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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Gebäudereinigungsgewerbe,<br />

Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau<br />

von Messen und Ausstellungen beteiligen,<br />

Fleischwirtschaft.<br />

Arbeitnehmerinformation | Der Arbeitgeber<br />

ist verpflichtet, jeden seiner<br />

Arbeitnehmer schriftlich und nachweislich<br />

auf die Mitführpflicht hinzuweisen.<br />

Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber<br />

für die Dauer der Beschäftigung oder<br />

Tätigkeit vorhalten und bei Prüfungen<br />

auf Verlangen vorlegen*.<br />

* § 2a Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />

2.6 Hinterlegung<br />

Die Forderung nach einer Hinterlegung des<br />

Ausweises bei Gewährung von Arbeitslosengeld<br />

oder anderen Sozialleistungen ist nicht<br />

zulässig. Auch darf der Arbeitgeber für die<br />

Dauer der Entgeltfortzahlung die Hinterlegung<br />

nicht verlangen.<br />

3. Versicherungspflichtig Beschäftigte<br />

3.1 Anmeldung<br />

Eine Anmeldung ist zu bestimmten Anlässen<br />

abzugeben, nämlich immer dann, wenn wenigstens<br />

in einem Zweig der Sozialversicherung<br />

Versicherungspflicht oder Beitragspflicht<br />

(zum Beispiel bei geringfügig entlohnten<br />

Beschäftigten) eintritt oder wiedereintritt.<br />

Dies gilt auch, wenn nur der Arbeitgeberanteil<br />

zu entrichten ist 270 . Außerdem ist der Beginn<br />

einer kurzfristigen versicherungsfreien Beschäftigung<br />

zu melden.<br />

Beispiel<br />

Frau Leinen beginnt ihr Beschäftigungsverhältnis<br />

bei der Firma Breuer am<br />

1. Juni <strong>2014</strong>. Sie ist versicherungspflichtig<br />

in der Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber<br />

muss eine Anmeldung bei der <strong>Krankenkasse</strong><br />

von Frau Leinen vornehmen.<br />

Folgende Daten werden vom Arbeitgeber<br />

in den Datensatz für die Anmeldung<br />

eingetragen:<br />

Grund der Meldung . . . . . . . . . . . . . 10*)<br />

Beschäftigungsbeginn 271 . . . . 01 06 <strong>2014</strong><br />

Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . .1111*)<br />

Personengruppe . . . . . . . . . . . . . . 101*)<br />

*) Zur Bedeutung der Schlüsselzahlen siehe Punkt<br />

C 8.2.<br />

Neben dem Beginn der Beschäftigung ist<br />

auch eine Änderung in der Beitragsgruppe,<br />

der <strong>Krankenkasse</strong>nzuständigkeit oder der<br />

Rechtskreiszuordnung Ost/West mit einer<br />

Anmeldung, parallel zu einer vorherigen Abmeldung,<br />

zu melden 272 .<br />

Beispiel<br />

Herr Sander hat die Regelaltersgrenze<br />

erreicht und bezieht vom 1. Juli <strong>2014</strong><br />

an eine Altersvollrente. Seine Beschäftigung<br />

bei der Firma Transit übt<br />

er unverändert weiter aus. Es besteht<br />

Krankenversicherungspflicht. Die Anmeldung<br />

erfolgt im Zusammenhang mit der<br />

Abmeldung (siehe Punkt C 3.2) mit den<br />

folgenden Daten:<br />

Grund der Meldung . . . . . . . . . . . . . 12*)<br />

Beschäftigungsbeginn . . . . . 01 07 <strong>2014</strong><br />

Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . 3321*)<br />

Personengruppe . . . . . . . . . . . . . . 119*)<br />

*) Zur Bedeutung der Schlüsselzahlen siehe Punkt<br />

C 8.2.<br />

270 § 6 DEÜV<br />

271 Feld: Beschäftigungszeit vom<br />

272 § 12 DEÜV<br />

132 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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