30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14.3.2 Beitragsverteilung<br />

Die <strong>Beiträge</strong> aus dem Ist-Entgelt werden vom<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte<br />

aufgebracht 260 . Die auf das fiktive Entgelt<br />

entfallenden <strong>Beiträge</strong> zahlt der Arbeitgeber<br />

allein 261 . In der Krankenversicherung gilt das<br />

auch für den eigentlich ausschließlich vom<br />

Versicherten zu tragenden Beitragsanteil in<br />

Höhe von 0,9 v.H. Der Beitragszuschlag für<br />

Kinderlose in der Pflegeversicherung wird<br />

nicht aus dem fiktiven Entgelt erhoben.<br />

Hierfür zahlt die Bundesagentur den Zuschlag<br />

über eine Pauschalregelung.<br />

Die Umlagebeträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

und zur Insolvenzgeldsicherung<br />

werden nur aus dem tatsächlich erzielten<br />

Entgelt berechnet. Das fiktive Entgelt bleibt<br />

unberücksichtigt.<br />

14.3.3 Einmalzahlungen<br />

Bei der Berechnung der <strong>Beiträge</strong> aus Einmalzahlungen<br />

werden bei der Ermittlung des bisher<br />

beitragspflichtigen Entgelts zunächst das<br />

Ist-Entgelt und das fiktive Entgelt herangezogen.<br />

Erst dann wird die Sonderzahlung bis zur<br />

anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

berücksichtigt.<br />

Obwohl für die Arbeitslosenversicherung das<br />

fiktive Entgelt für die Beitragsberechnung<br />

nicht berücksichtigt wird, muss die Berechnung<br />

des beitragspflichtigen Entgelts aus der<br />

Einmalzahlung unter Anrechnung des fiktiven<br />

Entgelts vorgenommen werden. Es entspricht<br />

also dem Wert in der Rentenversicherung.<br />

Beispiel:<br />

Frau Ipsen ist seit Jahren bei der Firma<br />

Lau angestellt. Sie ist nicht krankenversicherungspflichtig.<br />

Ihr monatliches<br />

Entgelt beträgt 5.000 Euro. Im November<br />

erhält sie eine Tantieme in Höhe von<br />

14.000 Euro.<br />

Wegen Auftragsmangel wird in den Monaten<br />

Juni, Juli und August kurz gearbeitet.<br />

Frau Ipsen erhält in diesen Monaten<br />

jeweils nur 1.000 Euro als tatsächliches<br />

Entgelt. Zusätzlich werden Rentenversicherungsbeiträge<br />

aus dem fiktiven Entgelt<br />

von monatlich 3.200 Euro (80 v.H.<br />

aus 4.000 Euro) entrichtet.<br />

maßgebender Zeitraum:<br />

1.1. – 30.11.<strong>2014</strong> = 330 Kalendertage<br />

(71.400 EUR x 330 Kalendertage)<br />

= 65.450 EUR<br />

360 Kalendertage<br />

Berechnung:<br />

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung<br />

bisheriges Entgelt:<br />

1.1. – 31.5.<strong>2014</strong><br />

5 x 5.000 EUR = 25.000 EUR<br />

1.6. – 31.8.<strong>2014</strong><br />

3 x 1.000 EUR = 3.000 EUR<br />

1.6. – 31.8.<strong>2014</strong><br />

3 x 3.200 EUR = 9.600 EUR<br />

1.9. – 30.11.<strong>2014</strong><br />

3 x 5.000 EUR = 15.000 EUR<br />

gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . 52.600 EUR<br />

Differenz . . . . . . . . . . . . . . . 12.850 EUR<br />

Von der Tantieme sind 12.850 Euro<br />

beitragspflichtig zur Renten- und zur<br />

Arbeitslosenversicherung.<br />

260 Für die Pflegeversicherung in Sachsen besteht eine<br />

Sonderregelung.<br />

261 § 249 Abs. 2 SGB V für die Krankenversicherung;<br />

§ 168 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI für die Rentenversicherung<br />

120 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!