Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Beispiel:<br />
Herr Klar ist bei der Firma Müller gegen<br />
ein monatliches Entgelt von 600 Euro<br />
versicherungspflichtig beschäftigt. Außerdem<br />
arbeitet Herr Klar bei der Firma<br />
Scholz, wo er monatlich 500 Euro als<br />
Entgelt erhält.<br />
Insgesamt erzielt Herr Klar ein Entgelt<br />
von 1.100 Euro, sodass er nicht zum<br />
Niedriglohnbereich zählt. Das Entgelt ist<br />
in voller Höhe beitragspflichtig.<br />
14.2.2 Ausgangswert für die Beitragsberechnung<br />
Der Ausgangswert für die Beitragsberechnung<br />
für Beschäftigungen ab 1. Januar <strong>2014</strong><br />
wird nach folgender Formel berechnet:<br />
850<br />
450<br />
F x 450+({<br />
} – {<br />
(850-450) (850-450)<br />
} x F) x (AE-450)<br />
Der Faktor „F“ wird jährlich vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit festgelegt. Der<br />
Faktor ist abhängig von der Höhe des jeweils<br />
geltenden Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes.<br />
Für <strong>2014</strong> wurde der Faktor auf<br />
0,7605 festgelegt.<br />
Beispiel:<br />
Frau Soller arbeitet bei der Firma<br />
Schnuck in Teilzeit und erhält monatlich<br />
ein Arbeitsentgelt von 600 Euro. Weitere<br />
Beschäftigungen hat sie nicht. Für die<br />
Berechnung des beitragspflichtigen Teils<br />
wird die Formel wie folgt verwendet:<br />
600,00 EUR – 450,00 EUR =150,00 EUR<br />
150,00 EUR x 1,2694 = . . . 190,41 EUR<br />
190,41 EUR + 342,23 EUR =532,64 EUR<br />
zone – 253,20 Euro zu zahlen. In der Praxis<br />
sollten Sie sich lieber auf einen Gleitzonenrechner<br />
im Internet verlassen. Sie finden<br />
einen solchen auf<br />
www.firmenkunden.tk.de.<br />
14.2.3 Auswirkungen auf die Sozialleistungen<br />
Trotz der verringerten Beitragszahlung werden<br />
sowohl das Krankengeld, als auch die Leistungen<br />
der Arbeitslosenversicherung nach dem<br />
höheren tatsächlichen Entgelt berechnet.<br />
Lediglich in der Rentenversicherung wird das<br />
verringerte Entgelt zugrunde gelegt. Dafür<br />
besteht die Möglichkeit, auf Antrag höhere<br />
<strong>Beiträge</strong> zu zahlen (siehe Punkt 14.2.5).<br />
14.2.4 Beitragsverteilung<br />
Von dem abgesenkten Ausgangswert für<br />
die Beitragsberechnung profitiert nur der<br />
Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat seinen<br />
Beitragsanteil aus dem vollen Arbeitsentgelt<br />
zu berechnen. Der Beschäftigte trägt dann die<br />
Differenz zum errechneten Beitrag. Zusätzlich<br />
muss der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur<br />
Krankenversicherung und ggf. den Beitragszuschlag<br />
zur Pflegeversicherung tragen (siehe<br />
Fortsetzung des Beispiels Seite 117 oben).<br />
14.2.5 Höhere Rentenversicherungsbeiträge<br />
auf Antrag<br />
Da in der Rentenversicherung nur das gekürzte<br />
Entgelt für die Leistungsbemessung<br />
zugrunde gelegt wird, hat der Beschäftigte<br />
die Möglichkeit, auf Antrag die <strong>Beiträge</strong> aus<br />
dem vollen Arbeitsentgelt zu zahlen. Dadurch<br />
erhöht sich sein Beitragsanteil auf die Hälfte<br />
des vollen Beitrages. Für die Kranken-, Pflege-<br />
und Arbeitslosenversicherung ändert sich<br />
durch einen solchen Antrag nichts.<br />
Die Erklärung ist vom Beschäftigten gegenüber<br />
seinem Arbeitgeber abzugeben. Bestehen<br />
mehrere Beschäftigungsverhältnisse,<br />
so kann die Erklärung nur einheitlich abgegeben<br />
werden. Sie wirkt nur für die Zukunft und<br />
ist für die Dauer der Beschäftigung bindend,<br />
kann also nicht zurückgenommen werden 258<br />
(siehe Beispiel Seite 117 unten).<br />
Das für die Beitragsberechnung zugrunde<br />
zu legende Entgelt beträgt 532,64 Euro.<br />
In dem vorstehenden Beispiel sind bei einem<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von<br />
42,2 v.H. 257 nur 224,77 Euro statt – ohne Gleit-<br />
257 Einschließlich der Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
und zur Insolvenzgeldsicherung<br />
258 § 163 Abs. 10 SGB VI<br />
116 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>