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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Beispiel:<br />

Herr Klar ist bei der Firma Müller gegen<br />

ein monatliches Entgelt von 600 Euro<br />

versicherungspflichtig beschäftigt. Außerdem<br />

arbeitet Herr Klar bei der Firma<br />

Scholz, wo er monatlich 500 Euro als<br />

Entgelt erhält.<br />

Insgesamt erzielt Herr Klar ein Entgelt<br />

von 1.100 Euro, sodass er nicht zum<br />

Niedriglohnbereich zählt. Das Entgelt ist<br />

in voller Höhe beitragspflichtig.<br />

14.2.2 Ausgangswert für die Beitragsberechnung<br />

Der Ausgangswert für die Beitragsberechnung<br />

für Beschäftigungen ab 1. Januar <strong>2014</strong><br />

wird nach folgender Formel berechnet:<br />

850<br />

450<br />

F x 450+({<br />

} – {<br />

(850-450) (850-450)<br />

} x F) x (AE-450)<br />

Der Faktor „F“ wird jährlich vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit festgelegt. Der<br />

Faktor ist abhängig von der Höhe des jeweils<br />

geltenden Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes.<br />

Für <strong>2014</strong> wurde der Faktor auf<br />

0,7605 festgelegt.<br />

Beispiel:<br />

Frau Soller arbeitet bei der Firma<br />

Schnuck in Teilzeit und erhält monatlich<br />

ein Arbeitsentgelt von 600 Euro. Weitere<br />

Beschäftigungen hat sie nicht. Für die<br />

Berechnung des beitragspflichtigen Teils<br />

wird die Formel wie folgt verwendet:<br />

600,00 EUR – 450,00 EUR =150,00 EUR<br />

150,00 EUR x 1,2694 = . . . 190,41 EUR<br />

190,41 EUR + 342,23 EUR =532,64 EUR<br />

zone – 253,20 Euro zu zahlen. In der Praxis<br />

sollten Sie sich lieber auf einen Gleitzonenrechner<br />

im Internet verlassen. Sie finden<br />

einen solchen auf<br />

www.firmenkunden.tk.de.<br />

14.2.3 Auswirkungen auf die Sozialleistungen<br />

Trotz der verringerten Beitragszahlung werden<br />

sowohl das Krankengeld, als auch die Leistungen<br />

der Arbeitslosenversicherung nach dem<br />

höheren tatsächlichen Entgelt berechnet.<br />

Lediglich in der Rentenversicherung wird das<br />

verringerte Entgelt zugrunde gelegt. Dafür<br />

besteht die Möglichkeit, auf Antrag höhere<br />

<strong>Beiträge</strong> zu zahlen (siehe Punkt 14.2.5).<br />

14.2.4 Beitragsverteilung<br />

Von dem abgesenkten Ausgangswert für<br />

die Beitragsberechnung profitiert nur der<br />

Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat seinen<br />

Beitragsanteil aus dem vollen Arbeitsentgelt<br />

zu berechnen. Der Beschäftigte trägt dann die<br />

Differenz zum errechneten Beitrag. Zusätzlich<br />

muss der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur<br />

Krankenversicherung und ggf. den Beitragszuschlag<br />

zur Pflegeversicherung tragen (siehe<br />

Fortsetzung des Beispiels Seite 117 oben).<br />

14.2.5 Höhere Rentenversicherungsbeiträge<br />

auf Antrag<br />

Da in der Rentenversicherung nur das gekürzte<br />

Entgelt für die Leistungsbemessung<br />

zugrunde gelegt wird, hat der Beschäftigte<br />

die Möglichkeit, auf Antrag die <strong>Beiträge</strong> aus<br />

dem vollen Arbeitsentgelt zu zahlen. Dadurch<br />

erhöht sich sein Beitragsanteil auf die Hälfte<br />

des vollen Beitrages. Für die Kranken-, Pflege-<br />

und Arbeitslosenversicherung ändert sich<br />

durch einen solchen Antrag nichts.<br />

Die Erklärung ist vom Beschäftigten gegenüber<br />

seinem Arbeitgeber abzugeben. Bestehen<br />

mehrere Beschäftigungsverhältnisse,<br />

so kann die Erklärung nur einheitlich abgegeben<br />

werden. Sie wirkt nur für die Zukunft und<br />

ist für die Dauer der Beschäftigung bindend,<br />

kann also nicht zurückgenommen werden 258<br />

(siehe Beispiel Seite 117 unten).<br />

Das für die Beitragsberechnung zugrunde<br />

zu legende Entgelt beträgt 532,64 Euro.<br />

In dem vorstehenden Beispiel sind bei einem<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von<br />

42,2 v.H. 257 nur 224,77 Euro statt – ohne Gleit-<br />

257 Einschließlich der Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

und zur Insolvenzgeldsicherung<br />

258 § 163 Abs. 10 SGB VI<br />

116 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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