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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beitrag Tatsächliches Entgelt Fiktives Entgelt<br />

Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber<br />

Krankenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />

Krankenversicherung - zusätzlicher Beitragsanteil<br />

des Versicherten in Höhe von 0,9 v.H.<br />

100 v.H. --- --- 100 v.H.<br />

Pflegeversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />

Pflegeversicherung - Beitragszuschlag 100 v.H. --- --- ---<br />

Rentenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- 100 v.H.<br />

Arbeitslosenversicherung 50 v.H. 50 v.H. --- ---<br />

Entgeltfortzahlungsversicherung U1 --- 100 v.H. --- ---<br />

Entgeltfortzahlungsversicherung U2 --- 100 v.H. --- ---<br />

Insolvenzgeldumlage --- 100 v.H. --- ---<br />

14.4 Mehrfachbeschäftigte<br />

14.4.1 Beitragsbemessungsgrenze<br />

<strong>Beiträge</strong> sind insgesamt nur bis zur jeweils<br />

geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu<br />

zahlen. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch<br />

für Versicherte, die mehrere Beschäftigungen<br />

gleichzeitig ausüben. Überschreitet das<br />

Entgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze,<br />

ist eine Aufteilung der beitragspflichtigen<br />

Entgelte zwischen den Arbeitgebern<br />

vorzunehmen. Dies geschieht im Verhältnis<br />

der Entgelte zueinander, allerdings gibt es<br />

seit 2012 hier eine Neuerung. So wird das<br />

Entgelt des einzelnen Arbeitgebers nun auf<br />

die Beitragsbemessungsgrenze gekappt. Das<br />

darüber liegende Entgelt wird nicht für die<br />

Verteilungsberechnung berücksichtigt.<br />

Folgende Formel wird für die Entgeltverteilung<br />

herangezogen:<br />

BBG x Entgelt der einzelnen Beschäftigung*<br />

Entgelt aller Beschäftigungsverhältnisse*<br />

*<br />

Jeweils gekappt auf die Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Beispiel:<br />

Herr Lauer übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus. Bei Firma<br />

Scholz erhält er ein monatliches Entgelt von 5.000 Euro, bei Firma<br />

Druwe bekommt er 3.000 Euro.<br />

Folgende Berechnung ist vorzunehmen:<br />

1. Firma Scholz<br />

Kranken- und Pflegeversicherung:<br />

4.050 EUR x 4.050 EUR = 2.326,60 EUR<br />

7.050 EUR<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung:<br />

5.950 EUR x 5.000 EUR = 3.718,75 EUR<br />

8.000 EUR<br />

2. Firma Druwe<br />

Kranken- und Pflegeversicherung:<br />

4.050 EUR x 3.000 EUR = 1.723,40 EUR<br />

7.050 EUR<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung:<br />

5.950 EUR x 3.000 EUR = 2.231,25 EUR<br />

8.000 EUR<br />

Die aufgeteilten Beträge müssen zusammengezählt<br />

wieder die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze<br />

ergeben, dann wurde die<br />

Aufteilung zutreffend vorgenommen.<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 121

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