />
besitzt oder diese nicht angegeben<br />
werden kann. Bei einer erstmaligen Beschäftigung<br />
werden diese Daten benötigt, um eine<br />
Versicherungsnummer zu vergeben und einen<br />
Sozialversicherungsausweis auszustellen. Bei<br />
der fehlenden Angabe dienen die zusätzlichen<br />
Daten zur sicheren Identifikation des Beschäftigten,<br />
damit nicht versehentlich eine neue<br />
Versicherungsnummer vom Rentenversicherungsträger<br />
vergeben wird.<br />
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Geburtsdatum<br />
Das Geburtsdatum ist in der Form<br />
TT MM JJJJ anzugeben.<br />
Geburtsname<br />
Die Angabe ist nur erforderlich, wenn<br />
der Geburtsname vom aktuellen Namen<br />
abweicht.<br />
Geburtsort<br />
Der Geburtsort ist einzutragen.<br />
Geschlecht<br />
Es ist eine Kennzeichnung männlich/weiblich<br />
vorzunehmen.<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Der dreistellige Schlüssel ist bei einer<br />
Meldung ohne Versicherungsnummer zusätzlich<br />
noch einmal einzutragen.<br />
Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung<br />
von nicht-deutschen Bürgern des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums<br />
Nimmt ein nicht-deutscher Bürger eines Landes<br />
des Europäischen Wirtschaftsraumes das<br />
erste Mal eine Beschäftigung in Deutschland<br />
auf, so sind zusätzliche Angaben zu machen.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 143