Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel<br />
Beispiel:<br />
monatliche beitragspflichtige Einnahme . . . . . . . . . . . 850,00 EUR<br />
Belastungsgrenze (850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />
kassenindividueller Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,00 EUR<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 EUR<br />
Berechnung des Überforderungs betrags:<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 EUR<br />
Belastungsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ./. 17,00 EUR<br />
Überforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 EUR<br />
Es besteht kein Anspruch auf Sozialausgleich.<br />
monatliche beitragspflichtige<br />
Einnahme . . . . . . 850,00 EUR<br />
Belastungsgrenze<br />
(850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />
Durchschnittlicher<br />
Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />
Überforderungsbetrag<br />
(19 EUR ./. 17 EUR) . . . . . . . . . 2,00 EUR<br />
Beitragsanteil des<br />
Arbeitnehmers<br />
(850 EUR x 8,2 v.H.) . . . . . . . 69,70 EUR<br />
Überforderungsbetrag . . . . . ./. 2,00 EUR<br />
Abzug vom Lohn . . . . . . . . . . 67,70 EUR<br />
Beispiel<br />
monatliche beitragspflichtige Einnahme ...........850,00 EUR<br />
Belastungsgrenze (850 EUR x 2 v.H.) . . . . . . . . . . . . . . 17,00 EUR<br />
kassenindividueller Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 EUR<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />
Berechnung des Überforderungs betrags:<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,00 EUR<br />
Belastungsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ./. 17,00 EUR<br />
Überforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 EUR<br />
Es besteht ein Anspruch auf Sozialausgleich in Höhe von 2,00 Euro.<br />
15.3.2 Berechnungsverfahren<br />
Berechnungsverfahren I<br />
Hat der Beschäftigte keine weiteren beitragspflichtigen<br />
Einkünfte, prüft der Arbeitgeber<br />
den Anspruch auf den Sozialausgleich und<br />
führt ihn durch. Der Sozialausgleich wird<br />
durchgeführt, indem der Arbeitnehmeranteil<br />
des Mitglieds um den ermittelten Sozialausgleich<br />
verringert wird.<br />
Beitragsanteil des Arbeitgebers<br />
(850 EUR x 7,3 v.H.) . . . . . . . . 62,05 EUR<br />
Krankenversicherungsbeitrag<br />
gesamt . . . . . . . . . . 129,75 EUR<br />
Dieses Verfahren wendet der Arbeitgeber<br />
an, solange er von der <strong>Krankenkasse</strong> keine<br />
anderslautende Information erhält.<br />
Berechnungsverfahren II<br />
Hat ein Arbeitnehmer mehrere beitragspflichtige<br />
Einkünfte, also zum Beispiel zwei<br />
Beschäftigungen oder eine Rente neben dem<br />
Arbeitsentgelt, so wird nur an einer Stelle das<br />
Berechnungsverfahren I praktiziert. Alle anderen<br />
zahlenden Stellen verwenden ein anderes<br />
Verfahren, nämlich das Berechnungsverfahren<br />
II. Dabei werden zusätzlich zum normalen<br />
Beitragsabzug zwei Prozent des bei dieser<br />
Zahlstelle anfallenden beitragspflichtigen<br />
Einkommens einbehalten und an die Kasse<br />
abgeführt. Welche der beteiligten Stellen<br />
das Berechnungsverfahren I durchführt und<br />
welche das Verfahren II, teilt die <strong>Krankenkasse</strong><br />
mit. Das Berechnungsverfahren I wird<br />
grundsätzlich von der Stelle verwendet, bei<br />
der das höchste beitragspflichtige Entgelt gezahlt<br />
wird. Alle abrechnenden Stellen berücksichtigen<br />
nur das bei ihnen anfallende Entgelt<br />
für die Berechnung. So ist sichergestellt,<br />
dass sich in der Gesamtschau die Mehr- und<br />
Minderzahlungen ausgleichen und der Sozialausgleich<br />
zutreffend durchgeführt wird.<br />
124 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>