Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Versorgungskrankengeld,<br />
Mutterschaftsgeld,<br />
Elterngeld,<br />
sowie bei Beginn<br />
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der Elternzeit,<br />
des Freiwilligendienstes.<br />
Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung<br />
ist eine Unterbrechung von mindestens einem<br />
vollen Kalendermonat. In der Rentenversicherung<br />
gilt ein Kalendermonat rentenrechtlich<br />
bereits als voller Beitragsmonat, wenn mindestens<br />
für einen Tag <strong>Beiträge</strong> entrichtet worden<br />
sind. Daher ist bei Unterbrechungen, die nicht<br />
wenigstens einen vollen Kalendermonat betragen,<br />
eine Meldung nicht erforderlich 276 .<br />
Liegt der Unterbrechung der Beschäftigung ein<br />
anderer Sachverhalt zugrunde (zum Beispiel unbezahlter<br />
Urlaub), durch den die Mitgliedschaft<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht<br />
länger als einen Monat bestehen bleibt, ist eine<br />
Abmeldung vorzunehmen (siehe Punkt C 3.2).<br />
Endet während der Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis,<br />
ist genau zu unterscheiden,<br />
wann das Ende der Beschäftigung eintritt.<br />
3.3.1 Beendigung der Beschäftigung im<br />
Kalendermonat der Unter brechung<br />
Es ist keine Unterbrechungsmeldung, sondern<br />
eine Abmeldung vorzunehmen.<br />
Beispiel<br />
Beispiel<br />
Herr Johannsen ist bei der Firma Brück beschäftigt. Wegen einer<br />
Arbeitsunfähigkeit erhält er – nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung<br />
– von der <strong>Krankenkasse</strong> Krankengeld, und zwar vom 3. August<br />
bis zum 28. September (57 Kalendertage).<br />
Da die Unterbrechung der versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />
nicht mindestens einen Kalendermonat umfasst, ist keine<br />
Unterbrechungsmeldung erforderlich.<br />
Beispiel<br />
Herr Bollmann ist ebenfalls bei der Firma Brück beschäftigt. Auch<br />
er erhält wegen einer Arbeitsunfähigkeit von der <strong>Krankenkasse</strong><br />
Krankengeld, und zwar für die Zeit vom 31. Juli bis zum 1. September<br />
(33 Kalendertage).<br />
Für den Monat August werden keine <strong>Beiträge</strong> vom Arbeitgeber<br />
entrichtet. Daher ist eine Unterbrechungsmeldung zum 30. Juli<br />
erforderlich.<br />
Frau Tamm erhält vom 3. April an Krankengeld.<br />
Die Beschäftigung wird zum<br />
30. April beendet.<br />
Es ist lediglich eine Abmeldung zum<br />
30. April zu erstellen.<br />
3.3.2 Beendigung der Beschäftigung im<br />
Kalendermonat, der auf die Unterbrechung<br />
folgt<br />
Neben der Abmeldung ist auch dann eine<br />
Unterbrechungsmeldung zu tätigen, wenn<br />
kein voller Kalendermonat der Unterbrechung<br />
erreicht wird. Hintergrund ist, dass nicht feststeht,<br />
was nach dem Ende der Unterbrechung<br />
passiert. Möglicherweise wird der folgende<br />
Kalendermonat nicht mit Arbeitsentgelt belegt,<br />
sodass eine rentenrechtliche Anrechnung des<br />
Kalendermonats nicht erfolgen kann 277 .<br />
Als Zeitraum für die Abmeldung wird die Zeit<br />
vom Beginn der Unterbrechung bis zum Ende<br />
der Beschäftigung eingetragen. Als Entgelt ist<br />
„000000“ anzugeben.<br />
Beispiel<br />
Achtung | Nach einer Unterbrechungsmeldung<br />
ist – bei Wiederaufnahme der<br />
Beschäftigung – keine neue Anmeldung<br />
vorzunehmen. Der folgende Zeitraum<br />
wird in der nächsten Entgeltmeldung<br />
(Abmeldung oder Jahresmeldung) berücksichtigt.<br />
Herr Sander ist bei der Rotor AG beschäftigt.<br />
Vom 17. März an erhält er<br />
Krankengeld von der TK. Die Beschäftigung<br />
endet mit dem 20. April.<br />
Es ist eine Unterbrechungsmeldung zum<br />
16. März und eine Abmeldung zum 20.<br />
April (Entgelt „000000“) vorzunehmen.<br />
276 § 9 Abs. 1 DEÜV<br />
277 § 9 Abs. 2 DEÜV<br />
134 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>