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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel<br />

Frau Soller ist als kurzfristig Beschäftigte<br />

versicherungsfrei bei der Firma Lenox<br />

angestellt. Ihr monatliches Entgelt beträgt<br />

1.500 Euro. Die Tätigkeit ist auf die<br />

Zeit vom 1. Dezember 2013 bis 15. Januar<br />

<strong>2014</strong> befristet.<br />

Es sind folgende Meldungen abzugeben:<br />

Anmeldung zum . . . . . . . . . . . 1.12.2013<br />

Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />

Jahresmeldung vom . . . . . . . . 1.12.2013<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis 31.12.2013<br />

Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />

Entgelt<br />

Datensatz DBME für<br />

KV, PV, RV, ALV . . . . . . . . . . . . . .000000<br />

Datensatz DBUV für UV . . . . . . . 001500<br />

Abmeldung vom . . . . . . . . . . . . 1.1.<strong>2014</strong><br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis 15.1.<strong>2014</strong><br />

Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />

Entgelt<br />

Datensatz DBME für<br />

KV, PV, RV, ALV . . . . . . . . . . . . . .000000<br />

Datensatz DBUV für UV . . . . . . .000750<br />

Personengruppenschlüssel<br />

101 = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

ohne besondere Merkmale<br />

109 = Geringfügig entlohnte Beschäftigte<br />

(versicherungsfrei) 287<br />

110 = Kurzfristig Beschäftigte (versicherungsfrei)<br />

Meldungen für geringfügig Beschäftigte sind<br />

auch zu erstellen, wenn diese zum Beispiel<br />

im Hauptberuf als Beamte versicherungsfrei<br />

beschäftigt oder Rentner sind.<br />

Achtung | Auch für Studenten, die<br />

geringfügig beschäftigt sind, müssen<br />

die üblichen Meldungen vorgenommen<br />

werden. Sind Studenten mehr als nur<br />

geringfügig beschäftigt, aber nach der<br />

Werkstudentenregelung versicherungsfrei<br />

in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung,<br />

müssen Meldungen<br />

für Versicherungspflichtige abgegeben<br />

werden, da Rentenversicherungspflicht<br />

besteht.<br />

Ändert sich die Art der geringfügigen Beschäftigung,<br />

so ist eine Ummeldung erforderlich.<br />

Neben dem Personengruppenschlüssel<br />

ändert sich auch die Beitragsgruppe.<br />

Achtung | Die Minijob-Zentrale ist generell<br />

die zuständige Einzugsstelle für<br />

geringfügig Beschäftigte. Die Meldungen<br />

für diesen Personenkreis sind ausschließlich<br />

dorthin abzugeben.<br />

5. Besondere Personenkreise<br />

5.1 Entgeltmeldungen bei Störfällen<br />

Werden bei einem Störfall <strong>Beiträge</strong> aus einem<br />

Wertguthaben beitragspflichtig, so ist eine<br />

besondere Meldung abzugeben. Als Zeitraum<br />

sind der erste und der letzte Tag des Monats<br />

anzugeben, in dem der Störfall eintritt. Durch<br />

die Angabe des Meldegrundes „55“ wird<br />

sichergestellt, dass auch Beträge gemeldet<br />

werden können, die über der Beitragsbemessungsgrenze<br />

für den gemeldeten Zeitraum<br />

liegen.<br />

Die Entgeltmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung<br />

abzugeben.<br />

5.2 Beschäftigte in Privathaushalten<br />

Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten<br />

besondere Meldebestimmungen. Der Arbeitgeber<br />

gibt hier einen sogenannten Haushaltsscheck<br />

an die Minijob-Zentrale als zuständige<br />

Einzugsstelle. Diese erstellt die Meldungen<br />

und Beitragsnachweise und zieht die <strong>Beiträge</strong><br />

und Steuern im Rahmen des Lastschriftverfahrens<br />

ein. Der Zahlungsweg ist für diesen<br />

Personenkreis gesetzlich vorgeschrieben.<br />

287 Dieser Schlüssel ist auch zu verwenden, wenn der<br />

Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet<br />

hat.<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 139

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