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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel<br />

Beispiel:<br />

monatliche beitragspflichtige Einnahme . . . . . . . . . . . 850,00 EUR<br />

Belastungsgrenze (850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />

kassenindividueller Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,00 EUR<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 EUR<br />

Berechnung des Überforderungs betrags:<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 EUR<br />

Belastungsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ./. 17,00 EUR<br />

Überforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 EUR<br />

Es besteht kein Anspruch auf Sozialausgleich.<br />

monatliche beitragspflichtige<br />

Einnahme . . . . . . 850,00 EUR<br />

Belastungsgrenze<br />

(850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />

Durchschnittlicher<br />

Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />

Überforderungsbetrag<br />

(19 EUR ./. 17 EUR) . . . . . . . . . 2,00 EUR<br />

Beitragsanteil des<br />

Arbeitnehmers<br />

(850 EUR x 8,2 v.H.) . . . . . . . 69,70 EUR<br />

Überforderungsbetrag . . . . . ./. 2,00 EUR<br />

Abzug vom Lohn . . . . . . . . . . 67,70 EUR<br />

Beispiel<br />

monatliche beitragspflichtige Einnahme ...........850,00 EUR<br />

Belastungsgrenze (850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />

kassenindividueller Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 EUR<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />

Berechnung des Überforderungs betrags:<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />

Belastungsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ./. 17,00 EUR<br />

Überforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 EUR<br />

Es besteht ein Anspruch auf Sozialausgleich in Höhe von 2,00 Euro.<br />

15.3.2 Berechnungsverfahren<br />

Berechnungsverfahren I<br />

Hat der Beschäftigte keine weiteren beitragspflichtigen<br />

Einkünfte, prüft der Arbeitgeber<br />

den Anspruch auf den Sozialausgleich und<br />

führt ihn durch. Der Sozialausgleich wird<br />

durchgeführt, indem der Arbeitnehmeranteil<br />

des Mitglieds um den ermittelten Sozialausgleich<br />

verringert wird.<br />

Beitragsanteil des Arbeitgebers<br />

(850 EUR x 7,3 v.H.) . . . . . . . . 62,05 EUR<br />

Krankenversicherungsbeitrag<br />

gesamt . . . . . . . . . . 129,75 EUR<br />

Dieses Verfahren wendet der Arbeitgeber<br />

an, solange er von der <strong>Krankenkasse</strong> keine<br />

anderslautende Information erhält.<br />

Berechnungsverfahren II<br />

Hat ein Arbeitnehmer mehrere beitragspflichtige<br />

Einkünfte, also zum Beispiel zwei<br />

Beschäftigungen oder eine Rente neben dem<br />

Arbeitsentgelt, so wird nur an einer Stelle das<br />

Berechnungsverfahren I praktiziert. Alle anderen<br />

zahlenden Stellen verwenden ein anderes<br />

Verfahren, nämlich das Berechnungsverfahren<br />

II. Dabei werden zusätzlich zum normalen<br />

Beitragsabzug zwei Prozent des bei dieser<br />

Zahlstelle anfallenden beitragspflichtigen<br />

Einkommens einbehalten und an die Kasse<br />

abgeführt. Welche der beteiligten Stellen<br />

das Berechnungsverfahren I durchführt und<br />

welche das Verfahren II, teilt die <strong>Krankenkasse</strong><br />

mit. Das Berechnungsverfahren I wird<br />

grundsätzlich von der Stelle verwendet, bei<br />

der das höchste beitragspflichtige Entgelt gezahlt<br />

wird. Alle abrechnenden Stellen berücksichtigen<br />

nur das bei ihnen anfallende Entgelt<br />

für die Berechnung. So ist sichergestellt,<br />

dass sich in der Gesamtschau die Mehr- und<br />

Minderzahlungen ausgleichen und der Sozialausgleich<br />

zutreffend durchgeführt wird.<br />

124 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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