Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel<br />
Frau Soller ist als kurzfristig Beschäftigte<br />
versicherungsfrei bei der Firma Lenox<br />
angestellt. Ihr monatliches Entgelt beträgt<br />
1.500 Euro. Die Tätigkeit ist auf die<br />
Zeit vom 1. Dezember 2013 bis 15. Januar<br />
<strong>2014</strong> befristet.<br />
Es sind folgende Meldungen abzugeben:<br />
Anmeldung zum . . . . . . . . . . . 1.12.2013<br />
Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />
Jahresmeldung vom . . . . . . . . 1.12.2013<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis 31.12.2013<br />
Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />
Entgelt<br />
Datensatz DBME für<br />
KV, PV, RV, ALV . . . . . . . . . . . . . .000000<br />
Datensatz DBUV für UV . . . . . . . 001500<br />
Abmeldung vom . . . . . . . . . . . . 1.1.<strong>2014</strong><br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis 15.1.<strong>2014</strong><br />
Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . . .0000<br />
Entgelt<br />
Datensatz DBME für<br />
KV, PV, RV, ALV . . . . . . . . . . . . . .000000<br />
Datensatz DBUV für UV . . . . . . .000750<br />
Personengruppenschlüssel<br />
101 = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />
ohne besondere Merkmale<br />
109 = Geringfügig entlohnte Beschäftigte<br />
(versicherungsfrei) 287<br />
110 = Kurzfristig Beschäftigte (versicherungsfrei)<br />
Meldungen für geringfügig Beschäftigte sind<br />
auch zu erstellen, wenn diese zum Beispiel<br />
im Hauptberuf als Beamte versicherungsfrei<br />
beschäftigt oder Rentner sind.<br />
Achtung | Auch für Studenten, die<br />
geringfügig beschäftigt sind, müssen<br />
die üblichen Meldungen vorgenommen<br />
werden. Sind Studenten mehr als nur<br />
geringfügig beschäftigt, aber nach der<br />
Werkstudentenregelung versicherungsfrei<br />
in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung,<br />
müssen Meldungen<br />
für Versicherungspflichtige abgegeben<br />
werden, da Rentenversicherungspflicht<br />
besteht.<br />
Ändert sich die Art der geringfügigen Beschäftigung,<br />
so ist eine Ummeldung erforderlich.<br />
Neben dem Personengruppenschlüssel<br />
ändert sich auch die Beitragsgruppe.<br />
Achtung | Die Minijob-Zentrale ist generell<br />
die zuständige Einzugsstelle für<br />
geringfügig Beschäftigte. Die Meldungen<br />
für diesen Personenkreis sind ausschließlich<br />
dorthin abzugeben.<br />
5. Besondere Personenkreise<br />
5.1 Entgeltmeldungen bei Störfällen<br />
Werden bei einem Störfall <strong>Beiträge</strong> aus einem<br />
Wertguthaben beitragspflichtig, so ist eine<br />
besondere Meldung abzugeben. Als Zeitraum<br />
sind der erste und der letzte Tag des Monats<br />
anzugeben, in dem der Störfall eintritt. Durch<br />
die Angabe des Meldegrundes „55“ wird<br />
sichergestellt, dass auch Beträge gemeldet<br />
werden können, die über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
für den gemeldeten Zeitraum<br />
liegen.<br />
Die Entgeltmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung<br />
abzugeben.<br />
5.2 Beschäftigte in Privathaushalten<br />
Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten<br />
besondere Meldebestimmungen. Der Arbeitgeber<br />
gibt hier einen sogenannten Haushaltsscheck<br />
an die Minijob-Zentrale als zuständige<br />
Einzugsstelle. Diese erstellt die Meldungen<br />
und Beitragsnachweise und zieht die <strong>Beiträge</strong><br />
und Steuern im Rahmen des Lastschriftverfahrens<br />
ein. Der Zahlungsweg ist für diesen<br />
Personenkreis gesetzlich vorgeschrieben.<br />
287 Dieser Schlüssel ist auch zu verwenden, wenn der<br />
Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet<br />
hat.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 139