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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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5.3 Beschäftigte, die nur in der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung versichert<br />

sind<br />

Auch für Personen, die nur in der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung versicherungspflichtig<br />

sind, muss der Arbeitgeber Entgeltmeldungen<br />

erstatten. Hierzu gehören zum Beispiel:<br />

űű<br />

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Beurlaubte Beamte, die in der gesetzlichen<br />

Sozialversicherung versicherungsfrei<br />

sind. In der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

sind diese Personen als Arbeitnehmer<br />

versichert. Unfallversicherungspflichtiges<br />

Entgelt ist das erzielte Bruttoentgelt<br />

bis zum Höchstjahresarbeitsentgelt in der<br />

Unfallversicherung (zum Beispiel ein beurlaubter<br />

verbeamteter Lehrer, der in einer<br />

Privatschule tätig ist).<br />

Studenten in einem vorgeschriebenen<br />

Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe<br />

„0000“ zur Sozialversicherung. Für die<br />

unfallversicherungsrechtliche Beurteilung<br />

von Praktika ist es unerheblich, ob diese in<br />

der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend<br />

vorgeschrieben sind oder freiwillig<br />

geleistet werden. Es besteht Versicherungsschutz<br />

über das Praktikumsunternehmen.<br />

Die Meldung ist allerdings nur<br />

zu erstatten, wenn tatsächlich ein Entgelt<br />

gezahlt wird.<br />

Die Meldung dieser sozialversicherungsfreien<br />

Arbeitnehmer erfolgt mit dem Personengruppenschlüssel<br />

190 und der Beitragsgruppe<br />

„0000“ zur Sozialversicherung.<br />

Mitarbeiter, die ausschließlich in der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung versichert sind, muss<br />

der Arbeitgeber nicht über die abgegebenen<br />

Meldungen informieren.<br />

5.4 Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone<br />

Bei Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone<br />

teilt die <strong>Krankenkasse</strong> den Arbeitgebern die<br />

Höhe des Gesamtentgelts mit.<br />

6. Meldedaten<br />

6.1 Allgemeines<br />

Meldungen (und Beitragsnachweise) dürfen<br />

nur im Wege des elektronischen Datenaustausches<br />

abgegeben werden.<br />

Werden Meldungen automatisch aus dem<br />

Gehaltsabrechnungsprogramm heraus erstellt,<br />

braucht sich der Arbeitgeber darum<br />

normalerweise nicht mehr zu kümmern. Die<br />

Datensätze werden in diesen Fällen vom<br />

Programm vollständig erstellt. Sieht das Abrechnungsprogramm<br />

die Datenübermittlung<br />

nicht vor (zum Beispiel weil es dafür nicht<br />

zugelassen ist) oder können einzelne Meldun-<br />

gen nicht automatisch erstellt werden (zum<br />

Beispiel weil ein alter Zeitraum betroffen ist,<br />

der maschinell nicht mehr korrigiert werden<br />

kann), ist die Erstellung der Meldungen „von<br />

Hand“ erforderlich. Dann müssen die Daten<br />

in eine elektronische Ausfüllhilfe eingegeben<br />

werden. Auch wenn diese Ausfüllhilfen die<br />

erforderlichen Schlüsselzahlen enthalten<br />

müssen, muss der Arbeitgeber wissen, welche<br />

Daten jeweils anzugeben sind. Deshalb<br />

beschreiben wir die wichtigsten Datenfelder<br />

und die dafür zugelassenen Werte.<br />

6.2 Die Datenfelder<br />

Die wichtigsten Datenfelder finden Sie nachstehend<br />

mit Erläuterungen in alphabetischer<br />

Reihenfolge.<br />

Die Datenfelder des Datensatzes DBUV für<br />

die gesetzliche Unfallversicherung finden Sie<br />

am Ende der Aufstellung.<br />

Die Angaben zur Tätigkeit wurden zum<br />

1. Dezember 2011 grundlegend verändert. Bis<br />

dahin galt ein fünfstelliger Schlüssel. Für Meldungen,<br />

die Zeiträume seit dem 1. Dezember<br />

2011 betreffen, ist ein neuer Tätigkeitsschlüssel<br />

geschaffen worden. Das bedeutet, dass<br />

auch die Jahresmeldung für 2011 bereits mit<br />

den neuen Schlüsselzahlen abgegeben werden<br />

musste. Als wesentliche Gründe für die<br />

Umstellung werden von der Arbeitsagentur<br />

angegeben:<br />

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űű<br />

neue Berufe machen eine Erweiterung<br />

des Schlüssels notwendig,<br />

neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse<br />

sind entstanden und an internationale<br />

Standards angepasst worden,<br />

die Trennung von Arbeitern und Angestellten<br />

wurde 2006 aufgehoben, ist aber<br />

im bisherigen Schlüsselverzeichnis noch<br />

vorhanden,<br />

notwendige Erweiterung von Berufsschlüsseln<br />

für eine größere Detaillierung,<br />

Einbeziehung weiterer Informationen.<br />

Für Meldungen, die ausschließlich Zeiträume<br />

vor dem Stichtag 1. Dezember 2011 betreffen,<br />

gilt weiterhin die alte Verschlüsselung.<br />

Nach Einschätzung der Arbeitsagentur kann<br />

die Umstellung in weiten Teilen maschinell<br />

erfolgen. Dafür wurde den Softwareanbietern<br />

ein Umwandlungsprogramm der Arbeitsagentur<br />

zur Verfügung gestellt. Gleichwohl werden<br />

aber Restarbeiten für die Umstellung bleiben.<br />

140 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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