Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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14.3.2 Beitragsverteilung<br />
Die <strong>Beiträge</strong> aus dem Ist-Entgelt werden vom<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte<br />
aufgebracht 260 . Die auf das fiktive Entgelt<br />
entfallenden <strong>Beiträge</strong> zahlt der Arbeitgeber<br />
allein 261 . In der Krankenversicherung gilt das<br />
auch für den eigentlich ausschließlich vom<br />
Versicherten zu tragenden Beitragsanteil in<br />
Höhe von 0,9 v.H. Der Beitragszuschlag für<br />
Kinderlose in der Pflegeversicherung wird<br />
nicht aus dem fiktiven Entgelt erhoben.<br />
Hierfür zahlt die Bundesagentur den Zuschlag<br />
über eine Pauschalregelung.<br />
Die Umlagebeträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
und zur Insolvenzgeldsicherung<br />
werden nur aus dem tatsächlich erzielten<br />
Entgelt berechnet. Das fiktive Entgelt bleibt<br />
unberücksichtigt.<br />
14.3.3 Einmalzahlungen<br />
Bei der Berechnung der <strong>Beiträge</strong> aus Einmalzahlungen<br />
werden bei der Ermittlung des bisher<br />
beitragspflichtigen Entgelts zunächst das<br />
Ist-Entgelt und das fiktive Entgelt herangezogen.<br />
Erst dann wird die Sonderzahlung bis zur<br />
anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
berücksichtigt.<br />
Obwohl für die Arbeitslosenversicherung das<br />
fiktive Entgelt für die Beitragsberechnung<br />
nicht berücksichtigt wird, muss die Berechnung<br />
des beitragspflichtigen Entgelts aus der<br />
Einmalzahlung unter Anrechnung des fiktiven<br />
Entgelts vorgenommen werden. Es entspricht<br />
also dem Wert in der Rentenversicherung.<br />
Beispiel:<br />
Frau Ipsen ist seit Jahren bei der Firma<br />
Lau angestellt. Sie ist nicht krankenversicherungspflichtig.<br />
Ihr monatliches<br />
Entgelt beträgt 5.000 Euro. Im November<br />
erhält sie eine Tantieme in Höhe von<br />
14.000 Euro.<br />
Wegen Auftragsmangel wird in den Monaten<br />
Juni, Juli und August kurz gearbeitet.<br />
Frau Ipsen erhält in diesen Monaten<br />
jeweils nur 1.000 Euro als tatsächliches<br />
Entgelt. Zusätzlich werden Rentenversicherungsbeiträge<br />
aus dem fiktiven Entgelt<br />
von monatlich 3.200 Euro (80 v.H.<br />
aus 4.000 Euro) entrichtet.<br />
maßgebender Zeitraum:<br />
1.1. – 30.11.<strong>2014</strong> = 330 Kalendertage<br />
(71.400 EUR x 330 Kalendertage)<br />
= 65.450 EUR<br />
360 Kalendertage<br />
Berechnung:<br />
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung<br />
bisheriges Entgelt:<br />
1.1. – 31.5.<strong>2014</strong><br />
5 x 5.000 EUR = 25.000 EUR<br />
1.6. – 31.8.<strong>2014</strong><br />
3 x 1.000 EUR = 3.000 EUR<br />
1.6. – 31.8.<strong>2014</strong><br />
3 x 3.200 EUR = 9.600 EUR<br />
1.9. – 30.11.<strong>2014</strong><br />
3 x 5.000 EUR = 15.000 EUR<br />
gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . 52.600 EUR<br />
Differenz . . . . . . . . . . . . . . . 12.850 EUR<br />
Von der Tantieme sind 12.850 Euro<br />
beitragspflichtig zur Renten- und zur<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
260 Für die Pflegeversicherung in Sachsen besteht eine<br />
Sonderregelung.<br />
261 § 249 Abs. 2 SGB V für die Krankenversicherung;<br />
§ 168 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI für die Rentenversicherung<br />
120 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>