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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Verschlüsselung seit 1. Dezember 2011<br />

Der Schlüssel hat neun Stellen:<br />

Stelle<br />

Bedeutung<br />

1-5 Ausgeübte Tätigkeit<br />

6 Schulbildung<br />

7 berufliche Ausbildung<br />

8 Zeitarbeitsverhältnis<br />

9 Vollzeit/Teilzeit und Vertragsform<br />

Die Schlüsselzahlen im Einzelnen:<br />

Stelle 1-5 - Ausgeübte Tätigkeit<br />

Das Verzeichnis mit Suchfunktion finden Sie<br />

im Internet unter www.arbeitsagentur.de.<br />

Stelle 6 - Schulbildung<br />

Schlüsselzahl Bedeutung<br />

1 ohne Schulabschluss<br />

2 Haupt-/Volksschulabschluss<br />

3 Mittlere Reife oder gleichwertiger<br />

Abschluss<br />

4 Abitur/Fachabitur<br />

9 Abschluss unbekannt<br />

Stelle 7 - Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss<br />

Schlüsselzahl Bedeutung<br />

1 ohne beruflichen Ausbildungsabschluss<br />

2 Abschluss einer anerkannten<br />

Berufsausbildung<br />

3 Meister-/<strong>Techniker</strong>- oder<br />

gleichwertiger Fachschulabschluss<br />

4 Bachelor<br />

5 Diplom/Magister/Master/<br />

Staatsexamen<br />

6 Promotion<br />

9 Abschluss unbekannt<br />

Stelle 8 - Arbeitnehmerüberlassung<br />

Schlüsselzahl Bedeutung<br />

1 nein<br />

2 ja<br />

Stelle 9 - Vertragsform<br />

Schlüsselzahl Bedeutung<br />

1 unbefristet - Vollzeit<br />

2 unbefristet - Teilzeit<br />

3 befristet - Vollzeit<br />

4 befristet - Teilzeit<br />

űű<br />

Anschrift<br />

Die Anschrift ist nur bei einer Anmeldung<br />

erforderlich. Das Feld „Land“ ist nur bei<br />

Auslandsanschriften auszufüllen. Dann<br />

wird hier das jeweilige Landeskennzei-<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

chen (in der Regel das Kfz-Kennzeichen)<br />

eingetragen.<br />

Beitragsgruppe<br />

Die Beitragsgruppe ist in der Reihenfolge<br />

- Krankenversicherung,<br />

- Rentenversicherung,<br />

- Arbeitslosenversicherung,<br />

- Pflegeversicherung,<br />

anzugeben.<br />

Besonderheit | Bei versicherungsfreien<br />

kurzfristig Beschäftigten ist bei allen<br />

Versicherungszweigen jeweils eine „0“<br />

einzutragen.<br />

Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt<br />

Anzugeben ist jeweils das Entgelt, für<br />

das in dem zu meldenden Zeitraum <strong>Beiträge</strong><br />

zu zahlen waren. Ggf. sind Einmalzahlungen,<br />

soweit sie beitragspflichtig<br />

sind, mit zu berücksichtigen. Maßgebend<br />

ist im Zweifel immer das in der Rentenversicherung<br />

beitragspflichtige Entgelt.<br />

Der angegebene Betrag darf die für den<br />

gemeldeten Zeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze<br />

nicht überschreiten.<br />

Ausnahme | Gesonderte Meldung von<br />

Einmalzahlungen oder nicht vereinbarungsgemäß<br />

verwendetem Wertguthaben.<br />

Bei geringfügig Beschäftigten, die auf die<br />

Rentenversicherungsfreiheit verzichtet<br />

haben, ist der Mindestbetrag zu beachten.<br />

Es sind nur volle Euro-Beträge anzugeben.<br />

Die Cent sind kaufmännisch zu runden.<br />

Das Entgelt ist immer sechsstellig mit<br />

führenden Nullen anzugeben.<br />

Hinweis | In dem besonderen Datensatz<br />

für die Unfallversicherung kann<br />

ggf. die Angabe eines abweichenden<br />

beitragspflichtigen Arbeitsentgelts erforderlich<br />

sein.<br />

Stelle<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 141

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