Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Verschlüsselung seit 1. Dezember 2011<br />
Der Schlüssel hat neun Stellen:<br />
Stelle<br />
Bedeutung<br />
1-5 Ausgeübte Tätigkeit<br />
6 Schulbildung<br />
7 berufliche Ausbildung<br />
8 Zeitarbeitsverhältnis<br />
9 Vollzeit/Teilzeit und Vertragsform<br />
Die Schlüsselzahlen im Einzelnen:<br />
Stelle 1-5 - Ausgeübte Tätigkeit<br />
Das Verzeichnis mit Suchfunktion finden Sie<br />
im Internet unter www.arbeitsagentur.de.<br />
Stelle 6 - Schulbildung<br />
Schlüsselzahl Bedeutung<br />
1 ohne Schulabschluss<br />
2 Haupt-/Volksschulabschluss<br />
3 Mittlere Reife oder gleichwertiger<br />
Abschluss<br />
4 Abitur/Fachabitur<br />
9 Abschluss unbekannt<br />
Stelle 7 - Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss<br />
Schlüsselzahl Bedeutung<br />
1 ohne beruflichen Ausbildungsabschluss<br />
2 Abschluss einer anerkannten<br />
Berufsausbildung<br />
3 Meister-/<strong>Techniker</strong>- oder<br />
gleichwertiger Fachschulabschluss<br />
4 Bachelor<br />
5 Diplom/Magister/Master/<br />
Staatsexamen<br />
6 Promotion<br />
9 Abschluss unbekannt<br />
Stelle 8 - Arbeitnehmerüberlassung<br />
Schlüsselzahl Bedeutung<br />
1 nein<br />
2 ja<br />
Stelle 9 - Vertragsform<br />
Schlüsselzahl Bedeutung<br />
1 unbefristet - Vollzeit<br />
2 unbefristet - Teilzeit<br />
3 befristet - Vollzeit<br />
4 befristet - Teilzeit<br />
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Anschrift<br />
Die Anschrift ist nur bei einer Anmeldung<br />
erforderlich. Das Feld „Land“ ist nur bei<br />
Auslandsanschriften auszufüllen. Dann<br />
wird hier das jeweilige Landeskennzei-<br />
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űű<br />
chen (in der Regel das Kfz-Kennzeichen)<br />
eingetragen.<br />
Beitragsgruppe<br />
Die Beitragsgruppe ist in der Reihenfolge<br />
- Krankenversicherung,<br />
- Rentenversicherung,<br />
- Arbeitslosenversicherung,<br />
- Pflegeversicherung,<br />
anzugeben.<br />
Besonderheit | Bei versicherungsfreien<br />
kurzfristig Beschäftigten ist bei allen<br />
Versicherungszweigen jeweils eine „0“<br />
einzutragen.<br />
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt<br />
Anzugeben ist jeweils das Entgelt, für<br />
das in dem zu meldenden Zeitraum <strong>Beiträge</strong><br />
zu zahlen waren. Ggf. sind Einmalzahlungen,<br />
soweit sie beitragspflichtig<br />
sind, mit zu berücksichtigen. Maßgebend<br />
ist im Zweifel immer das in der Rentenversicherung<br />
beitragspflichtige Entgelt.<br />
Der angegebene Betrag darf die für den<br />
gemeldeten Zeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze<br />
nicht überschreiten.<br />
Ausnahme | Gesonderte Meldung von<br />
Einmalzahlungen oder nicht vereinbarungsgemäß<br />
verwendetem Wertguthaben.<br />
Bei geringfügig Beschäftigten, die auf die<br />
Rentenversicherungsfreiheit verzichtet<br />
haben, ist der Mindestbetrag zu beachten.<br />
Es sind nur volle Euro-Beträge anzugeben.<br />
Die Cent sind kaufmännisch zu runden.<br />
Das Entgelt ist immer sechsstellig mit<br />
führenden Nullen anzugeben.<br />
Hinweis | In dem besonderen Datensatz<br />
für die Unfallversicherung kann<br />
ggf. die Angabe eines abweichenden<br />
beitragspflichtigen Arbeitsentgelts erforderlich<br />
sein.<br />
Stelle<br />
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<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 141