Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beitrag Tatsächliches Entgelt Fiktives Entgelt<br />
Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber<br />
Krankenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />
Krankenversicherung - zusätzlicher Beitragsanteil<br />
des Versicherten in Höhe von 0,9 v.H.<br />
100 v.H. --- --- 100 v.H.<br />
Pflegeversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />
Pflegeversicherung - Beitragszuschlag 100 v.H. --- --- ---<br />
Rentenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />
Arbeitslosenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- ---<br />
Entgeltfortzahlungsversicherung U1 --- 100 v.H. --- ---<br />
Entgeltfortzahlungsversicherung U2 --- 100 v.H. --- ---<br />
Insolvenzgeldumlage --- 100 v.H. --- ---<br />
14.4 Mehrfachbeschäftigte<br />
14.4.1 Beitragsbemessungsgrenze<br />
<strong>Beiträge</strong> sind insgesamt nur bis zur jeweils<br />
geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu<br />
zahlen. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch<br />
für Versicherte, die mehrere Beschäftigungen<br />
gleichzeitig ausüben. Überschreitet das<br />
Entgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze,<br />
ist eine Aufteilung der beitragspflichtigen<br />
Entgelte zwischen den Arbeitgebern<br />
vorzunehmen. Dies geschieht im Verhältnis<br />
der Entgelte zueinander, allerdings gibt es<br />
seit 2012 hier eine Neuerung. So wird das<br />
Entgelt des einzelnen Arbeitgebers nun auf<br />
die Beitragsbemessungsgrenze gekappt. Das<br />
darüber liegende Entgelt wird nicht für die<br />
Verteilungsberechnung berücksichtigt.<br />
Folgende Formel wird für die Entgeltverteilung<br />
herangezogen:<br />
BBG x Entgelt der einzelnen Beschäftigung*<br />
Entgelt aller Beschäftigungsverhältnisse*<br />
*<br />
Jeweils gekappt auf die Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Beispiel:<br />
Herr Lauer übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus. Bei Firma<br />
Scholz erhält er ein monatliches Entgelt von 5.000 Euro, bei Firma<br />
Druwe bekommt er 3.000 Euro.<br />
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:<br />
1. Firma Scholz<br />
Kranken- und Pflegeversicherung:<br />
4.050 EUR x 4.050 EUR = 2.326,60 EUR<br />
7.050 EUR<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung:<br />
5.950 EUR x 5.000 EUR = 3.718,75 EUR<br />
8.000 EUR<br />
2. Firma Druwe<br />
Kranken- und Pflegeversicherung:<br />
4.050 EUR x 3.000 EUR = 1.723,40 EUR<br />
7.050 EUR<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung:<br />
5.950 EUR x 3.000 EUR = 2.231,25 EUR<br />
8.000 EUR<br />
Die aufgeteilten Beträge müssen zusammengezählt<br />
wieder die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze<br />
ergeben, dann wurde die<br />
Aufteilung zutreffend vorgenommen.<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 121