Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Gebäudereinigungsgewerbe,<br />
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau<br />
von Messen und Ausstellungen beteiligen,<br />
Fleischwirtschaft.<br />
Arbeitnehmerinformation | Der Arbeitgeber<br />
ist verpflichtet, jeden seiner<br />
Arbeitnehmer schriftlich und nachweislich<br />
auf die Mitführpflicht hinzuweisen.<br />
Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber<br />
für die Dauer der Beschäftigung oder<br />
Tätigkeit vorhalten und bei Prüfungen<br />
auf Verlangen vorlegen*.<br />
* § 2a Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />
2.6 Hinterlegung<br />
Die Forderung nach einer Hinterlegung des<br />
Ausweises bei Gewährung von Arbeitslosengeld<br />
oder anderen Sozialleistungen ist nicht<br />
zulässig. Auch darf der Arbeitgeber für die<br />
Dauer der Entgeltfortzahlung die Hinterlegung<br />
nicht verlangen.<br />
3. Versicherungspflichtig Beschäftigte<br />
3.1 Anmeldung<br />
Eine Anmeldung ist zu bestimmten Anlässen<br />
abzugeben, nämlich immer dann, wenn wenigstens<br />
in einem Zweig der Sozialversicherung<br />
Versicherungspflicht oder Beitragspflicht<br />
(zum Beispiel bei geringfügig entlohnten<br />
Beschäftigten) eintritt oder wiedereintritt.<br />
Dies gilt auch, wenn nur der Arbeitgeberanteil<br />
zu entrichten ist 270 . Außerdem ist der Beginn<br />
einer kurzfristigen versicherungsfreien Beschäftigung<br />
zu melden.<br />
Beispiel<br />
Frau Leinen beginnt ihr Beschäftigungsverhältnis<br />
bei der Firma Breuer am<br />
1. Juni <strong>2014</strong>. Sie ist versicherungspflichtig<br />
in der Kranken-, Pflege-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber<br />
muss eine Anmeldung bei der <strong>Krankenkasse</strong><br />
von Frau Leinen vornehmen.<br />
Folgende Daten werden vom Arbeitgeber<br />
in den Datensatz für die Anmeldung<br />
eingetragen:<br />
Grund der Meldung . . . . . . . . . . . . . 10*)<br />
Beschäftigungsbeginn 271 . . . . 01 06 <strong>2014</strong><br />
Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . .1111*)<br />
Personengruppe . . . . . . . . . . . . . . 101*)<br />
*) Zur Bedeutung der Schlüsselzahlen siehe Punkt<br />
C 8.2.<br />
Neben dem Beginn der Beschäftigung ist<br />
auch eine Änderung in der Beitragsgruppe,<br />
der <strong>Krankenkasse</strong>nzuständigkeit oder der<br />
Rechtskreiszuordnung Ost/West mit einer<br />
Anmeldung, parallel zu einer vorherigen Abmeldung,<br />
zu melden 272 .<br />
Beispiel<br />
Herr Sander hat die Regelaltersgrenze<br />
erreicht und bezieht vom 1. Juli <strong>2014</strong><br />
an eine Altersvollrente. Seine Beschäftigung<br />
bei der Firma Transit übt<br />
er unverändert weiter aus. Es besteht<br />
Krankenversicherungspflicht. Die Anmeldung<br />
erfolgt im Zusammenhang mit der<br />
Abmeldung (siehe Punkt C 3.2) mit den<br />
folgenden Daten:<br />
Grund der Meldung . . . . . . . . . . . . . 12*)<br />
Beschäftigungsbeginn . . . . . 01 07 <strong>2014</strong><br />
Beitragsgruppe . . . . . . . . . . . . . . 3321*)<br />
Personengruppe . . . . . . . . . . . . . . 119*)<br />
*) Zur Bedeutung der Schlüsselzahlen siehe Punkt<br />
C 8.2.<br />
270 § 6 DEÜV<br />
271 Feld: Beschäftigungszeit vom<br />
272 § 12 DEÜV<br />
132 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>