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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung<br />

Ist die Beschäftigung für sich<br />

allein betrachtet geringfügig<br />

entlohnt?<br />

nein<br />

Die Beschäftigung ist<br />

versicherungspflichtig, daher<br />

ist der volle Krankenversicherungsbeitrag<br />

zu zahlen.<br />

ja<br />

Bestehen weitere<br />

Beschäftigungen?<br />

ja<br />

nein<br />

Besteht eine<br />

Versicherung<br />

in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung?<br />

Es ist kein Pauschalbeitrag zu<br />

entrichten.<br />

nein<br />

ja<br />

Wäre die Beschäftigung durch<br />

Zusammenrechnung der Entgelte<br />

versicherungspflichtig?<br />

ja<br />

nein<br />

Es ist der Pauschalbeitrag von<br />

13. v.H. zu entrichten.<br />

Handelt es sich bei einer der<br />

anderen Beschäftigungen um<br />

eine Hauptbeschäftigung?<br />

ja<br />

nein<br />

Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig,<br />

daher<br />

ist der volle Krankenversicherungsbeitrag<br />

zu zahlen.<br />

Ist die Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig?<br />

nein<br />

ja<br />

Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig,<br />

daher ist der volle Krankenversicherungsbeitrag<br />

zu zahlen.<br />

Ggf. ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

zu prüfen.<br />

nein<br />

Besteht eine Versicherung in<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung?<br />

ja<br />

Es ist der Pauschalbeitrag von<br />

13. v.H. zu entrichten.<br />

der Werkstudent ohne Befreiungsmöglichkeit<br />

versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.<br />

Die pauschalierten <strong>Beiträge</strong> zur Rentenversicherung<br />

sind auch für rentenversicherungsfreie<br />

Beschäftigte zu zahlen, also für<br />

űű<br />

űű<br />

űű<br />

Bezieher einer Vollrente wegen Alters,<br />

Pensionäre,<br />

Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.<br />

Ist der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung versichert, weder als<br />

Mitglied noch als Familienangehöriger, so<br />

entfällt der pauschale Krankenversicherungsbeitrag<br />

von 13,0 v.H.<br />

Beispiel:<br />

Herr Tappe ist geringfügig Beschäftigter<br />

bei der Firma Lotus. Er erhält für seine<br />

Tätigkeit 450 Euro monatliches Entgelt.<br />

Herr Tappe ist Mitglied der TK. Er ist von<br />

der Rentenversicherungspflicht befreit.<br />

Die Firma Lotus zahlt pauschalierte <strong>Beiträge</strong><br />

zur Kranken- und Rentenversicherung.<br />

Krankenversicherung:<br />

450 EUR x 13,0 v.H. = . . . . . . 58,50 EUR<br />

Rentenversicherung:<br />

450 EUR x 15,0 v.H. = . . . . . . 67,50 EUR<br />

gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . 126,00 EUR<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 113

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