Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Belastungsgrenze<br />
Die Belastungsgrenze beträgt zwei v.H. des<br />
beitragspflichtigen Einkommens. Nicht beitragspflichtige<br />
Einnahmen bleiben also unberücksichtigt.<br />
Beispiel:<br />
Herr Gruber erhält von seinem Arbeitgeber<br />
ein monatliches Entgelt von<br />
1.500 Euro. Er ist krankenversicherungspflichtig.<br />
Nebenher erzielt er Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung von<br />
1.000 Euro, die bei Versicherungspflichtigen<br />
aber nicht zur Beitragsberechnung<br />
herangezogen werden. Die Belastungsgrenze<br />
von Herrn Gruber beträgt also<br />
30 Euro (1.500 EUR x 2 v.H.).<br />
Die Beispiele zeigen, dass die Berechnung<br />
des Sozialausgleichs nicht unbedingt gerecht<br />
ist. Für den Arbeitgeber erleichtert aber die<br />
Beschränkung auf das beitragspflichtige Entgelt<br />
die Durchführung. Anders sieht es aus,<br />
wenn neben dem Entgelt aus der Beschäftigung<br />
weitere beitragspflichtige Einnahmen<br />
bestehen. Dann muss die <strong>Krankenkasse</strong> tätig<br />
werden.<br />
Wird ein Sozialausgleich durchgeführt, so<br />
wirkt er sich immer nur auf den Arbeitnehmeranteil<br />
an den <strong>Beiträge</strong>n aus, nicht auf den<br />
Arbeitgeberbeitrag.<br />
Wichtig | Eine Ausnahme besteht,<br />
wenn bei flexiblen Arbeitszeitregelungen<br />
Arbeitsentgelt aus Wertguthaben<br />
im Rahmen eines Störfalls ausgezahlt<br />
wird. Diese Beträge werden nicht für<br />
die Berechnung des Sozialausgleichs<br />
einbezogen.<br />
Beispiel:<br />
Frau Sannmann arbeitet als versicherungspflichtig<br />
Beschäftigte für ein<br />
monatliches Entgelt von 2.500 Euro.<br />
Weitere Einkünfte hat sie nicht. Die<br />
Belastungsgrenze von Frau Sannmann<br />
beträgt 50 Euro (2.500 EUR x 2 v.H.).<br />
Vergleich<br />
Die so ermittelte individuelle Belastungsgrenze<br />
wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag<br />
verglichen. Ist der Zusatzbeitrag geringer,<br />
geschieht nichts. Ist der Zusatzbeitrag<br />
hingegen höher als die Belastungsgrenze,<br />
wird der Differenzbetrag ausgeglichen. Der<br />
kassenindividuelle Zusatzbeitrag spielt bei der<br />
Berechnung keine Rolle.<br />
Berechnung des Sozialausgleichs<br />
Ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag<br />
höher als die individuelle Belastungsgrenze<br />
(2 v.H.)?<br />
ja<br />
Sozialausgleich<br />
nein<br />
kein<br />
Sozialausgleich<br />
Arbeitnehmeranteil<br />
./.<br />
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />
./.<br />
Belastungsgrenze<br />
=<br />
Abzug vom Lohn<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 123