30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Versorgungskrankengeld,<br />

Mutterschaftsgeld,<br />

Elterngeld,<br />

sowie bei Beginn<br />

űű<br />

űű<br />

der Elternzeit,<br />

des Freiwilligendienstes.<br />

Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung<br />

ist eine Unterbrechung von mindestens einem<br />

vollen Kalendermonat. In der Rentenversicherung<br />

gilt ein Kalendermonat rentenrechtlich<br />

bereits als voller Beitragsmonat, wenn mindestens<br />

für einen Tag <strong>Beiträge</strong> entrichtet worden<br />

sind. Daher ist bei Unterbrechungen, die nicht<br />

wenigstens einen vollen Kalendermonat betragen,<br />

eine Meldung nicht erforderlich 276 .<br />

Liegt der Unterbrechung der Beschäftigung ein<br />

anderer Sachverhalt zugrunde (zum Beispiel unbezahlter<br />

Urlaub), durch den die Mitgliedschaft<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht<br />

länger als einen Monat bestehen bleibt, ist eine<br />

Abmeldung vorzunehmen (siehe Punkt C 3.2).<br />

Endet während der Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis,<br />

ist genau zu unterscheiden,<br />

wann das Ende der Beschäftigung eintritt.<br />

3.3.1 Beendigung der Beschäftigung im<br />

Kalendermonat der Unter brechung<br />

Es ist keine Unterbrechungsmeldung, sondern<br />

eine Abmeldung vorzunehmen.<br />

Beispiel<br />

Beispiel<br />

Herr Johannsen ist bei der Firma Brück beschäftigt. Wegen einer<br />

Arbeitsunfähigkeit erhält er – nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung<br />

– von der <strong>Krankenkasse</strong> Krankengeld, und zwar vom 3. August<br />

bis zum 28. September (57 Kalendertage).<br />

Da die Unterbrechung der versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

nicht mindestens einen Kalendermonat umfasst, ist keine<br />

Unterbrechungsmeldung erforderlich.<br />

Beispiel<br />

Herr Bollmann ist ebenfalls bei der Firma Brück beschäftigt. Auch<br />

er erhält wegen einer Arbeitsunfähigkeit von der <strong>Krankenkasse</strong><br />

Krankengeld, und zwar für die Zeit vom 31. Juli bis zum 1. September<br />

(33 Kalendertage).<br />

Für den Monat August werden keine <strong>Beiträge</strong> vom Arbeitgeber<br />

entrichtet. Daher ist eine Unterbrechungsmeldung zum 30. Juli<br />

erforderlich.<br />

Frau Tamm erhält vom 3. April an Krankengeld.<br />

Die Beschäftigung wird zum<br />

30. April beendet.<br />

Es ist lediglich eine Abmeldung zum<br />

30. April zu erstellen.<br />

3.3.2 Beendigung der Beschäftigung im<br />

Kalendermonat, der auf die Unterbrechung<br />

folgt<br />

Neben der Abmeldung ist auch dann eine<br />

Unterbrechungsmeldung zu tätigen, wenn<br />

kein voller Kalendermonat der Unterbrechung<br />

erreicht wird. Hintergrund ist, dass nicht feststeht,<br />

was nach dem Ende der Unterbrechung<br />

passiert. Möglicherweise wird der folgende<br />

Kalendermonat nicht mit Arbeitsentgelt belegt,<br />

sodass eine rentenrechtliche Anrechnung des<br />

Kalendermonats nicht erfolgen kann 277 .<br />

Als Zeitraum für die Abmeldung wird die Zeit<br />

vom Beginn der Unterbrechung bis zum Ende<br />

der Beschäftigung eingetragen. Als Entgelt ist<br />

„000000“ anzugeben.<br />

Beispiel<br />

Achtung | Nach einer Unterbrechungsmeldung<br />

ist – bei Wiederaufnahme der<br />

Beschäftigung – keine neue Anmeldung<br />

vorzunehmen. Der folgende Zeitraum<br />

wird in der nächsten Entgeltmeldung<br />

(Abmeldung oder Jahresmeldung) berücksichtigt.<br />

Herr Sander ist bei der Rotor AG beschäftigt.<br />

Vom 17. März an erhält er<br />

Krankengeld von der TK. Die Beschäftigung<br />

endet mit dem 20. April.<br />

Es ist eine Unterbrechungsmeldung zum<br />

16. März und eine Abmeldung zum 20.<br />

April (Entgelt „000000“) vorzunehmen.<br />

276 § 9 Abs. 1 DEÜV<br />

277 § 9 Abs. 2 DEÜV<br />

134 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!